Ebay: Ab wann gewerblich ?

back4ever

SlotBauer
ID: 10467
L
20 April 2006
28.165
1.243
Hi

Also....
Als Privatuser darf man ja mtl. bis zu 100 Stück
0€ Auktionen starten bzw. 20 Festpreis Angebote einstellen.

Ab dem 21 Angebot verlang Ebay eine Einstellungs-Gebühr von 50Cent pro Artikel.
Schön und gut....aber wann sagt Ebay "Halt Stop so gehts nicht weiter"

Also ab wann verlangt ebay sozusagen von mir einen Gewerbeschein ?

Danke
 
Also ab wann verlangt ebay sozusagen von mir einen Gewerbeschein ?

Ebay wahrscheinlich gar nicht, den Ämtern und der abmahnwilligen Konkurenz ist das Thema aber wahrscheinlich wichtiger ;)

Ganz Grob kann man sagen:
- Wenn Du Dinge kaufst um sie wieder zu verkaufen brauchst Du immer einen Gewerbeschein
- es gibt auch Urteile in denen über 40 private Auktionen pro Monat als gewerblich angesehen wurden, wenn Du also z.B. einen Haushalt auflöst oder so kann Dir das auch schon auf die Füße fallen
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Vorredner habens eigentlich schon gut dargelegt, die Antwort ist leider schwammig.
Ganz allgemein aber hakt das Verständnis für das Thema bei den Leuten aber schon in der Unterscheidung der steuerrechtlichen und der wettbewerbsrechtlichen Seite des Problems.
Beide Bereiche sind getrennt von einander zu betrachten.
Die steuerrechtliche Seite ist etwas klarer zu beantworten, wenn auch nicht abschließend. Ganz vereinfacht kann man dazu sagen, dass Du für alles was Du für einen höheren Preis verkaufst als Du es gekauft hast steuerpflichtig bist. Es gibt da Ausnahmen wenn bei gewissen Dingen zwischen Kauf und Verkauf länger als 1 Jahr vergangen ist. Auch die gute alte "Liebhaberei" kann eine entsprechende Ausrede bei der ein oder anderen Kleinigkeit sein. Aber grundsätzlich ist erstmal alles bei dem eine Gewinnabsicht hinter dem Verkauf steht steuerpflichtig.

Viel komplizierter noch ist aber das Wettbewerbsrecht. Besonders eBay hat sich im Laufe der Zeit zu einer Schlangengrube für abmahnwütige Rechtsverdreher entwickelt die nichts anderes machen als automatisierte Skripte laufen zu lassen um Leute die gewisse Kriterien erfülllen abzumahnen.
Wie bereits dargelegt spielt ihnen hier die äußerst widersprüchliche Recht(Urteil)sprechung in die Karten.
Insbesondere wäre ich bei Neuware bzw. "so gut wie" Neuware vorsichtig. Auch gewisse Nieschensparten wie z.b. Miniatureisenbahnteile oder Münzen werden besonders häufig abgemahnt sobald man ein paar Auktionen mehr als Privatler einsetzt. Auch auf ein zu offensives und professionell anmutendes Anpreisen der Ware oder "Werbung" in großen Foren mit Querverweisen etc. würde ich verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet: