Ebay Verkaufsprovision zurückerstatten

mrmakki

Well-known member
ID: 123590
L
20 April 2006
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Hallo,
Ich habe vor ca 1 1/2 Monaten ein Arbeitsspeicher verkauft, welcher aber nicht bezahlt wurde. Darauf hab ich dann versucht die Verkaufsprovision zurück zu bekommen. Und nun steht bei "Unstimmigkeiten online klären" das ich Berechtigt bin die Verkaufsprovision zurück zu bekommen. Aber Gewährt haben sie mir es noch nicht. Habe auch schon 2 Wochen gewartet... Nur nichts passiert nur das da ein blauer Hacken (Berechtigt) ist.

Ich bitte um Hilfe.

mfg
 
Hi,

eigentlich ganz einfach:

Sobald der blaue Haken da ist, kannst Du den Fall nochmal aufrufen (Einzelfall aufrufen) und dann aus 3 Alternativen wählen.

Versuch's mal !

LG, Susan
 
Hi,
danke für die schneller Antwort..
Habe es mal versucht und da steht da:

Transaktion: 512 MB SD-RAM Speicher Arbeitsspeicher 133 MHZ (Artikelnummer 150023613573) verkauft an ............ am 22. Aug. 2006 gemeldet am 09. Sep. 2006.

Status: Das andere Mitglied hat nicht geantwortet.


Und dann kann ich da wieder was schreiben (Geben Sie Ihre Antwort ein)
Das hab ich aber auch schonmal gemacht. ( Hab geschrieben "Wie siehts aus")

Und ich kann ne Unstimmigkeit beilegen... wenn ich den Fall schließen möchte

mfg
 
genau - Unstimmigkeit schließen

"... Hinweis: Auf der nächsten Seite können Sie angeben, warum Sie den Fall schließen möchten..."

und dann kommen die 3 Alternativen

Klick einfach mal rauf ;-)
 
genau - Unstimmigkeit schließen

"... Hinweis: Auf der nächsten Seite können Sie angeben, warum Sie den Fall schließen möchten..."

und dann kommen die 3 Alternativen

Klick einfach mal rauf ;-)

Hi, danke dir ;)
Aber die 3 Alternative kann ich leider nicht wählen...

müsste dann die 2. wählen stimmts ?

1. Wir haben die Transaktion zur beiderseitigen Zufriedenheit abgeschlossen.

Sie erhalten keine Gutschrift der Verkaufsprovision und der Käufer wird nicht wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt.


2. Ich möchte die Kommunikation mit dem Käufer beenden. (Mögliche Option am achten Tag nach der Meldung des Artikels oder sobald der Käufer geantwortet hat)

Sie erhalten eine Gutschrift der Verkaufsprovision, und der Käufer wird wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt.

mfg
 
hi,

genau, die 2. Alternative (in der Mitte) wäre in Deinem Fall die richtige.

Das ist aber merkwürdig, dass Du die nicht anklicken kannst (schließlich sind ja schon 8 Tage nach der Meldung des Streitfalls um....)

Wann hattest Du denn das letzte Mal geantwortet ?
 
hi,

genau, die 2. Alternative (in der Mitte) wäre in Deinem Fall die richtige.

Das ist aber merkwürdig, dass Du die nicht anklicken kannst (schließlich sind ja schon 8 Tage nach der Meldung des Streitfalls um....)

Wann hattest Du denn das letzte Mal geantwortet ?

Habe das letzte mal am 23.09 geschrieben...
Die letzte Alternative konnte ich bestimmt nicht wählen, da der Käufer nie geantwortet hat... Habe aber jetzt die Verkaufsprovision zurück bekommen. Ich danke dir.

mfg
 
Hi,

hattest Du nicht gesagt, die 2. Alternative sei nicht anklickbar ?
Oder haben wir aneinander vorbei geredet ????

Egal, Hauptsache Du hast Deine Kohle zurück !!!

LG Susan
 
Hi,

klassischer Fall von überfliegen statt lesen :LOL:

ich hatte nämlich geschrieben, dass dann die 3 Alternativen (also drei unterschiedliche Varianten) erscheinen - und NICHT, dass Du die dritte wählen sollst *grins*

LG, Susan
 
Hi,

klassischer Fall von überfliegen statt lesen :LOL:

ich hatte nämlich geschrieben, dass dann die 3 Alternativen (also drei unterschiedliche Varianten) erscheinen - und NICHT, dass Du die dritte wählen sollst *grins*

LG, Susan

Achso :mrgreen: , ist ja jetzt auch egal hauptsache ich habe die Verkaufsprovision zurückerstattet bekommen.
Danke dir. ;)