Steuer Einkommenssteuer - Absetzbarer Zeitraum?

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hey, wenn ich 8 Monate eines Jahres im Beschäftigungsverhältnis stehe und soviel verdiene, dass ich auch Steuern zahle, aber ab Oktober anfange zu studieren und Bafög bekomme (dann ja keine Steuern mehr bezahle), kann ich dann nur das absetzen, was auch im Zeitraum meiner Steuerzahlungen anfiel, oder alles vom gesamten Jahr auch aus der steuerfreien "Bafög-Zeit"?
 
Hallo,

normalerweise gilt das komplette Jahr als Absetzungszeitraum, da deine Einkommenssteuer auf das Jahr bezogen ist. Deswegen behaupte ich das du auch später, die nach deiner Tätigkeit anfallende Werbungskosten absetzen kannst.

Gruß
Thomas
 
also ich habe in meinem ersten arbeitsjahr auch kosten von der studienzeit abgesetzt und das ging alles durch. ich wüsste jetzt auch keinen grund, warum das nicht geht. bafög muss man zwar angeben, aber das zählt steuertechnisch nicht als einkommen, also auch kein progressionsvorbehalt (wie bei kurzarbeitergeld z.B.).

stumpi