Erstellung eines Pflichtenheft für Projekte

M3Y3R

Well-known member
ID: 336361
L
8 Mai 2006
1.608
60
Hallo,

ich darf für ein projekt unserer Firma ein Pflichtenheft erstellen. Dies ist für mich jedoch ziemlich schwierig da ich dies bisher noch nie machen brauchte.

Meine Frage ist nun:
:arrow: Hat jemand von euch schon mal ein Pflichtenheft erstellt
:arrow: Gibt es Hilfreiche Tipps, die das Erstellen vereinfachen

Ich habe mich nun durch Google geforstet und auch einiges gefunden...
Dazu habe ich mir auch mehrere Pflichtenhefte durchgelesen, doch wenn es um die eigene Erstellung des Pflichtenheftes geht, weiß ich nicht so wirklich was ich schreiben soll...

Wer kann mir da ein paar Hilfreiche Tipps geben?

Danke im Vorraus!


MFG
Papenburger
 
ich darf fuer ein projekt - finde ich gut :D

internes oder externes Projekt?

Ich glaube Du meinst ein Lastenheft oder eine Kombination von Lastenheft und Pflichtenheft (internes Projekt) ??? Das Lastenheft "gehoert" dem Auftraggeber und beschreibt das was eigentlich gewollt ist. Das Pflichtenheft beschreibt was der Auftragnehmer liefert und worauf er sich am Ende berufen will muss kann (das ist jetzt wieder recht, da habe ich keine ahnung von!), also wie er das Lastenheft umzusetzen gedenkt.

Ein Pflichtenheft ist relativ einfach aufgebaut, meist ungefaehr so:
https://www.redaktionsdienst.net/projektmanagement/pflichtenheft-aufbau.html
oder
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtenheft#Aufbau

fur Lastenhefte gibt es keine so grundsaetzliche Vorlage, da sind mir schon die merkwuerdigsten Varianten untergekommen. Das "Wollen" von Kunden laesst sich so schlecht normen.

also in kurz:

1. Lastenheft erstellen - Was soll erreicht werden.
3 bis 5 mal drueber schlafen :p und strukturieren.
2. Pflichenheft erstellen - Wie soll das Lastenheft umgesetzt werden.
Sollte nicht mehr so sehr Probleme machen, wenn man ein Lastenheft zur Verfuegung hat.
Struktur erstmal abgucken.
Einen besorgen, fragen, wie auch immer, der sich mit Verträgen auskennt, bevor man sowas aus dem Haus gibt!!! Das Pflichtenheft ist meist dann Bestandteil des Vertrages. Wie gesagt ich hab keine Ahnung von Recht!

mfg
marco

p.s wenn du ein lastenheft eines kunden auf den tisch gekriegt hast, und dazu jetzt ein pflichtenheft erstellen sollst, ist was vorsicht angebracht. die erstellung wird i.d.R. dem kunden mit mehreren tausend euro in rechnung gestellt usw.

p.p.s
meine kristallkugel raunt mir die ganze zeit noch, ich soll den link dazu machen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unified_Modeling_Language
 
Danke für deine Ausführliche Antwort.

Das Projekt ist intern. Leider existiert dazu kein Lastenheft, sondern nur Entwicklungs-Tickets aus unserem Trac-System die aber etwas schwammig formuliert sind...

MFG
Papenburger
 
Na, das ist doch ein guter Einstand, schwammige Formulierungen. Ganz im Vertrauen: das ist eigentlich immer so. Das ist aber nicht schlecht, denn das schafft Dir Freiräume. Wenn da nur steht: "Implementiere einen Taschenrechner", dann darfst Du festlegen was der Rechnen kann. Und wenn es Dir nicht paßt, dann kann das Teil eben keine Wurzeln ziehen. Steht da aber "Implementiere einen Taschenrechner, der Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren, Dividieren und Radizieren kann", dann muß du schon Wurzelziehen können.

Ich mag Die Begriffe "Pflichtenheft" und "Lastenheft" nicht. Das was Du hast der Auftrag eines (internen) Kunden. Was Du erstellen sollst, ist eine Spezifikation. Du solltest also beschreiben, WAS Du entwickeln willst (das WIE ist eine Frage des Designs und wird später diskutiert). Du mußt also festlegen, was die Software können soll. Das sollte eigentlich mit den schwammigen Formulierungen bereits beschrieben sein, deshalb: Präzisiere die schwammigen Formulierungen und an Stellen, an denen interpretiert wird, beschreibe, welche Interpretation angenommen wurde, und warum. Am Ende hast Du die Anforderungen an die zu erstellende Software festgelegt.

Tipps:
Frage den Kunden niemals "Wie meinst Du das?" Immer einen Vorschlag machen und fragen: "Ist das so für Dich in Ordnung?" oder "Meintest Du das so?". Oft hat sich der Kunde keine genauen Gedanken darüber gemacht, will das aber nicht zugeben und nickt einfach eifrig. Wenn Du klug warst, ist Dein Vorschlag genau so, daß Du damit am wenigsten Schwierigkeiten (welcher Art auch immer) bekommst.

Achte darauf nicht zu schreiben "Das tool XY hat blabla" sondern "Das tool XY soll blabla haben". Es kann nötig sein, zu den Anforderungen des Tickets weitere hinzuzufügen (z.B. weil das ganze sonst keinen Sinn macht oder nur unter der Maßgabe der zusätzlichen Anforderungen funktionieren kann). Füge die Anforderungen zum Text hinzu und begründe die Entscheidung dort auch.

Es hilft immer, wenn man sich überlegt, was die zu beschreibende Software von ähnlicher Software unterscheidet. Firefox 1 kann Tabs, IE6 nicht, also könnte man in der Spezifikation für den FF schreiben:
"Der Firefox soll die Möglichkeit bieten, mehrere Webseiten gleichzeitig geladen zu haben und jeweils eine davon anzuzeigen. Die Auswahl der anzuzeigenden Seite soll über Karteikartenreiter (Tabs) erfolgen".

Die Einhaltung jeder Deiner Anforderungen muß überprüfbar sein. Die Anforderung "Das tool soll wenig Speicherplatz verbrauchen" ist ungeeignet, denn was ist "wenig"? Sowas kann man nicht beweisen. Steht da aber: "Das Tool soll nicht mehr als 200kB im Arbeitsspeicher belegen", dann kann man das überprüfen. Mach Dir also jetzt schon Gedanken, ob und ggf. wie man beweisen kann, daß das Tool genau das macht, was Du gerade spezifizierst.

Mitunter ist es schwierig zwischen Anforderung und freier Designentscheidung zu unterscheiden. Wenn der Kunde verlangt, daß der OK Button oben links zu sitzen hat, ist das eine Anforderung, wenn der Kunde nichts dazu sagt und Du das so entscheidest (warum auch immer), dann ist das eine Designentscheidung. Oft wird die Sache schon dadurch klar, daß man sich überlegt, ob das nun eine Anforderung oder eine Entscheidung ist.

Denke an Fehlerfälle: Wie soll sich die Software beispielsweise verhalten, wenn der Input falsch ist? Auch sowas gehört in die Spezifikation.
 
Ich mag Die Begriffe "Pflichtenheft" und "Lastenheft" nicht. Das was Du hast der Auftrag eines (internen) Kunden. Was Du erstellen sollst, ist eine Spezifikation.

Da hab ich mal ne Frage? Das V-Modell XT definiert den Begriff Pflichtenheft als "Gesamtsystemspezifikation". Ich verstehe nicht so recht, wie sich der Begriff "Spezifikation" von "Pflichtenheft" abgrenzt. Ist das nicht am Ende alles derselbe Inhalt von verschiedenen Standpunkten betrachtet?

liebe gruesse
marco
 
Im Grunde schon. Aber "Pflichtenheft" und "Lastenheft" sind sehr "künstliche" Begriffe, ähnlich wie "Zahllast". Oft gibt es beispielsweise kein "Heft" sondern nur eine Datei, die niemals ausgedruckt wird, oder gar nur einen Datensatz in DOORS.

Der Begriff "Spezifikation" ist das schon deutlich konkreter. Und er paßt auch besser zum englischen "specification". Und da viel Literatur in englischer Sprache abgefaßt ist, paßt "Spezifikation" einfach besser zur Literatur, man kann leichter übertragen was nun was ist. (Welch glorreicher Vorteil :roll:)