Eine frage

ritter

+400
ID: 135512
L
20 April 2006
9.027
80
Hallo und zwar habe ich mal eine Frage. Und zwar wurde ich letztens von der Polizei angehalten da ich wärend der Autofahr telefonierte, und nicht angeschnallt war. Ja ich weiß war nicht korekt von mir aber ich gab alles zu. Ich sagte zu dem Polizisten das ich ja nur wegen einem Verstoß belangt werden kann er meinte ja das stimmt. So jetzt bekam ich per Post einen Brief wo ich 40€ fürs telefonieren und 30€ fürs nicht angeschnallt zahlen muss. Jetzt wollte ich fragen muss ich beides bezahlen oder wirklich nur eins und muss dort anrufen? Denn ich muss die 70€ bezahlen. Plus 20€ gebühr plus 3.50€ Auslagen.

Ich bitte um Antworten.
 
Ja, und einen Punkt in Flensburg sicherlich noch dazu.
Der übliche Verstoß, kommt in der Verbindung 1000 mal am Tag vor.
Ich sagte zu dem Polizisten das ich ja nur wegen einem Verstoß belangt werden kann er meinte ja das stimmt.
Wo hast du dieses Märchen her?
OK, für jeden Verstoß 1x, das stimmt.
1x Telefon
1x Sicherheitsgurt

Bei uns auf Arbeit kommen diese Verstöße oft im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit
Auf dem Foto sieht man das nämlich auch oft, immer wieder eine Freude, da ist der Tag gelaufen, kommt noch 20€ wegen x km/h drüber dazu :mrgreen:
 
Danke totte für die schnelle antwort aber sie können dich pro Blitzen oder sonst was nur wegen einer Sache belangen, sagte auch der Polizist zu mir, er müsse trosdem alles aufschreiben ich kann ja nicht 2 mal telefonieren oder 2 mal den Gurt vergessen wenn er mich anhaltet.
 
Trotzdem zahlst du jedes verschiedene Delikt extra.
Wenn du jetzt wegen genau derselben Sache 2 Bescheide bekommen würdest, dann kannst du Einspruch einlegen. Aber du kannst ja nicht verlangen, zB, zu schnell unangeschnallt bei Rot über die Ampel, weil du telefoniert hast und nicht hast bremsen können, weil sonst dein Bier auf dem Amarturenbrett umgekippt wäre, das du nur den Gurt bezahlst :ugly:
 
ja das stimmt schon was du sagst totte aber trosdem dürften sie mich ja nur wenn wegen dem teuersten belangen so erklärte es mir auch der polizist
 
Nein, das ist schon lange nicht mehr so. Du wirst wegen jedem Verstoß einzeln belangt.
Und wenn du eine 5 km lange Strasse langfährst, dort 3x geblitzt wirst, weil du konstant 95 km/h bei erlaubten 80 fährst, zahlst du das auch 3x (und der Führerschein ist auch in Gefahr...)
Jedes Delikt wird einzeln bestraft.
Du kannst natürlich Einspruch einlegen, dann wird das in einem Bußgeldverfahren geprüft. Kostet aber extra, besonders, wenn du verlierst
 
JA toll und warum sagt es sogar der Polizist? Kann ich dann verlangen das es so passiert wie der POlizist sagt? weil er hat es mir ja falsch gesagt und er müsste es ja normalerweiße wissen. Alle Polizisten habe auch 2 in der Bekanntschaft haben das gleiche gesagt wie der.
 
Keine Ahnung, was ihr da besprochen habt oder ob da irgendjemand den anderen falsch verstanden hatte, entscheiden tuts die Bußgeldstelle, nicht der Polizist. Der notiert das nur. Vlt. hätte er dir eines erlassen bei Sofortbezahlung, das machen sie oft mal so. Aber wenn es übers Amt läuft, dann gibt es keinen Nachlass. Aber wie gesagt, du kannst es ja prüfen lassen (Einspruch einlegen), ich jedoch rate davon ab, das Ding verlierst du
 
ob man nur für das schwerste Delikt bezahlen muss, oder beide einzeln, hängt davon ab ob es in Tateinheit oder in Tatmehrheit geschehen ist

https://www.verkehrslexikon.de/Module/Tateinheit.htm

einfach gesagt: wenn beide Delikte zusammen hängen bezahlst Du nur das Schwerere, wenn beide Dinge unabhängig voneinander sind bezahlst Du beide einzeln

und bei Dir besteht wohl kein Zweifel das es 2 unabhängige Delikte waren
 
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ob man nur für das schwerste Delikt bezahlen muss, oder beide einzeln, hängt davon ab ob es in Tateinheit oder in Tatmehrheit geschehen ist

https://www.verkehrslexikon.de/Module/Tateinheit.htm

einfach gesagt: wenn beide Delikte zusammen hängen bezahlst Du nur das Schwerere, wenn beide Dinge unabhängig voneinander sind bezahlst Du beide einzeln

und bei Dir besteht wohl kein Zweifel das es 2 unabhängige Delikte waren


Danke für deine antwort aber was bedeutet unabhängig und zusammenhängende wenn ich das so lese dann ist ja das zusammenhängend da beides gleiche zeit und im auto passierte.
 
Das du telefoniert hast, lag nicht daran, das du nicht angeschnallt warst.

Das eine hat seine Ursache nicht im anderen...
Daher zwei einzelne, nicht voneinander abhängige Sachen.
Wenn du wegen der Telefoniererei zu schnell gewesen wärst oder deswegen einen Unfall/ Rotlichtverstoß verursacht hättest, wäre das dann auf das Telefonieren zurückzuführen (Tateinheit)
Du konntest dich nicht anschnallen, weil du telefoniert hast :think: nö, glaub nicht, das das geht