Dürfen Anbieter auf Einzugsermächtigung bestehen?

Hmm, das kannste doch ohne Probleme zurückbuchen, das müssen die nicht überweisen, du gehst zur Bank und sagst das die das zurückbuchen sollen. Kostet dich ein klates lächeln und fertig.
 
Hmm, das kannste doch ohne Probleme zurückbuchen, das müssen die nicht überweisen, du gehst zur Bank und sagst das die das zurückbuchen sollen. Kostet dich ein klates lächeln und fertig.


mach das mal bei der Telekom
die haben uns schon einmal den Anschluß gesperrt, weil wir eine Buchung zurückgeholt haben, da wurde die Rechnung in einem Betrag gleich doppelt kassiert ....
Ende der Geschichte, wegen der Rückbuchung wurde der Anschluß gesperrt, obwohl wir im Recht waren, und die AUfschaltung sollte auch kostenpflichtig sein
das ganze wurde durch den Verbraucherschutz dann aber geregelt, ohne dass es uns dann was gekostet hatte., als Entschuldigung gab es dann einen Monat Grundgebühr gratis dazu

Telekom ist immer wieder gut, um eben als schlechtes Beispiel zu dienen :mrgreen: