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wintermute schrieb:BTT: in wieweit ist sowas nach §261 verfolgbar?
Art. 261
Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,
wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,
wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,
wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
mrmakki schrieb:Boh die seite geht mir so sehr auf den Geist...
Die öffnet sich bei so vielen Seiten als Popup.
Ich hoffe das Angebot ist bald zu enden![]()
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