eBay Kauf

Ja die richtigen Daten habe ich mittlerweile rausgefunden, aber bei ebay melden bringt ja nix, weil dort falsche hinterlegt sind, und die nur mit den Daten arbeiten ;)

Wie hat er denn falsche Daten angegeben ?
Es wird doch nach der Anmeldung ein Brief von Ebay gesendet, der dann bestätigt werden muss oder ist es nicht mehr so ? :roll:
 
Wie hat er denn falsche Daten angegeben ?
Es wird doch nach der Anmeldung ein Brief von Ebay gesendet, der dann bestätigt werden muss oder ist es nicht mehr so ? :roll:

War bei mir auch so, der ort war der gleiche, könnte ja sein das dort ein leerstehendes Haus ist (deshalb kein Eintrag in das oertliche) und er die angegeben hat, und dort ab und zu mal den Briefkasten gecheckt hat. :-?

Gruß
Gremlin
 
War bei mir auch so, der ort war der gleiche, könnte ja sein das dort ein leerstehendes Haus ist (deshalb kein Eintrag in das oertliche) und er die angegeben hat, und dort ab und zu mal den Briefkasten gecheckt hat. :-?

Gruß
Gremlin

Naja dann muss derjenigen aber schon ziemlich raveniert gewesen sein.
Aber trotzdem ist es ja dann in der nähe, wo er sich befindet...
 
Wie hat er denn falsche Daten angegeben ?
Es wird doch nach der Anmeldung ein Brief von Ebay gesendet, der dann bestätigt werden muss oder ist es nicht mehr so ? :roll:

Nein ;). Dieser Brief kommt nur wenn man falsche Daten angegeben hat. Das heisst falsches GEBDATE oder Name, wenn die Schufaprüfung kein ergebniss bringt kommt der Brief :)
 
Also wo ich mich vor ca 3 Jahren angemeldet hab, musste ich einen Code abtippen, der im Brief enthalten war. :roll:
mfg
Jopp war bei meiner Mum auch so... die hat statt 12.04 04.12 eingegeben, konnte natürlich nicht korrekt von der schufa geprüft werden. Bei meinem onkle gings ohne... auf nachfrage bei ebay warum das so sein, hieß es, wenn man statt musterweg 4a musterweg4 eingibt, kommt es zur ungültigen schufa prüfung ^^
 
Ich habe nicht alle Seiten gelesen, aber was ich bzg. des Überweisungs-Stornierens auf den ersten Seiten gelesen habe, ist der größte Mist. Ich selber arbeite bei einer Bank, und man kann eine Überweisung so lange zurückrufen, bis das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto verbucht ist. Es gibt dafür extra ein Formular was man per Fax an die Bank schickt und diese teilt einem dann mit, ob das Geld schon verbucht ist, also Pech gehabt oder ob sie den Überweisungsrückruf berücksichtigen. Dann geht das Geld erst bei denen auf ein DIffrenzkonto und von dort aus wird es zurücküberwiesen.

Da die Überweisung aber schon am 16. war, hast du Pech gehabt, das Geld ist schon lange da. In der Regel 2-3 Tage, zur Postbank auch mal 1 Woche und innerhalb der gleichen Banken 1 Tag.
 
Da die Überweisung aber schon am 16. war, hast du Pech gehabt, das Geld ist schon lange da. In der Regel 2-3 Tage, zur Postbank auch mal 1 Woche und innerhalb der gleichen Banken 1 Tag.

Zur Postbank eine Woche würde gegen §676a BGB, Absatz 2 verstossen, die Froist ist gesetzlich auf 3 Tage festgelegt.

Marty
 
Zur Postbank eine Woche würde gegen §676a BGB, Absatz 2 verstossen, die Froist ist gesetzlich auf 3 Tage festgelegt.

Marty

Kann mich täuschen, dazu muss ich nochmals nachschauen, aber eine Menge Banken (unter anderem die bei der ich mal gearbeitet hatte) hatte in ihren AGBs andere Fristen wenn es um Überweisungen an Postbanken, Sparkassen und Volksbanken geht. Lag an der LZB.
Und das ist dann gemäß §676a BGB statthaft, da eine andere Frist angezeigt wurde.
 
So nach nun fast 6 Monaten warten :yawn: ist fast alles geklärt. (Mehr oder weniger)

05.01.2007
Nach Rücktritt vom Kauf und brechung mehrerer Fristen durch den Schuldner den Erlaß eines Mahnbescheides beantragt.

15.02.2007
Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin in Auftrag gegeben.

07.03.2007
Gerichtsvollzieherin stellt eine Unpfändbarkeitsbescheinigung nach §63 GVGA aus.

02.04.2007
Erhalt der Eidesstattlichen Versicherung (Vermögensverzeichniss) woraus hervorgeht, dass ausser einer Rentenversicherung wodurch er einen monatlichen Beitrag erhält nichts zu holen ist. (Wirklich garnix)
Das einzige was jetzt noch offen ist, ist die Anzeige wegen Betrug, aber da ist mein Anwalt auch schon hinter.


Wieso ich hier aber eigentlich poste, ist folgendes:
"Herr S. hat bereits am 22.08.2006 die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben"

Dann stellt sich doch für mich die Frage:
"Wie kann sich so jemand bei eBay anmelden, wo doch vorher eine überprüfung bei der Schufa gemacht wird"??? 8O

Gruß
Gremlin
 
So nach nun fast 6 Monaten warten :yawn: ist fast alles geklärt. (Mehr oder weniger)


Das einzige was jetzt noch offen ist, ist die Anzeige wegen Betrug, aber da ist mein Anwalt auch schon hinter.


Wieso ich hier aber eigentlich poste, ist folgendes:
"Herr S. hat bereits am 22.08.2006 die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben"

Dann stellt sich doch für mich die Frage:
"Wie kann sich so jemand bei eBay anmelden, wo doch vorher eine überprüfung bei der Schufa gemacht wird"???
8O

Gruß
Gremlin

Es wird bei Ebay keine Schufa gezogen wegen der Kreditwürdigkeit, sondern nur wegen der Adressüberprüfung
 
Es wird bei Ebay keine Schufa gezogen wegen der Kreditwürdigkeit, sondern nur wegen der Adressüberprüfung

Achsoo ;) hab ich wohl was verwechselt.Aber sollte man doch bei ebay eigentlich in Erwähnung ziehen, ist bestimmt nicht der erste Abzockfall wo schon vorher "Verdacht" hätte bestehen können.

Gruß
Gremlin