Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ja, man kann dann abgemahnt werden
Anwälte können Behauptungen aufstellen wie sie lustig sind, und Abmahnungen verschicken. Die hast du zu zahlen, oder es läuft auf eine einstweilige Verfügung (kostet auch richtig viel Geld) oder eine Verhandlung (kostet auch viel Geld) heraus.
In jedem Fall hast du Geld im vorraus zu entrichten, in der Hoffnung, das irgendwann mal wieder zu bekommen, wenn ein Richter feststellen sollte, das die Abmahnung ungerechtfertigt war.
Anwälte haben nämlich nichts zu befürchten, wenn sie ungerechtfertigt abmahnen.
Och, viele Anwälte mahnen einfach nur ab, weil der Auftraggeber das so möchte. Einen Grund hat er damit schon. Er muss nicht zweifelsfrei im Recht sein.1. ein Anwalt kann nicht abmahnen, wie er lustig ist, es muss ein tatsächlich vorliegender Störgrund vorhanden sein.
Nichts machen ist gut, verursacht nur gerne auch Kosten.2. sollte er trotzdem abmahnen, und man weiß zu 1000% dass man keinen Störgrund in der Weise geliefert hat, wie abgemahnt wurde, braucht man nichts machen.
Ich dachte immer, ein Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ergibt ein Hauptsacheverfahren. Bei eintsprechendem Streitwert ist man schnell bei Gerichten, wo Anwaltszwang herrscht und wo man erstmal teuer dabei ist. Und das, ohne vorher den Ausgang sicher zu kennen. Das hat schon viele ruiniert.3. kommt nun vom Gericht die Zustallung der einstweiligen Verfügung, widerspricht man dieser, und das Teil ist vom Tisch, denn der abmahnende Anwalt müsste nun rechtskräftig den Störgrund belegen, was, wenn keiner vorhanden ist, sehr schwer werden dürfte.
Ach, das mag bei Massenabmahnern vielleicht schon mal passiert sein, aber sicher nicht bei renommierten Anwaltskanzleien, die für Unternehmen tätig sind.4. Ein Anwalt hat sehr wohl etwas zu befürchten, wie Akte ja unlängst bewiesen hat, denn ein Anwalt, der unbegründet abmahnt, kann strafrechtlich belangt werden, und das ganze sogar mit sehr großen Erfolg
Haha, eine Rechtsschutz für Markenstreitigkeiten dürfte nicht bezahlbar sein.Und für alles andere gibt es die Advo-Card .. oder so ähnlich
Hallo,
wenn z.B. der Name "hallo.de" ein geschützter Markenname ist, darf man sich dann den Domain "name-hallo.de" registrieren, oder kann man dann abgemahnt werden.
mfg
gam3r93