Dann sollte man aber schnell §2 StVO ändern.
Das?STVO schrieb:(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Tagesschau schrieb:Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Fast immer freie Fahrt für Radler
Kommunen dürfen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Wege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Damit setzte sich ein Radfahrer mit einer Klage gegen die Stadt Regensburg durch.
Regensburg hatte einen solchen gemeinsamen Fuß- und Radweg ausgeschildert. Den Schildern nach mussten Radfahrer diesen Weg nutzen und durften nicht mehr auf der Straße fahren.
Lob vom ADFC
Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil als wegweisend. Die Städte und Gemeinden müssten nun ihre Beschilderungspraxis überdenken.
Vor allem bei Vielfahrern, die mit ihrem Fahrrad etwa täglich zur Arbeit fahren, sind Radwege nicht immer beliebt: Häufig sind sie schlecht ausgebaut, im Kreuzungsverkehr benachteiligt, oder Radler müssen sich den Weg mit Fußgängern teilen und daher besonders vorsichtig und langsam fahren.