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25 April 2006
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Folgende News wurde am 06.02.2013 um 09:33:17 Uhr veröffentlicht:
Schavan will nicht zurücktreten
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Johannesburg/Berlin (dpa) - Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) will nicht zurücktreten. Sie werde gegen den Entzug ihres Doktortitels durch die Uni Düsseldorf juristisch vorgehen, sagte sie am Mittwochmorgen in Johannesburg. Schavan befindet sich derzeit auf einer fünftägigen Südafrikareise. Die Universität Düsseldorf hatte Schavan am Dienstag nach neun Monaten Prüfung wegen «vorsätzlicher Täuschung» in ihrer Promotionsarbeit den vor 33 Jahren erworbenen Doktortitel entzogen. Im zuständigen Fakultätsrat hatten 12 von 15 stimmberechtigten Mitgliedern für die Aberkennung des Titels votiert. Es gab zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Schavan hatte schon am Vorabend über ihre Anwälte erklären lassen, sie werde gegen die Entscheidung klagen. Sie hat für ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Monat Zeit. Der Prozess könnte sich über Monate hinziehen und durch weitere Instanzen gehen. Die Uni-Entscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig. Aus der Opposition wurden Rücktrittsforderungen gegen Schavan laut. Schavan ist nach dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) das zweite Regierungsmitglied im Kabinett Merkel, dem wegen Plagiatsvorwürfen der Doktorgrad entzogen wird. Die Ministerin, eine enge Vertraute Merkels, hatte Plagiate und eine Täuschungsabsicht in ihrer Doktorarbeit stets bestritten und die Prüfung durch die Uni selbst mitangeregt.
 
is doch alles fuer die toilette!

wen interessiert es heute noch, wie wer vor 30 jahren seine doktorarbeit gemacht hat?

wieso dauert es 30 jahre bis die dr-arbeit ueberprueft wird?

da ist doch irgendwer am dehen und kurbeln und die unis machen fleissig mit!

peter
 
wieso dauert es 30 jahre bis die dr-arbeit ueberprueft wird?
Weil die Technik das heutzutage viel einfacher macht und irgendwelche Leute die Zeit haben, sich im Internet für solche Analysen zu organisieren.
Und genau das ist etwas, was ich nicht so prickelnd finde. Bei einer Nachbewertung sollte man auch die damaligen Verhältnisse berücksichtigen. Da gab es kein Internet oder Google, daher war das recherchieren deutlich schwerer. Und das man da irgendein Werk nicht kennt und benutzt, kann daher auch viel einfacher passiert sein. Und schon fehlt es in der Literaturliste.

anddie
 
Keine "Versorgungsanstalt" für Ex-Minister: Kritik an Posten für Annette Schavan

Folgende News wurde am 23.02.2014 um 18:07:00 Uhr veröffentlicht:
Keine "Versorgungsanstalt" für Ex-Minister: Kritik an Posten für Annette Schavan
Shortnews

Die wegen ihrer gefälschten Doktorarbeit zurückgetretenen Bildungsministerin Annette Schavan soll als Botschafterin des Heiligen Stuhls im Vatikan einen neuen, umstrittenen Job bekommen (ShortNews berichtete). Der Personalrat des Auswärtigen Amtes ist nicht von der Qualifikation der CDU-Politikerin für diese Aufgabe überzeugt und kritisiert, dass das Außenministerium so Gefahr laufe, zur "Versorgungsanstalt" für Ex-Minister zu werden. Schavan fehlen die Eingangsvoraussetzungen für den Job, es drohe ein Rufverlust, sollte sie die Stelle bekommen.
 
Normalerweise werden ausrangierte Ex-Politclowns entweder nach Brüssel oder in irgendeine parteieigene Stiftung abgeschoben. Auswärtiges Amt ist mal etwas Neues.
 
Gericht attestiert Schavan Täuschung bei Doktorarbeit

Folgende News wurde am 20.03.2014 um 17:53:07 Uhr veröffentlicht:
Gericht attestiert Schavan Täuschung bei Doktorarbeit
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Düsseldorf (dpa) - Die unter Plagiatsverdacht stehende ehemalige Bundesministerin Annette Schavan (CDU) hat im Kampf um ihren Doktortitel eine empfindliche Niederlage erlitten.
«Die Klägerin hat getäuscht», befand die vorsitzende Richterin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Simone Feuerstein, am Donnerstag und wies Schavans Klage gegen den Entzug des Titels durch die Heinrich-Heine-Universität ab. Auf «60 Täuschungsbefunde» sei das Gericht in Schavans 1980 eingereichter Doktorarbeit mit dem Titel «Person und Gewissen» gestoßen.
Damit habe Schavan das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verletzt, das auch schon 1980 bestanden habe. Die Behauptung einer anderen Zitierkultur in den 1980er Jahren sei unerheblich: «Alle Einwände gehen am Kern des Täuschungsvorwurfs vorbei.» Die Universität habe das Aberkennungsverfahren auch formal korrekt abgewickelt und ihren Ermessensspielraum bei der Aberkennung nicht überschritten.
Die Klägerin habe zumindest «bedingt vorsätzlich gehandelt», befand das Gericht. Für die Uni habe daher kein Anlass bestanden, «über mildere Mittel» als den Titelentzug nachzudenken, der die Unionspolitikerin vor gut einem Jahr als Bundesbildungsministerin zu Fall gebracht hatte.
Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht ließ die Kammer nicht zu (Az.: 15 K 2271/13). Schavan bleibt als Rechtsmittel nur ein Antrag, doch zur Berufung zugelassen zu werden. «Wenn die schriftliche Fassung der Urteilsbegründung vorliegt, werde ich mit meinem Anwalt über das weitere Vorgehen beraten», teilte die CDU-Politikerin mit. «Den Vorwurf der Täuschung weise ich erneut entschieden zurück.»
Das Gericht habe die Position der Universität «in vollem Umfang bestätigt», sagte deren Rechtsbeistand Klaus Gräbitz. Professor Stefan Rohrbacher, der die Dissertation nach den Plagiatsvorwürfen geprüft hatte, betonte, man habe die vielen Flüchtigkeitsfehler in der Arbeit zu Schavans Gunsten gewertet. Aber dort, wo sie fremde Texte abgeschrieben und dabei noch leicht abgewandelt habe, ohne den fremden Autor zu nennen, sei dies mit Flüchtigkeit nicht zu erklären. An diesen Stellen trete ihre «leitende Täuschungsabsicht» hervor.
Noch kurz vor der Entscheidung hatte Schavans Anwalt am Donnerstag Beweisanträge gestellt. Er wollte Schavans Doktorvater als Zeugen laden und durch das Gericht ein externes Gutachten zur Zitierweise in den 1980er Jahren einholen lassen. Doch das Gericht lehnte ab.
Die Doktorarbeit mit dem Titel «Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung» hatte Schavan 1980 eingereicht - mit 24 Jahren. Wenige Tage nach dem Titelentzug war Schavan als Bundesministerin zurückgetreten.
Obwohl Schavan den Prozess vor dem Verwaltungsgericht verloren hat, darf sie den Doktortitel noch fünf Monate nach Zustellung des schriftlichen Urteils weiterführen - vorausgesetzt, sie ergreift gegen das Urteil Rechtsmittel. Andernfalls muss sie ihn nach einem Monat ablegen.
Die Merkel-Vertraute und engagierte Katholikin soll nun deutsche Botschafterin am Vatikan werden. Dafür gilt der Titel nicht als Voraussetzung. «Wir stehen noch ganz am Anfang des Berufungsverfahrens», betonte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes auf Anfrage. Die Bundesregierung habe in der Personalfrage offiziell noch keine Entscheidung getroffen.
 
Die Männer, die man beim "Schummeln" erwischt hat und die daraufhin ihre Doktor-Titel haben abgeben müssen, haben es mit Würde hingenommen. Die "Damen" Schavan und Koch-Mehrin mußten sich erst noch von einem Gericht bestätigen lassen, dass sie schlampig gearbeitet haben (um es vorsichtig auszudrücken) bis sie es endlich anerkannt haben.

Sind unsere Gerichte noch nicht überlastet genug, dass sie sich auch noch mit dem aufgeblasenen Ego dieser Frauen herumschlagen müssen? Charakter? Fehlanzeige. Und so eine Frau soll uns im Vatikan vertreten? Na ja, Hauptsache sie ist gut versorgt, egal, welchen Eindruck das im Vatikan machen mag.