Domain & Markenrecht

gam3r93

Well-known member
ID: 337493
L
11 April 2009
1.054
29
Hallo,
wenn z.B. der Name "hallo.de" ein geschützter Markenname ist, darf man sich dann den Domain "name-hallo.de" registrieren, oder kann man dann abgemahnt werden.

mfg
gam3r93
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, man kann dann abgemahnt werden

Naja, sehrt schwammige Aussage.

Im Falle der berühmten Abmahungen wegen der 24 in Domains gab es ja letzen Endes Entwarnung für die Abgemahnten.
Man kann also nicht pauschal sagen, dass es eine Abmahung ermöglicht.

Wenn es zB Aber-Hallo.de wäre, dann ist dieses etwas vollkommen anderes, als Hallo.de
Auch ist es dringend erfoderlich, die Schutzklassen der eingetragenen Marke zu betrachten, du könntest theoretisch denselben Namen in anderen Schutzklassen (oder eben deren Umfelder) nutzen.
 
Anwälte können Behauptungen aufstellen wie sie lustig sind, und Abmahnungen verschicken. Die hast du zu zahlen, oder es läuft auf eine einstweilige Verfügung (kostet auch richtig viel Geld) oder eine Verhandlung (kostet auch viel Geld) heraus.
In jedem Fall hast du Geld im vorraus zu entrichten, in der Hoffnung, das irgendwann mal wieder zu bekommen, wenn ein Richter feststellen sollte, das die Abmahnung ungerechtfertigt war.

Anwälte haben nämlich nichts zu befürchten, wenn sie ungerechtfertigt abmahnen.

Also fangen wir mal an.

1. ein Anwalt kann nicht abmahnen, wie er lustig ist, es muss ein tatsächlich vorliegender Störgrund vorhanden sein.

2. sollte er trotzdem abmahnen, und man weiß zu 1000% dass man keinen Störgrund in der Weise geliefert hat, wie abgemahnt wurde, braucht man nichts machen.

3. kommt nun vom Gericht die Zustallung der einstweiligen Verfügung, widerspricht man dieser, und das Teil ist vom Tisch, denn der abmahnende Anwalt müsste nun rechtskräftig den Störgrund belegen, was, wenn keiner vorhanden ist, sehr schwer werden dürfte.

4. Ein Anwalt hat sehr wohl etwas zu befürchten, wie Akte ja unlängst bewiesen hat, denn ein Anwalt, der unbegründet abmahnt, kann strafrechtlich belangt werden, und das ganze sogar mit sehr großen Erfolg, wie Akte sehr deutlich anhand verschiedener erwirkter Urteile belegt hatte.
Mitunter drohten diesen Anwälten sogar Einschränkungen durch die zuständigen Anwaltskammern, bis hin zur Untersagung der Tätigkeit als Anwalt.

Also sollte man schon deutlich machen, dass gerade in den letzten Monaten / Jahren die Abmahnungen deutlich an Gewicht verloren haben, sofern wirklich kein Störgrund vorliegt.

Und für alles andere gibt es die Advo-Card .. oder so ähnlich
 
1. ein Anwalt kann nicht abmahnen, wie er lustig ist, es muss ein tatsächlich vorliegender Störgrund vorhanden sein.
Och, viele Anwälte mahnen einfach nur ab, weil der Auftraggeber das so möchte. Einen Grund hat er damit schon. Er muss nicht zweifelsfrei im Recht sein.

2. sollte er trotzdem abmahnen, und man weiß zu 1000% dass man keinen Störgrund in der Weise geliefert hat, wie abgemahnt wurde, braucht man nichts machen.
Nichts machen ist gut, verursacht nur gerne auch Kosten.

3. kommt nun vom Gericht die Zustallung der einstweiligen Verfügung, widerspricht man dieser, und das Teil ist vom Tisch, denn der abmahnende Anwalt müsste nun rechtskräftig den Störgrund belegen, was, wenn keiner vorhanden ist, sehr schwer werden dürfte.
Ich dachte immer, ein Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ergibt ein Hauptsacheverfahren. Bei eintsprechendem Streitwert ist man schnell bei Gerichten, wo Anwaltszwang herrscht und wo man erstmal teuer dabei ist. Und das, ohne vorher den Ausgang sicher zu kennen. Das hat schon viele ruiniert.

Und wenn man von einem grossen Unternehmen so angegangen wird, die sich auch mehrere Instanzen leisten können, dann ist man schnell bei Summen, die man sich nicht mehr leisten kann. Dann haben schon Leute aufgegeben, obwohl sie vermutlich im Recht waren.

4. Ein Anwalt hat sehr wohl etwas zu befürchten, wie Akte ja unlängst bewiesen hat, denn ein Anwalt, der unbegründet abmahnt, kann strafrechtlich belangt werden, und das ganze sogar mit sehr großen Erfolg
Ach, das mag bei Massenabmahnern vielleicht schon mal passiert sein, aber sicher nicht bei renommierten Anwaltskanzleien, die für Unternehmen tätig sind.

Und für alles andere gibt es die Advo-Card .. oder so ähnlich
Haha, eine Rechtsschutz für Markenstreitigkeiten dürfte nicht bezahlbar sein.

Marty
 
Hallo,
wenn z.B. der Name "hallo.de" ein geschützter Markenname ist, darf man sich dann den Domain "name-hallo.de" registrieren, oder kann man dann abgemahnt werden.

mfg
gam3r93

Es kommt darauf an. Sollte "hallo.de" ein so markt- und eigenstarker Name sein, wie z.B. Vodafone, Renault, Nike oder RTL, dürftest Du damit Probleme bekommen, weil Du damit den gut eingeführten Namen (aus)nutzt.

Marken kann/muss man für bestimmte Klassen anmelden. Dementsprechend kommt es auch vor, dass die absolut gleiche Buchstabenkombination für unterschiedliche Klassen von unterschiedlichen Markeninhabern registriert werden. Wäre nun z.B. der markenrechtlich geschützte Begriff "Knallbüchse" nur der Klasse Waffen zugeordnet und der Inhaber tritt damit kaum öffentlich auf und grenzt sich nur gegen andere Waffenproduzenten ab, sollte es unschädlich sein, wenn Du für ein Spielzeug "meine-knallbuechse.de" registrierst.

Aber wie schon zuvor geschrieben. Kommt immer darauf an, wie der Markeninhaber drauf ist. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Leuten die URLs einfach nur deshalb angeknöpft wurden, weil der Gegenüber den längeren finanziellen Atem gehabt hat.

Mein Tipp: Finger weg von Markennamen in Domains, oder nimm vor dem Einspielen von Inhalten mit dem Markeninhaber Kontakt auf. Es soll auch dort nette geben, die nicht böse sind und Dir zusagen, keine Steine in den Weg zu legen.

Viel Erfolg.