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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 25.02.2021 um 17:36:57 Uhr veröffentlicht:
Eifersucht? 14-Jähriger soll 13-Jährigen getötet haben
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Eifersucht? 14-Jähriger soll 13-Jährigen getötet haben
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Sinsheim (dpa) - Das Motiv des mutmaßlichen Mörders eines 13-Jährigen in Sinsheim bei Heidelberg war aller Wahrscheinlichkeit nach Eifersucht.
Es habe Eifersuchtsstreitigkeiten zwischen dem dringend verdächtigen 14-Jährigen und dem Opfer gegeben, teilte der Mannheimer Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar am Donnerstag mit. Der Zwist mit tödlichem Ausgang habe sich um ein Kind gedreht, Details könne er aus Jugendschutzgründen nicht preisgeben.
Nach Informationen von dpa und anderen Medien soll es sich bei dem Kind um ein Mädchen von zwölf Jahren handeln, das die Polizei am Tatort in einem Feldgebiet neben dem mit Blut und Schmutz befleckten 14-Jährigen vorfand. Der Junge hielt die Tatwaffe, ein Küchenmesser, noch in der Hand.
Kollmar zeigte sich tief betroffen. In seiner vier Jahrzehnte langen Polizeiarbeit habe er wenige so schreckliche Fälle erlebt. Dieser mache besonders traurig wegen des geringen Alters der Beteiligten. Sinsheims Oberbürgermeister Jörg Albrecht (parteilos) zeigte sich ebenfalls bestürzt: «Die Tat liegt wie ein Schatten über unserer Stadt.»
Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus, weil der Beschuldigte das Merkmal der Heimtücke erfülle. Das Opfer war unter einem Vorwand in das Feldgebiet gelockt worden. Die Polizei will auch Anhaltspunkten für eine mögliche Tatbeteiligung des Mädchens - die Ermittler sprachen lediglich von einem strafunmündigen Kind - nachgehen. Die drei seien ein Stück des Weges gemeinsam gegangen, bevor der 14-Jährige auf den Rivalen mehrfach einstach. Es habe einen kurzen Kampf gegeben.
Der am Tatort festgenommene Junge äußerte sich zunächst nicht zur Tat und sitzt nun in Untersuchungshaft. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe. Opfer und Tatverdächtiger haben laut den Ermittlern einen türkischen Migrationshintergrund - beide haben demnach die doppelte Staatsbürgerschaft. «Wir haben noch viel zu ermitteln», sagte Kollmar. Man warte noch auf das schriftliche Ergebnis der Obduktion, Handys würden ausgewertet.
Der Verdächtige ist kein unbeschriebenes Blatt: Er hatte im nahe gelegenen Östringen (Kreis Karlsruhe) einen damals 13-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hat. Der Angreifer kam nach der Pause in das Klassenzimmer seines Opfers und fügte ihm mehrere Stichverletzungen am Oberkörper zu. Der schwer verletzte Schüler wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Hintergrund soll ein monatelanger Streit der damaligen Siebtklässler gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt war der Angreifer noch nicht strafmündig.
Auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind nach deutschem Recht nur «bedingt strafmündig». Für sie gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Strafrechtlich verantwortlich ist ein Jugendlicher zudem nur, «wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln». Wer also noch auf dem Niveau eines Kindes ist, kann nicht bestraft werden. Die Einschätzung trifft in der Regel ein Sachverständiger. Wer dagegen jünger ist als 14, gilt nach dem Gesetz als Kind und kann nicht belangt werden.
Im Sinsheimer Stadtteil Eschelbach, wo der Tatort liegt, saß der Schock tief: Ortsvorsteher Wolfgang Maier sagte, dass sein Telefon nicht stillgestanden habe. «Die Leute machen sich Sorgen.» Er fügte hinzu: «Wir sind ein kleines Dorf, es ist harmonisch, so soll es bleiben.» Oberbürgermeister Albrecht sagte mit Blick auf etwaige Befürchtungen von Eltern von Schülern oder Kita-Kindern: «Es gibt keinen Anlass, in Panik zu geraten.»
Der tote Jugendliche, der vor kurzem von einem Gymnasium auf die Realschule gewechselt war, war am Mittwochnachmittag in einem Feldgebiet gefunden worden. Die Polizei war durch einen Anruf informiert worden.
Aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) werden Eltern krimineller Kinder viel zu oft allein gelassen. Die Jugendämter verfügten nicht über genug qualifiziertes Personal, sagte der baden-württembergische DPolG-Landeschef Ralf Kusterer. Es fehle vor allem an erfahrenen Sozialarbeitern, die den psychischen Herausforderungen der Arbeit mit delinquenten Kindern und Jugendlichen gewachsen seien.
Etliche Täter hätten schon vor der bedingten Strafmündigkeit mit 14 Jahren eine Latte von Delikten auf dem Kerbholz. Viele Einrichtungen, in denen diese jungen Menschen unterkämen, ließen ihnen viele Freiheiten - dabei seien Strukturen viel wirksamer, betonte Kusterer. «Ich befürworte in solchen Fällen eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.» Dies diene nicht nur der Resozialisierung, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit. «Sollten die Gesetze das nicht zulassen, müssten sie in diesem Punkt angepasst werden.»
Auch wenn derartige Gewaltausbrüche selten vorkommen, erregen sie immer wieder Aufsehen: In Duisburg gestand ein damals 14-Jähriger im vergangenen Oktober, seine gleichaltrige Freundin getötet zu haben. Und im April vergangenen Jahres soll ein 17-Jähriger bei einem Streit an einer Bushaltestelle in Essen einen 14-Jährigen umgebracht haben - Tatwaffe war erneut ein Messer. Auch bei einem aktuellen Fall in Berlin ist ein 17-Jähriger mit einem Messer schwer verletzt worden. Zugestochen haben soll nach einem Streit ein 15-Jähriger.
Mögliche Ursachen für Jugendgewalt sind nach Ansicht der Polizei unter anderem das Erleben von Gewalt in der Familie als Mittel, um Konflikte zu lösen. Der Konsum entsprechender Medien, Perspektiv- und Orientierungslosigkeit könnten weitere Faktoren sein.