News Essen: Mädchen sollte vergewaltigt werden - Freundin erstach Täter und ...

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25 April 2006
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[N] Essen: Mädchen sollte vergewaltigt werden - Freundin erstach Täter und ...

Folgende News wurde am 02.09.2008 um 11:20:00 Uhr veröffentlicht:
Essen: Mädchen sollte vergewaltigt werden - Freundin erstach Täter und erhält Haftstrafe
Shortnews

Das Landgericht Essen hat am gestrigen Montag eine 16-jährige Jugendliche zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Sie gab zu, im Juli letzten Jahres den Besitzer einer Dönerbude mit einem Messer niedergestochen zu haben. Der Mann (36) ist daraufhin hinter dem Imbiss verblutet. Zum Tatzeitpunkt war die 16-Jährige, zusammen mit ihrer damals 14-jährigen Freundin, dort als Aushilfe tätig. Die sexuellen Aktivitäten mit dem Imbiss-Besitzer waren zuerst in beiderseitigem Einvernehmen gewesen. Die Sache uferte dann aus, als der Mann versuchte, die Freundin (14) zu vergewaltigen. Sie setzten Pfefferspray ein und die Ältere stach auf in ein. Als er die 14-Jährige in einen Nebenraum drängte, setzte sie nach und brachte dem Mann die tödlichen Stiche bei. Das Gericht hat darin keine Notwehr mehr gesehen und verhängte die Strafe, ihre Freundin erhielt 150 Sozialstunden.
 
Ich finde es ist eine Schweinerei. Das Mädel hat aus meiner sicht mehr als nur richtig gehandelt.

Ich mein wo wird das noch enden? hätte er sie vergewaltigt würde er sicher nichma einfahren sondern bewährung kriegen ... (Naja nebenbei das mädel war zur tat 14 ... also eigtl straftat selbst wenn der S*x gewollt gewesen währe!
 
beide hätten abhauen können und die polizei rufen, aber nein, sie musste ihm noch nachgehen und ihn töten, ergo ist totschlag das einzige richtige, wie kann man sowas für richtig empfinden?
 
Wenn ich die Quelle richtig gelesen und verstanden habe wurde die 14 Jährige "trotz" dem umstand das der "täter" verletzt war in einen nebenraum gezogen!
 
ich habe die quelle der quelle der quelle gelesen :ugly:

dort steht
Erst als sich das Geschehen in einen Nebenraum verlagerte, versetzte das Mädchen dem Imbiss-Besitzer die tödlichen Stiche in die Brust.

Die Messerattacke war nach Auffassung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr nötig. Die Mädchen hätten zum Beispiel einfach weggehen können, sagte der Sprecher.

also der mann wurde mit pfefferspray UND messerstiche "behandelt", danach, im nebenraum kamen erst die tödlichen stiche
 
Ja ein geschehen hat sich verlagert. Dies sagt weder aus, dass der Täter die Opfer weiterhin versucht hat zu penetrieren (trotz der verletzungen) noch sagt es aus, dass er dahin geflohen ist um dort schutz zu suchen. Von daher ist auch deine Auslegung der reinen Fantasie entsprungen lieber Karlsruhe ;)
 
Dies sagt weder aus, dass der Täter die Opfer weiterhin versucht hat zu penetrieren (trotz der verletzungen) noch sagt es aus, dass er dahin geflohen ist um dort schutz zu suchen.
er hatte schon verletzungen durch messerstiche, er wurde schon mit pfefferspray attackiert und dann soll er noch eine straftat ausführen können?

und wenn es so wäre, hätte das gericht nicht gesagt, dass die beiden hätten abhauen können, behaupte ich, was hälst du davon, lieber wannabe?
 
Es geht nix über die schriftliche Urteilsbegründung.

gruss kelle!

Hast du einen Link zu der schriftlichen Urteilsbegründung? Denn ohne bleibt für mich alles spekulation von Karlsruhe.


Wenn jemand versucht ein Mädchen zu vergewaltigen, dann wird er mit sicherheit auch unter schmerzen wissen, dass dies Ärger gibt. Und auch ein verletztes Tier kann in jeglicher Not noch ungeahnte Kräfte frei setzen. Wieso sollte es der Mensch nicht können?

Zudem sind Richter auch Menschen, die Entscheidungen treffen nach eigenem Empfinden. Die Argumentation, dass etwas stimmen muss weil ein Richter dies sagt ist in Deutschland schon lange hinfällig. Meines Erachtens nach gibt es den Grundsatz der Unschuld bis zum Beweis des gegenteils seit ewigkeiten nicht mehr und man muss ganz im gegenteil heutzutage eher die eigene Unschuld beweisen.
 
Hast du einen Link zu der schriftlichen Urteilsbegründung? Denn ohne bleibt für mich alles spekulation von Karlsruhe.

Natürlich habe ich die nicht :ugly:

Für mich bleiben quasi alle Aussagen zu einem Urteil Spekulation.

Das, was wir als unbeteiligte Dritte mitbekommen, ist, egal ob Motiv, Tathergang, Urteilsfindung etc. nur ein kleiner Ausschnitt des großen ganzen.

gruss kelle!
 
Das, was wir als unbeteiligte Dritte mitbekommen, ist, egal ob Motiv, Tathergang, Urteilsfindung etc. nur ein kleiner Ausschnitt des großen ganzen.
Ich gehe deshalb mal einfach davon aus, das der oder die Richter deutlich mehr an Informationen hatten und richtig geurteilt haben.

Den Rest des Threads lassen wir jetzt dem Stammtisch würde ich vorschlagen.

Marty