Ebay Problem

Hey Leute es gibt bei Ebay eine Möglichkeit zu reklamieren.. und zwar sog. Fälle... da sollte man einfach melden, dass das geld zwar angekommen ist, man aber das Paket nicht zustellen konnte.. dann ist das offiziell schon im Ebay System und wenn sicher der Käufer darauf nicht meldet wird sich ebay darum kümmern.

Und ich muss sagen, dass mir das auch schon passiert ist, ich hab den Käufer eine nette Email geschrieben und die meisten hatten einfach vergessen zu ändern, oder ebay hat es vergessen zu ändern. War bei mir nach meinem Umzug so.. ich hab die Adresse zwar bei Ebay geändert, aber irgendwie hat es das System wohl nicht gleich geschafft und da hging es noch an die alte Anschrift...

Also einfach Käufer anschreiben warten und gleichzeitig eben über das eschwerde Formular.. das klappt am besten...

LG Diana
 
so etwas ähnliches hatte ich auch schon. du solltest den fall bei ebay melden,und den käufer immer mal versuchen zu kontaktieren.bei ebay mußt du den sachverhalt erklären mit dem namen des käufers,artikelnummer usw.

ich glaube wenn sich innerhalb von 6 monaten der käufer nicht meldet,dann kannst du die ware glaub neu verkaufen,aber da würde ich ebay noch mal fragen.

lg. yo-pic ;)
 
ich glaube wenn sich innerhalb von 6 monaten der käufer nicht meldet,dann kannst du die ware glaub neu verkaufen,aber da würde ich ebay noch mal fragen.


Bei ebay kann der Verkäufer nach 4 Tagen einen Disput wegen Nichtzahlung eröffnen, dieser muss mindestens 4 Tage dann stehen bleiben.
Also nach frühestens 8 Tagen kann man inkl Disput, den Fall schließen und erhält seine Gebühren zurück, und der Artikel kann wieder eingestellt werden, der Käufer erhält dann eine Verwarnung wegen Nichtzahlung.

Ich selber mache es bei mir im Shop immer so, dass ich nach 7 Tagen den Disput öffne, sollte innerhalb der 4 Tage keinerlei Reaktion kommen, nichtmal eine kurze Antwort a la "sorry, vergessen" oder so, wird der nach 4 Tagen geschlossen und der Artikel kommt zurück in den Shop.
Wer es binnen 11 Tage nicht schafft, sich zu melden, der ist dann selber Schuld. Hat nichts mit Stress zu tun, aber je länger man wartet, desto weniger bekommt man dann bei erneutem Verkauf eventuell.
 
ich mache es auch so.. ich schreibe nach 7 Tagen den Verküfer an, warte 3 tage, dann melde ich es an Ebay.. und dann noch mal eine normale Kontaktmail und wenn dann von Ebay die Meldung kommt, dass der Fall geschlossen werden kann, und ich keine Rückmeldung hatte, dann verkaufe ich den Artikel wieder und bewerte dementsprechend...

Wie das dann aber mit dem Geld ist, dass du schon bekommen hast, da kann ich dir nicht helfen..das Problem hatte ich noch nicht..

LG Daina
 
Bei ebay kann der Verkäufer nach 4 Tagen einen Disput wegen Nichtzahlung eröffnen, dieser muss mindestens 4 Tage dann stehen bleiben.
Nette Fristen, aber warum vereinbart die Ebay nicht mit seinen Vertragspartnern?
Also nach frühestens 8 Tagen kann man inkl Disput, den Fall schließen und erhält seine Gebühren zurück, und der Artikel kann wieder eingestellt werden, der Käufer erhält dann eine Verwarnung wegen Nichtzahlung.
Wenn ich dann Käufer wäre, würde ich nach Zahlung (auch später als die 8 Tage) auf Lieferung bestehen. Welche Rechtsgrundlage hat diese einseitige Vertragsauflösung?

Durch die Auktion kommt ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Der lässt sich nicht aufheben durch eine Meldung bei Ebay.

Zumal Du hier nicht bemerkt hast, dass der Käufer sehr wohl gezahlt hat. Was er noch nicht erfüllt hat, ist die Annahmepflicht für die Ware.

Ich selber mache es bei mir im Shop immer so, dass ich nach 7 Tagen den Disput öffne, sollte innerhalb der 4 Tage keinerlei Reaktion kommen, nichtmal eine kurze Antwort a la "sorry, vergessen" oder so, wird der nach 4 Tagen geschlossen und der Artikel kommt zurück in den Shop.
Wenn das neue Massenartikel sind, die Du problemlos beschaffen kannst, kein Thema. Aber bei einem Gebrauchtgerät...
Wer es binnen 11 Tage nicht schafft, sich zu melden, der ist dann selber Schuld.
Das ist eine Meinung, die sich leider nicht mit deutschem Recht verträgt.

Marty
 
in diesem Fall hier, ist es vielleicht anders

aber allgemein:
wenn bei ebay ein Disput gemeldet wird, erhält der Käufer durch ebay die Nachricht mit der Frist von 4 Tagen, dass der Fall geklärt werden soll, somit ist die Vetragsaufhebung gemäß deutschem Recht gegeben, wenn die Frist verstrichen ist.
So auch die Aussage unserer Anwältin, habe derzeit nämlich so einen Fall:
Disput wurde geschlossen, einige Tage danach wurde dann erst bezahlt.
Der Käufer rührt sich nun nicht, um die Daten zur Rücküberweisung mitzuteilen, obwohl nun schon mehrfach angeschrieben. Laut unserer Anwältin reicht die durch den Disput gesetzte Frist vollkommen aus, um eine Vertragsaufhebung zu begründen, selbe Aussage auch vom ebay-Rechtsbereich (wobei das wie immer eh nur fertige Textmails waren)
 
wenn bei ebay ein Disput gemeldet wird, erhält der Käufer durch ebay die Nachricht mit der Frist von 4 Tagen, dass der Fall geklärt werden soll, somit ist die Vetragsaufhebung gemäß deutschem Recht gegeben, wenn die Frist verstrichen ist.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Weder die Ebay-AGB noch das BGB sehen solch eine Vertragsauflösung vor.

Laut unserer Anwältin reicht die durch den Disput gesetzte Frist vollkommen aus, um eine Vertragsaufhebung zu begründen, selbe Aussage auch vom ebay-Rechtsbereich
Deine Anwältin ist der Meinung, wenn eine Zahlung nach 4 Tagen nicht eingegangen ist, dann reicht eine Frist von weiteren 4 Tagen um danach einen Vertragsrücktritt zu vermuten?

Mutig würde ich sagen.

Wenn ich eine Samstags eine Auktion gewinne, dann muss ich spätestens Mittwoch bei der Bank gewesen sein, damit das noch klappt. Aber dann habe ich schon eine Mahnung von Dir über das Ebay-System. Und deren Zugang müsste man ja erstmal nachweisen...

Marty
 
naja, laut ebay Rechtsforum reicht das System, wie es ebay bereitstellt in vollem Umfang aus, es sei alles rechtlich einwandfrei

daher ist es nicht mutig, sondern natürlich, wenn man sich des System bedient, welches dort bereitgestellt wird, warum auch nicht
 
naja, laut ebay Rechtsforum reicht das System, wie es ebay bereitstellt in vollem Umfang aus, es sei alles rechtlich einwandfrei
Ich frage trotzdem nochmal: man kann per AGB oder Einzelvereinbarung die Rechten und pflichten in einem Vertrag festlegen. Damit kann man auch die Vorgaben des BGB ändern, was z.B. Fristen angeht.

Dies kann aber nur zwischen Käufer und Verkäufer geschehen. Wenn also in Deinen Auktionen steht "Zahlungseingang nach spätestens 8 Tagen, sonst wird der Vertrag automatisch nichtig!", dann ist das so eine Möglichkeit.

Aber das Ebay-Forum kann nicht einfach festlegen, dass das BGB standardmässig nicht gilt. Selbst die Ebay-AGB geben solch kurzen Fristen nicht vor, sie wären auch für die Beziehung Käufer-Verkäufer nicht massgeblich.

Fakt ist: Du hast solange einen Vertrag, wie Du kein fixes Zahlungsziel gesetzt hast, dessen Zugang Du nachweisen können solltest und danach vom Vertrag zurückgetreten bist.

In einem anderen Thread erläuterst Du selber, dass man sich laut BGB erst nach 30 Tagen in Verzug befindet, hier möchtest Du nach 8 Tagen schon zurücktreten, obwohl noch nicht mal ein Verzug gegeben ist.

daher ist es nicht mutig, sondern natürlich, wenn man sich des System bedient, welches dort bereitgestellt wird, warum auch nicht

Das System nutzen ist in Ordnung, das Recht umgehen nicht.

Ich bin mir im Klaren, dass Käufer bei Ebay, die sich 8 Tage nicht mal melden, vermutlich auch nie zahlen. Aber vertragsauflösend ist das trotzdem nicht.

Marty
 
Verzug ist doch was anderes, als die AUflösung eines Vertrages

bei mir steht sogar drinne, dass die Zahlung binnen 7 Tage erfolgen muss, nach 10 Tagen ist der Disput erledigt (wobei es richtiger bei mir 11 sind und am 12ten geschlossen wird)

damit habe ich selber sogar noch eine Kulanzzeit an meine Frist gehängt

und das ebay-System verschickt ja, bei Öffnung eines Disputes, eine eMail im Namen des Verkäufers, in welcher dann sogar die Fristen (4 Tage) konkret angemahnt sind, und dass danach der Verkäufer den Artikel zurückziehen kann, etc..

das Problem bei der quasi Sonderstellung ebay (und auch andere Onlineauktionen) ist ja einfach, dass dort leider immer wieder Spaßvögel unterwegs sind, die kaufen und nicht bezahlen, bei mir in der Regel 2-4 jede Woche

PS: jeder Käufer / Verkäufer stimmt den ebay-Regeln zu, auch steht dort drin, dass bei einem Disput, sofern wegen Nichtzahlung geschlossen, der Vertrag (der Kauf) aufgehoben wird, ich wüsste daher nicht, wo dort noch die Rechtsunsicherheit liegt, was du mir aber sicher gerne erläuterst, damit ich nichts falsch mache
 
Verzug ist doch was anderes, als die AUflösung eines Vertrages
Richtig, aber Du kannst von einem Vertrag erst zurücktreten, wenn der vertragspartner auch im Verzug ist (oder dem Rücktritt zustimmt).

bei mir steht sogar drinne, dass die Zahlung binnen 7 Tage erfolgen muss, nach 10 Tagen ist der Disput erledigt
Das hast Du bisher mal eben locker verschwiegen. Du gibst hier den Hinweis, dass man problemlos nach 8 Tagen zurücktreten kann, vergisst aber mal eben, die Voraussetzung zu nennen, die Du selber ja verwendest.

damit habe ich selber sogar noch eine Kulanzzeit an meine Frist gehängt
Ja, DU... Aber hat der Threadersteller das auch?

und das ebay-System verschickt ja, bei Öffnung eines Disputes, eine eMail im Namen des Verkäufers, in welcher dann sogar die Fristen (4 Tage) konkret angemahnt sind, und dass danach der Verkäufer den Artikel zurückziehen kann
Ebay schreibt viel, wenn der Tag lang ist. Aber Ebay schreibt auch eine Menge, die deutschen Gesetzen widersprechen. Frage: Welche Rechtsgrundlage gibt es, die Ebay einen Eingriff in den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer gestattet?

das Problem bei der quasi Sonderstellung ebay (und auch andere Onlineauktionen) ist ja einfach, dass dort leider immer wieder Spaßvögel unterwegs sind, die kaufen und nicht bezahlen, bei mir in der Regel 2-4 jede Woche
Das weiß ich. Deshalb sollte man ja auch eine Zahlungsfrist in die Auktion schreiben, wie Du es anscheinend machst. Wer das aber nicht macht, der muss sich eben nach dem BGB richten.

PS: jeder Käufer / Verkäufer stimmt den ebay-Regeln zu, auch steht dort drin, dass bei einem Disput, sofern wegen Nichtzahlung geschlossen, der Vertrag (der Kauf) aufgehoben wird, ich wüsste daher nicht, wo dort noch die Rechtsunsicherheit liegt, was du mir aber sicher gerne erläuterst, damit ich nichts falsch mache
Die Ebay-Regeln und AGB regeln einzig und alleine die Stellung Ebay-Verkäufer und Ebay-Käufer. Ebay kann in seinen AGB keine Dinge grundsätzlich regeln, die den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer beeinflussen.

Zumal Ebay in seinen AGB keinerlei Zahlungsfristen vorschreibt. Wie soll dann auf einmal eine 8-Tages-Frist greifen, wenn die vorher nicht vereinbart ist?

Marty
 
Frage: Welche Rechtsgrundlage gibt es, die Ebay einen Eingriff in den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer gestattet?

Wie schon geschrieben, die eMail, die über das ebay-System verschickt wird, wobei diese zwar über ebay, aber im Auftrag des Verkäufers verschickt wird.

Sofern ist es nicht direkt ebay, welche die Frist anmahnt, sondern eigentlich der Verkäufer, da er der Auslöser dieser eMail ist.

OK, hatte nicht bedacht, dass ich es ja direkt mit reinschreibe, stimmt, das ändert das ganze etwas, Punkt für MartyMcFly
 
Wie schon geschrieben, die eMail, die über das ebay-System verschickt wird, wobei diese zwar über ebay, aber im Auftrag des Verkäufers verschickt wird.
OK, das ist möglich.

Dann die nächste Frage: Wenn vertraglich vor Abschluss des Vertrages keine Zahlungsfrist vereinbahrt ist, dann gilt "Zahlung sofort"? Sehe ich so. Zahlt der Käufer nicht sofort, kann ich ihm eine "angemessene" Nachfrist zur Zahlung setzen, nach deren Ablauf er in Verzug ist, oder 30 Tage warten, dann ist er automatisch in Verzug, richtig? Nach Ablauf der Frist oder der 30 Tage kann ich rechtswirksam vom Vertrag zurücktreten. Sind wir uns doch auch einig?

Das, was ich bezweifle, ist, dass erstens ein "in Verzug setzen" nach nur 4 Tagen möglich ist und zweitens eine Frist in der "Mahnung" von 4 Tagen ausreichend ist. Beides dürfte nicht durchgehen. Üblicherweise spricht man von 10-14 Tagen, die man jeweils warten sollte.

Marty
Eine kleine Spitzfindigkeit: Hast Du eigentlich auch in der Auktion stehen, dass Du erst nach Vorkasse lieferst? Falls nicht, könnte der Käufer auch eine Mahnung schicken, weil Du nicht lieferst.
 
Versanddauer im Inland
Der Verkäufer versendet den Artikel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang.

Da hat ebay ja vorgesorgt und unter Zahlweise festgelegt, dass man angeben muss, wann man versendet, was ja auch Sinn macht, wie man sieht.
 
Entschuldigung, dass ich mich da jetzt auch nochmal einklinke:

Bei Ebay muss alles innerhalb von 4 Tagen bezahlt sein?
Oder nur theoretisch dann, wenn jemand nicht bezahlt und eine "Mahnung" kommt? Oder was habe ich jetzt nicht verstanden? Könnte nicht einfach jemand einen Link posten?
Vielen Dank, liebe Grüße, Helldoor
 
ebay hat in den Regeln nur stehen, dass der Käufer sicherstellen solle, binnen 3 Tagen die Zahlung zu tätigen (genauen Wortlaut und Link kenne ich nicht)

Wobei das unter Tipps für den Käufer stehen sollte

Die 4 Tage Regeln steht in den Verkäufer-Regeln (Meldung eines nicht bezahlten Artikels), früher waren es 7 Tage, aufgrund der immer mehr werdenden Nichtzahler wurde das aber kürzlich runtergesetzt auf 4 Tage
 
Aufkeinenfall Geld einfach so behalten,
Nachher wirst du noch von der Person bzw. Ebay
angeschrieben da das Paket nicht gekommen ist!

MFG SMA ;)

EBay macht da gar nichts....die schreiben eine Mail und fertig.
Keine Unterstützung egal ob Käufer oder verkäufer.

Wichtig ist einfach das man fair bleibt und dem Käufer/ Verkäufer eine Chnace gibt.

Ich würde noch eine Woche warten und dann das Geld zurück überweisen.
Wichtig ist einfach das du belegen kannst das das Paket zurück gekommen ist und aus welchem Grund (falls Nachfragen kommen). So bist du auf der sicheren Seite. Ich gehe davon aus das du schon einen Fall eröffnet hast? Ansonsten kann es schnell pasieren das du als Verkäufer eine negative Bewertung bekommst und selbst keine vergeben kannst, dass muß ja nicht sein. Wird der Fall geschlossen war es das für dich.