Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung, damit verbunden das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Dies wird für Unternehmen (auch kleine!), Vereine und Behörden gelten.
Es drohen hohe Bußgelder (4% vom weltweiten Umsatz, max. 20 Millionen EUR), wenn gegen das neue Datenschutzrecht verstoßen wird. Außerdem drohen Abmahnungen von Rechtsanwälten oder Konkurrenten.
Mein Eindruck ist, dass den meisten kleinen Unternehmen und Vereinen noch gar nicht klar ist, was dadurch alles auf sie zukommt. Die Informations- und Dokumentationspflichten (auch als Datenschutzerklärungen auf den Webseiten!) sind sehr sehr umfangreich, ich habe Monate gebraucht, um alles umzusetzen.
Vielleicht besteht ja Bedarf an Informationen zu diesem Thema. Meines Erachtens sind die Handreichungen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht hierzu sehr hilfreich:
https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html
Es drohen hohe Bußgelder (4% vom weltweiten Umsatz, max. 20 Millionen EUR), wenn gegen das neue Datenschutzrecht verstoßen wird. Außerdem drohen Abmahnungen von Rechtsanwälten oder Konkurrenten.
Mein Eindruck ist, dass den meisten kleinen Unternehmen und Vereinen noch gar nicht klar ist, was dadurch alles auf sie zukommt. Die Informations- und Dokumentationspflichten (auch als Datenschutzerklärungen auf den Webseiten!) sind sehr sehr umfangreich, ich habe Monate gebraucht, um alles umzusetzen.
Vielleicht besteht ja Bedarf an Informationen zu diesem Thema. Meines Erachtens sind die Handreichungen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht hierzu sehr hilfreich:
https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html