E-Bikes: Die wichtigsten Regeln

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
7.402
208
Folgende News wurde am 15.08.2018 um 13:23:00 Uhr veröffentlicht:
E-Bikes: Die wichtigsten Regeln
Business/Presse

Düsseldorf, 15.08.2018 (lifePR) - Fahrräder mit elektrischer Unterstützung liegen nicht nur bei Senioren im Trend. Waren 2013 etwa 1,7 Millionen Pedelecs und E-Bikes auf deutschen Straßen unterwegs, waren es Ende 2016 schon drei Millionen – Tendenz weiter steigend. Somit wächst aber leider auch die Zahl der Unfälle mit diesen Gefährten. Was sollten E-Biker beachten? Welche Regeln gelten im Straßenverkehr? ARAG Experten geben Antworten.

Pedelec und E-Bikes – was ist der Unterschied?
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt nur, wenn man selbst in die Pedale tritt; das E-Bike hingegen fährt auch selbst. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit ist, ist Ihr Rad nämlich ein Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug. Konkret gelten nur Pedelecs, die mit Muskelkraft betrieben werden und deren Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, laut Gesetzgeber als Fahrräder. Sogenannte S-Pedelecs und E-Bikes fallen dagegen rechtlich unter die Kraftfahrzeuge. Das hat erhebliche Konsequenzen – bei der Führerscheinpflicht, Helmpflicht, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Promillegrenzen.

Am besten fahren Sie sowohl mit Pedelec als auch mit dem E-Bike auf der Straße. Wenn vorhanden, müssen sie mit dem Pedelec allerdings Radwege benutzen, wenn Sie ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund sehen. Einschränkungen gibt es für die schnellen Räder: Mit Ihrem E-Bike dürfen Sie beispielsweise innerstädtische Radwege nicht befahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder an dem Anfang 2017 eingeführten Zusatzschild „E-Bikes frei“. Außerorts dürfen Sie auch mit dem E-Bike Radwege benutzen. Für S-Pedelecs sind dagegen Radwege generell tabu.

Wichtiges in Kürze!


Allgemeine Betriebserlaubnis: Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer – wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief – die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese brauchen Sie, um bei Ihrer Versicherung das Kennzeichen zu bekommen.
Fahren ohne Führerschein: Wer ohne die entsprechenden Bescheinigungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
Genügend Reifenprofil und Helm: Sowohl beim E-Bike als auch beim Pedelec gilt eine Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter. Grundsätzlich empfehlen wir allen Fahrradfahrern einen Helm zu tragen. Für S-Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 20 km/h fahren können, besteht sogar eine Helmpflicht. Denken Sie auch an auffällige Kleidung, mit der Sie gut gesehen werden.
Promillegrenzen: Die rechtliche Einordnung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug wirkt sich auf die Promillegrenzen aus. Während diese bei Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt, ist eine absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers bereits bei 1,1 Promille gegeben.
Handy auf dem Pedelec: Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
E-Bikes in Bus und Bahn: Wenn Sie mit E-Bike, Pedelec oder Tandem per Bus und Bahn reisen möchten, sollten Sie die Beförderungsbedingungen studieren. Nicht überall sind Sie zu allen Tageszeiten willkommen. In einigen Bundesländern dagegen reist Ihr Rad in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenlos.
Wie Sie das Dienstwagen-Privileg nutzen können: Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Sie können sich Ihr E-Bike also auch vom Arbeitgeber als Dienstrad finanzieren lassen.
Frisierte E-Bikes im Straßenverkehr: Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt beispielsweise die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Getunte E-Bikes dürfen sowieso nur auf Privatgrund gefahren werden.
 
Und das sollen jetzt alle unsere sowieso schon überlasteten Polizeibeamten wissen?
 
So kompliziert ist es nun auch nicht, eigentlich ist es nur die Einordnung in das bestehende System. Das "kleine" Pedelec geht halt weiterhin als Fahrrad durch, die E-Bikes und S-Pedelecs sind hingehen Versicherungs- und Führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge und alles weitere ergibt sich dann aus dieser Einordnung.

Wenn man das verstanden hat weiß man als Polizist den Rest wohl eh schon.
 
Danke für die Antwort.

Jedoch frage ich mich, wieso in meinem Bekanntenkreis gerade diejenigen, die die Pappe für immer verloren haben sich seltsamerweise die schnellen e-Bikes zulegen können und von der Polizei vollständig in Ruhe gelassen werden.
(Gut, irgendwie müssen auch Sie sich mit Ihren Lebensmitteln versorgen.)
 
Danke für die Antwort.

Jedoch frage ich mich, wieso in meinem Bekanntenkreis gerade diejenigen, die die Pappe für immer verloren haben sich seltsamerweise die schnellen e-Bikes zulegen können und von der Polizei vollständig in Ruhe gelassen werden.
(Gut, irgendwie müssen auch Sie sich mit Ihren Lebensmitteln versorgen.)

das eine sind die Gesetze das andere deren Kontrolle und Durchsetzung, der Großteil der Menschen die ich kenne haben auch keine StVO konformen Räder, aber zur Zeit werden Fahrräder eben kaum kontrolliert
 
Ja , da muss ich Dir gerne Recht geben!
Es ist ja viel wichtiger sich als Geschwingigkeitskontrolleure (in den Straßenrändern versteckt hinter den Hecken) zu postieren. LOL
(Früher sagte man dazu Wegelagerer . . .)
NEIN !
Ich habe eine hohe Achtung vor den Gesetzeshütern in diesem Land!
 
Ja , da muss ich Dir gerne Recht geben!
Es ist ja viel wichtiger sich als Geschwingigkeitskontrolleure (in den Straßenrändern versteckt hinter den Hecken) zu postieren. LOL
(Früher sagte man dazu Wegelagerer . . .)
NEIN !
Ich habe eine hohe Achtung vor den Gesetzeshütern in diesem Land!

Angenommen, daß du meinst GeschwinDigkeitskontrolleure, welche sind gefährlicher: 1) E-Bikefahrer, 2) Kfz-Raser? :roll:
 
Angenommen, daß du meinst GeschwinDigkeitskontrolleure, welche sind gefährlicher: 1) E-Bikefahrer, 2) Kfz-Raser? :roll:
Eindeutig die Nr.1. Denn die Nr.2 darf nur auf Straßen fahren.
Die Nr.1 jedoch ist der Meinung, das auch die Innenstadt und alle anderen Fahrmöglichkeiten benutzt werden dürfen.
 
E Bikes und so

Also früher habe ich mich ja immer gefragt, wozu benötige ich ein E-Bike... aber jetzt nachdem ich mal einen Eletroscooter gefahren bin erkenne ich auch den nutzen der Ebikes. Gerade für ältere Menschen ist das schon durchaus eine Hilfe.

Dachte halt immer, es geht dabei ums fit bleiben, aber viele benutzen das ja tatsächlich auch für tägliche Mobilität, zur Arbeit, zum Einkaufen oder so. Und da macht es je nach Weg und Kondition schon Sinn.

Da ist der Elektro-Scooter natürlich trotzdem eher was für den Spaß.

Also ich finde gut, das es die E-Bikes gibt.