Eigenständige Projekte: Gewerbeschein?

pat4f

New member
13 Oktober 2012
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Moin,

ich möchte meine Hobbys als Dienstleistung auch für andere anbieten. Eine repräsentative Website ist nun im Netz, ich möchte "Biete..." Aushangzettel aushängen usw. Da mach ich mir natürlich Gedanken ob das aus Gewerbe- und Steuerrechtliche Sicht zu keinen Problemen führen kann - Stichwort Schwarzarbeit.

Im genauen geht es um:
- Liveaufnahmen, mobile Tonmitschnitte, Bandaufnahmen usw
- Programmieren von Webseiten

Das ist mein Hobby und mein Ziel mit dieser Werbeaktion ist an ein paar Projekte zu kommen, da ich leidenschaftlich Spaß daran habe. Der Faktor 'Geld verdienen' steht an letzter Stelle.
Erwartungsmäßig sind das 50-100€/Monat, die Investitionskosten für das Equipment (Recordingtechnik, PC) sind höher. --> habe gehört sowas mag der Staat gar nicht wenn ich keinen Gewinn erziehle und das fällt unter "Liebhaberei".

Nun bin ich mir nicht sicher ob ich für mein Vorhaben ein Gewerbeschein brauch und sonst noch alles beachten muss ohne letztendlich in Schwierigkeiten zu stecken... Habt ihr Erfahrung, wie habt ihr diese kleinen "eigenen Projekte/Gefälligkeiten" gehandabt?

LG Patrick
 
Das ist mein Hobby und mein Ziel mit dieser Werbeaktion ist an ein paar Projekte zu kommen, da ich leidenschaftlich Spaß daran habe. Der Faktor 'Geld verdienen' steht an letzter Stelle.
Das ist relativ unwichtig... Wenn du eine (Dienst)Leistung für andere anbietest und eine Gegenleistung dafür bekommst ist das gewerblich und dementsprechend musst du das auch als Gewerbe anmelden.

habe gehört sowas mag der Staat gar nicht wenn ich keinen Gewinn erziehle und das fällt unter "Liebhaberei".
Das ist grundsätzlich richtig.
Dabei geht es aber weniger darum, ob du Gewinn machst, sondern, daß du auf längere Zeit keine ständigen (steuerlich relevanten) Verluste machst.
Konsequenz wäre afaik auch nur eine Änderung der Besteuerung. Auf das eigentliche Gewerbe hat das keinen Einfluss.

Da solltest du dich aber besser nochmal von einem Steuerfachmann oder RA beraten lassen.

Gruß Aru
 
Wenn abzusehen ist, dass du ständig Einnahmen oder Ausgaben hast (Höhe ist erstmal egal) oder jemandem Güter oder Dienstleistungen anbietest (deine "Biete..."-Zettel), dann benötigst du einen Gewerbeschein.

Hier sind sowohl Gewerbeamt sowie auch das Finanzamt auskunftsbereit.

Bzgl. Liebhaberei:

Meiner Meinung nach ist es besser, sich vom Finanzamt Liebhaberei vorwerfen zu lassen (und dies dann erklären zu können) als später vom Finanzamt auf den Deckel zu bekommen, weil mein kein Gewerbe angemeldet hat. Hier ist man nämlich schnell wegen Steuerhinterziehung dran.

Aber: Keine Rechtsberatung ;) Frag nochmal Leute die es zu 100% wissen :)
 
Wozu sollte man ihnen das klarmachen? Wenn ich nur Verluste mache und ihnen das nachweisen kann würde ich mich eher freuen das ich kein Gewerbe anmelden muss und mir den Papierkram sparen...
 
Wenn folgende Voraussetzungen (positiv) erfüllt sind, liegt ein Gewerbebetrieb vor:
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
(steuerrechtliche Definition)

Liebhaberei meint, dass auf Dauer keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Verluste, die oft zu Beginn eines Gewerbebetriebs erzielt werden (also Anfangsverluste), reichen noch nicht aus die Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen. Die Liebhaberei musst du dem Finanzamt glaubhaft machen (anhand deines Einzelfalls).
Eine "Umsatz-Grenze" gibt es dabei nicht (s.u.). Das wird in jedem Einzelfall gesondert geprüft.

Ich würde dir empfehlen, einfach mal zum Finanzamt zu gehen. Dort gibt es eine Existenzgründer-Beratung, da bist du dann auf der sicheren Seite.

Zu vergessen ist auch nicht die Gewerbeanmeldung beim Stadtamt. Die ist erst mal unabhängig vom Finanzamt zu betrachten.

Lieber einmal zu viel informiert, als zu wenig, das erspart Ärger :D


(Eine solche "Umsatzgrenze" gibt es in Bezug auf die Umsatzsteuer: bis zu einem Umsatz von 17.500,- Euro ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit und muss keine Umsatzsteuererklärung einreichen. )
 
Zuletzt bearbeitet:
(Eine solche "Umsatzgrenze" gibt es in Bezug auf die Umsatzsteuer: bis zu einem Umsatz von 17.500,- Euro ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit und muss keine Umsatzsteuererklärung einreichen. )

Diese Befreiung ist aber eine Antragssache, die man beim FA einreichen muss, diese gilt, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dann für die folgenden 5 Jahre, danach ist der Antrag erneut zu stellen.
Erzielt man aber doch in dem Zeitraum mehr, als diesen Freibetrag, wird man atomatisch aus der Befreiung ausgeschlossen und muss dann ganz regulär eben die USt entrichten.

Den bestimmten Umsatz gibt es nicht, es heißt immer sobald Du dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht hast musst Du ein Gewerbe anmelden und das trifft hier nicht zu.

Welche rechtlichen Gründe wären das denn?

Wenn folgende Voraussetzungen (positiv) erfüllt sind, liegt ein Gewerbebetrieb vor:
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
(steuerrechtliche Definition)

Und unser Kandidat schreibt folgendes:

Der Faktor 'Geld verdienen' steht an letzter Stelle.
Erwartungsmäßig sind das 50-100€/Monat, die Investitionskosten für das Equipment (Recordingtechnik, PC) sind höher. --> habe gehört sowas mag der Staat gar nicht wenn ich keinen Gewinn erziehle und das fällt unter "Liebhaberei".

Hier gibt es also schon die Einschränkung, dass man auf Dauer eine Einnahme beabsichtigt, das Equipment, also die sogenannte Startinvestition, steht da gar nicht im Raum.

Also liegt hier eine Antwort zunächst klar auf der Hand: JA

Jetzt läge es am Geschickt des TE, hier mit dem Ordnungsamt (Gewerbeamt) und dem FA zu kommunizieren, um eie Liebhaberei glaubhaft zu machen.
 
...(sorry für den doppelten Beitrag, bin leider gerade nicht in der Lage diesen zu löschen??!!??)
 
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Diese Befreiung ist aber eine Antragssache, die man beim FA einreichen muss, diese gilt, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dann für die folgenden 5 Jahre, danach ist der Antrag erneut zu stellen.
Erzielt man aber doch in dem Zeitraum mehr, als diesen Freibetrag, wird man atomatisch aus der Befreiung ausgeschlossen und muss dann ganz regulär eben die USt entrichten.

Also es ist so: das FA erhebt keine USt, wenn der Umsatz im Kalenderjahr 17.500,- und im darauffolgenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000,- nicht übersteigen wird. Der Unternehmer kann auf diese Regelung (Kleinunternehmer-Regelung) verzichten, dieser Verzicht bindet den Steuerpflichtigen für 5 Jahre.
(weiter Ausführungen unterlass ich mal, weil es darum hier ja eigentlich nicht geht, ich wollte ursprünglich die "Umsatz-Grenze" für die Gewinnerzielungsabsicht aus der Welt räumen :D. Falls Interesse besteht, die Regelung ist im §19 UStG geregelt).