Ein paar Fragen zum Kleingewerbe

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hi ja das Thema schon wieder ;) Will diesen Monat mal zum Finanzamt wegen Gewerbeschein und wollte mich etwas beraten lassen. Die können aber bestimmt nicht alle Fragen beantworten die ich habe.
Gewerbe soll für meine beiden Internetseiten sein, weil ich halt Werbung einbinde. Wie ist das jetzt aber wenn ich mit Klammlosen Werbung machen möchte? Ich muss also welche kaufen = Ausgaben. Aber ich müsste dann eine Rechnung von dem User bekommen oder kann ich einfach das mit einem Kontoauszug beweisen?

Extra Konto für das Gewerbe wäre ja wohl auch nicht schlecht.

Es reicht doch auch, wenn ich einfach nen Programm nehme Einnahmen, Ausgaben. Habe mir mal EasyCash angeschaut und finde das geht dort sehr schnell und übersichtlich.
Oder muss ich auf einzelnen Kostenstellen buchen? Bei ner GmbH z.B. würde ich es ja verstehen, aber als Kleinunternehmer müsste ja eigentlich sowas reichen.

Bei Werbenetzwerken kann man sich ja extra die MwSt. auszahlen lassen, aber als Kleinunternehmer darf man das nicht, weil man erst ab 17.500 € Steuern zahlen muss oder wie ist das?

Wenn ich jetzt bei ebay was verkaufen möchte, wäre ich ja schon gewerblich oder kann ich das weiter auf Privat laufen lassen? Weil wenn ich da sage das ich ein Gewerbe habe, muss ich ja eine Garantie für gebrauchte Teile angeben.

Was würdet ihr mir vorschlagen auf was man achten sollte? Habe viele Threads schon hier bei Klamm durchgelesen nur sind diese Fragen hier noch offen.
 
Es reicht doch auch, wenn ich einfach nen Programm nehme Einnahmen, Ausgaben. Habe mir mal EasyCash angeschaut und finde das geht dort sehr schnell und übersichtlich.
Oder muss ich auf einzelnen Kostenstellen buchen? Bei ner GmbH z.B. würde ich es ja verstehen, aber als Kleinunternehmer müsste ja eigentlich sowas reichen.
Als Kleinunternehmer musst du nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Die ist recht simpel, sodass man dafür sogar eine Tabellenkalkulation missbrauchen kann ;)

Bei Werbenetzwerken kann man sich ja extra die MwSt. auszahlen lassen, aber als Kleinunternehmer darf man das nicht, weil man erst ab 17.500 € Steuern zahlen muss oder wie ist das?
Also Kleinunternehmer kann man sich auch die Ust auszahlen lassen, wenn man berechtigt ist, Ust auszuweisen. Dies muss man aber bei der Gewerbeanmeldung explizit mit angeben. Das Ausweisen der Ust lohnt aber eigentlich nur, wenn du Waren kaufst und diese dann weiter verkaufst. Wenn du dich hauptsächlich mit den Werbeeinnahmen beschäftigst, lohnt dies meiner Meinung nach nicht.

Wenn ich jetzt bei ebay was verkaufen möchte, wäre ich ja schon gewerblich oder kann ich das weiter auf Privat laufen lassen? Weil wenn ich da sage das ich ein Gewerbe habe, muss ich ja eine Garantie für gebrauchte Teile angeben.
Garantie wirst du niemals geben müssen, sondern allenfalls Gewährleistung. Garantie gibt es nur vom Hersteller. Was möchtest du denn bei eBay vertickern? Deine alten gebrauchten Sachen oder neuwertige Waren? Ersteres ist ein privater Verkauf, zweites ein gewerblicher Verkauf.
 
Garantie wirst du niemals geben müssen, sondern allenfalls Gewährleistung. Garantie gibt es nur vom Hersteller. Was möchtest du denn bei eBay vertickern? Deine alten gebrauchten Sachen oder neuwertige Waren? Ersteres ist ein privater Verkauf, zweites ein gewerblicher Verkauf.
Alte gebrauchte Sachen naja da ist es dann wieder so ob du viel verkaufst oder nicht.

Was mich noch interessieren würde wie das mit den Klammlosen ist, da ich dann ja normaler Weise ne Rechnung vom Loseverkäufer bräuchte.
 
Alte gebrauchte Sachen naja da ist es dann wieder so ob du viel verkaufst oder nicht.
Ich schreib, deine alten gebrauchten Sachen. Da ist die Menge irrelevant. Zumal du dann jede Ware nur einmal verkaufen wirst. Dadurch ist es ein privater Verkauf. Hast du eine Ware X-mal bei dir rumliegen, dann liegt eine Gewinnabsicht dahinter und somit wäre es gewerblich. Aber dafür müsste man wissen, was genau du bei ebAy verhökern möchtest.

Was mich noch interessieren würde wie das mit den Klammlosen ist, da ich dann ja normaler Weise ne Rechnung vom Loseverkäufer bräuchte.
Dazu kann ich leider nichts genaues sagen. Normal ist es auf jeden Fall, dass man dafür eine Rechnung als Beleg für das Finzanzamt vorweisen muss. Aber vielleicht gibt es irgendwelche Ausnahmen, die auf die Lose zutreffen könnten.
 
Vieleicht könnte Ihr mir helfen

Ich möchte auch bei ebay gebrauchte sachen verkaufen. Doch die sachen habe ich nicht für meinen privaten Bestiz gekauft, sondern um sie weiter zu verkaufen.Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus?
Es sind elektronische sachen.
 
Alte gebrauchte Sachen naja da ist es dann wieder so ob du viel verkaufst oder nicht.

Was mich noch interessieren würde wie das mit den Klammlosen ist, da ich dann ja normaler Weise ne Rechnung vom Loseverkäufer bräuchte.

Wenn du den Loseeinkauf (und die damit verbundenen Werbebuchungen)
als Ausgabe deklarieren möchtest, dann solltest du schon eine Rechnung
dafür parat haben, für den Fall, dass das FA doch mal was überprüfen will.

Ich möchte auch bei ebay gebrauchte sachen verkaufen. Doch die sachen habe ich nicht für meinen privaten Bestiz gekauft, sondern um sie weiter zu verkaufen.Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus?
Es sind elektronische sachen.

Die Menge machts. Wenn du regelmäßig die selben Artikel einstellst und
verkaufst, wirst du eventuell mal Post bekommen. Bei < 10 Artikeln denke
ich nicht, dass dir das FA da auflauert :ugly:
 
Wenn du den Loseeinkauf (und die damit verbundenen Werbebuchungen)
als Ausgabe deklarieren möchtest, dann solltest du schon eine Rechnung
dafür parat haben, für den Fall, dass das FA doch mal was überprüfen will.



Die Menge machts. Wenn du regelmäßig die selben Artikel einstellst und
verkaufst, wirst du eventuell mal Post bekommen. Bei < 10 Artikeln denke
ich nicht, dass dir das FA da auflauert :ugly:



Ja das weiss ich das ich dann post bekomme.
Wollte nur wissen ob ich eine garantie für die sachen geben muss, auch wenn die gebraucht sind?
 
Wenn du die Dinger privat verkaufst, dann auf keinen Fall. Dann gilt
"gekauft wie gesehen".

Wie es aussieht, wenn du das gewerblich machst, da bin ich mir nicht ganz
sicher. Auf jeden Fall musst du dem Käufer dann ein 14-tätiges Rückgaberecht
einräumen.