eBay - vom Verkauf zurücktreten, da Käufer ein Spaßbieter ist...

Lissy

Weichgespült
ID: 85178
L
28 April 2006
737
66
Salve,

ich hatte bei eBay eine gebrauchte Küche eingestellt und rein geschrieben, dass diese zwingend zwischen dem 30.08.13 und dem 01.09.13 abgeholt werden muss.
Einen Tag nach dem Angebotsende (21.08.13), sendete ich dem Käufer folgende Anfrage:

Hallo Herr blabla,

herzlichen Glückwunsch zur ersteigerten Küche. Ich würde gerne wissen, wann Sie die Küche abholen möchten? Wie schon in der Beschreibung steht, könnte sie zwischen dem 30.08.13 und dem 01.09.13 abgeholt werden. Am liebsten wäre mir der Freitag oder Samstag, wenn möglich.

Viele Grüße


Daraufhin kam keine Antwort und ich musste feststellen, als ich seine Bewertungen gelesen habe, dass er ein notorischer Spaßbieter ist und er im Prinzip schon haufenweise schlechte Bewertungen hat, weil er sich nicht meldet und nichts abholt und dementsprechend auch nichts bezahlt. Die Leute bleiben auf ihren Sachen sitzen.
Also schrieb ich ihm, dass ich mir seine Bewertungen angesehen habe und nicht hoffe, dass er das Gleiche mit mir vor hat. Und forderte ihn auf, sich "heute noch" bei mir zu melden.

Am gleichen Tag Abends kam dann folgendes:

"ich fordere sie hiermit auf, mir vor ablauf der "frist" mitzuteilen welcher art und inhalt die angführte frist ist und selbstverständlich danach zeit und gelegenheit eizuräumen um evtl.einspruch zu erheben oder fristverlängerung zugestehen. bei den nachrichten vom 22.8. fand ich kein schreiben von ihnen. es ist verwunderlich, mir auf einmal den spaß zu verwehren, wo sie mich doch die bieter mit "viel spaß beim bieten" im inserat aufgefordert haben. mfg"

Diese Nachricht schickte er mir 3x direkt hintereinander.

Daraufhin sendete ich ihm folgendes:

Hallo,

um mich veräppeln zu wollen, sollten Sie sich schon etwas besseres einfallen lassen.
Sie haben sich weder gemeldet, noch haben Sie Geld überwiesen oder in irgendeiner Form Interesse an der Küche gezeigt.
Und Sie brauchen mir auch nicht damit kommen, dass Ihr PC kaputt war, oder Ähnliches. Heutzutage hat man immer die Möglichkeit von irgendwo eine E-Mail zu senden, oder ein Telefonat zu tätigen, um mich über den Abholtermin zu informieren.
Wie Sie in der Beschreibung nachlesen können, hatte ich die Überweisung auch angeboten, nicht nur Bezahlung bei Abholung.
Sie haben schon bei vielen anderen Verkäufern geboten und sich dann nicht gemeldet, bezahlt oder was abgeholt. Sie sollten sich langsam mal überlegen, was Sie da eigentlich machen.
Ich habe eine riesen Narbe am Bauch, da ich mich dieses Jahr 3 OPs unterziehen musste, weil ich an Krebs erkrankt war.
Was glauben Sie eigentlich, was das für mich bedeutet, wenn die Küche jetzt keiner abholen kommt? Ich bekomme eine neue Küche geliefert, soll ich jetzt die alte Küche alleine aus der Wohnung schleppen?
Ich hoffe, dass Sie wenigstens so fair sind und Sie damit einverstanden sind, dass ich die Küche neu einstelle, oder dem unterliegenden Bieter anbieten kann!?


Darauf kam wieder keine Antwort, also fragte ich noch mal nach:

Hallo blablabla,

Was ist jetzt mit der Küche, wollen Sie die noch haben, oder nicht?


Da kam dann das:

Hallo blubb,

eindeutig: ja
jetzt sind sie wohl zufrieden; und gute besserung mfg fz

Gruß blablabla


Ich fragte dann noch mal, wann er die denn nun holen will. Daraufhin kam bis heute keine Antwort.

eBay hatte ich nicht eingeschaltet, weil die einem eh nicht helfen und das Ganze nur unnötig Zeit kostet. Die Küche muss ja weg, damit die andere da hin kann.
Kann ich jetzt einfach mit folgenden Worten vom Verkauf zurücktreten, oder kann der Typ mir Ärger machen?

Sehr geehrter Herr blablabla,

nachdem meiner mehrfachen Aufforderung, mir einen Abholtermin mitzuteilen, nicht nachgekommen wurde und auch kein Geld überwiesen wurde, trete ich hiermit vom Verkauf der Küche (Artikelnr.: ........) zurück.

Mit freundlichen Grüßen


Ich möchte die Küche jetzt halt anderweitig verkaufen, um Platz zu haben. Ich weiß sonst nicht wohin damit, wenn die "neue" kommt und hier renoviert wird.
 
Hi,

Eröffne einen Fall wegen Nicht Bezahlter Ware. Die setzen dann dem Käufer eine Frist. Wenn die vorbei ist kannst du die Küche dem unterliegenden Bieter anbieten oder neu einstellen.

LG

Sonnenschein
 
Aber ich muss ja dann solange warten, bis diese Frist verstrichen ist. Und die Möbel müssen ja weg. Wie lang ist denn diese Frist, weißt Du das zufällig?
 
Ich glaube 5 oder 7 Tage. Genau weiß ich es nicht mehr ganz genau. Kannst du die Möbel nicht solange irgendwo unterstellen? Garage oder Keller?
 
Nein, ich habe keine Garage und der Kellerraum ist auf 3 Parteien aufgeteilt mit einem Netz, ich habe nur einen schmalen Stellplatz für meine Sachen.
 
eBay hatte ich nicht eingeschaltet, weil die einem eh nicht helfen und das Ganze nur unnötig Zeit kostet.

Ich denke, das war der Fehler. Statt Unmengen an Zeit für diese endlose Mail-Kommunikation zu verschwenden, hätte man lieber eine kurze Meldung bei eBay gemacht. Zumal die Diskussion mit dem Spaßbieter ja offenbar über Wochen hinweg ging (und die Sache bei eBay in einer Woche erledigt gewesen wäre) :/

Ich würde die Küche einfach neu einstellen, der Typ kauft sie dir doch eh nicht ab. Du musst ihm ja vor Ablauf der offiziellen eBay-Rückabwicklung nicht auf die Nase binden, dass die Küche längst an jemand anderen verkauft wurde. Denn er scheint ja nur auf Krawall/trollen aus zu sein und würde in dem Fall ggf. Stress machen.
 
Ich denke, das war der Fehler. Statt Unmengen an Zeit für diese endlose Mail-Kommunikation zu verschwenden, hätte man lieber eine kurze Meldung bei eBay gemacht. Zumal die Diskussion mit dem Spaßbieter ja offenbar über Wochen hinweg ging (und die Sache bei eBay in einer Woche erledigt gewesen wäre) :/

Das läuft nicht über Wochen. Angebotsende war der 21.08.13, die Abholung der Küche soll zwischen dem 30.08.13 und dem 01.09.13 erfolgen. Er nennt mir aber zum verrecken kein Abholdatum und hat bisher auch nichts bezahlt, oder in irgendeiner Form wirkliches Interesse gezeigt.

Ich würde die Küche einfach neu einstellen, der Typ kauft sie dir doch eh nicht ab. Du musst ihm ja vor Ablauf der offiziellen eBay-Rückabwicklung nicht auf die Nase binden, dass die Küche längst an jemand anderen verkauft wurde. Denn er scheint ja nur auf Krawall/trollen aus zu sein und würde in dem Fall ggf. Stress machen.

Natürlich ist er nur darauf aus mich zu verarschen, das Dumme ist nur, dass er ja auch Rechte hat. Und ich möchte jetzt keinen Fehler begehen, aus einer Kurzschlusshandlung heraus. Sodass er mir vielleicht noch einen Strick draus drehen kann.
Wenn ich jetzt eBay einschalte, muss ich ja erst mal die Frist verstreichen lassen, die die ihm setzen. Und neu einstellen kann ich sie so einfach auch nicht, da er mich ja beobachten kann.

Ich hatte vorher schon gesagt "Lass und das nicht bei eBay einstellen". Warum muss ich immer auf andere hören? :roll:
 
Wenn du Geld für einen Rechtsstreit übrig hast:

Küche am 01.09. Von einem Fachmann abbauen und einlagern lassen. Vom Käufer diese Kosten zuzüglich dem Kaufpreis einklagen.

Wenn du das Geld nicht hast: keine Ahnung.

Marty
 
Starte eine neue Auktion deren Ende 1 Tag nach verstrichen der Frist ist mit folgendem Text in der Beschreibung.
Behalte mir eine vorzeitige Beendung des Gebots vor, Küche wird noch woanders angeboten.
So kannst du zumindest schon vor ablauf der Wartefrist die Auktion starten und wenn der Spinner sich doch melden sollte kannst die Auktion beenden.

Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist.

hier ein Beispiel das es erlaubt ist
https://www.ebay.de/itm/Ford-Schrag...4l-Maschine-/400560384907?hash=item5d43426b8b
 
Starte eine neue Auktion deren Ende 1 Tag nach verstrichen der Frist ist mit folgendem Text in der Beschreibung.
Behalte mir eine vorzeitige Beendung des Gebots vor, Küche wird noch woanders angeboten.
So kannst du zumindest schon vor ablauf der Wartefrist die Auktion starten und wenn der Spinner sich doch melden sollte kannst die Auktion beenden.

Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist.

hier ein Beispiel das es erlaubt ist
https://www.ebay.de/itm/Ford-Schrag...4l-Maschine-/400560384907?hash=item5d43426b8b

Das halte ich für ausgemachten Unsinn. Du darfst Auktionen nur in Ausnahmefällen beenden ohne das der derzeitige Höchstbieter ein Recht auf die Waren oder Schadensersatz hat. Das andere das genauso falsch macht ändert nix daran.
https://www.auktionshilfe.info/thread_7596p1
 
Wenn ich die Küche bis Sonntag stehen lasse, sollte sich das Problem doch verflüchtigt haben, oder nicht? Denn in der Beschreibung stand ja, dass die Küche zwingend zwischen dem 30.08.13 und dem 01.09.13 abgeholt werden muss. Geld ist bis dato auch nicht eingegangen, also scheint es für mich logisch, dass ich bei Nichtabholung und Nichtbezahlung die Küche auch weiter verkaufen kann, oder?
 
Logisch mag das klingen, das Gesetz sieht es anders. Vertrag ist Vertrag. Du musst nach Fristsetzung erst den Rücktritt erklären. Frist von 24 Stunden würde ich als angemessen empfinden.

Marty
 
Wofür jetzt die Frist von 24 Std.? Um mir einen Abholtermin zu nennen?

Um sicherzustellen, das nicht irgendeine höhere Gewalt Schuld war, der Käufer nachher behauptet, er wäre am 01.09. auf dem Weg zu Dir gewesen und er hätte eine Panne gehabt.

Ob die Frist in der Auktion (30.08.-01.09.) schon fix genug ist um einen sofortigen Rücktritt zu begründen, kann ich nicht sagen, ich bin kein Richter.

Marty