Domain-Close ohne Zustimmung unter mysteriösen Umständen

Pamtano

Well-known member
ID: 300000
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19 Oktober 2007
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Momentan habe ich folgendes Problem und bin mir nicht ganz sicher was nun der richtige Weg ist.

Sachlage:
Ich habe Anfang des Jahres ein Projekt samt Domain und Webhostingpaket übernommen.
Aufgrund der Urlaubslage beim Wehoster hat es einige Wochen gedauert, bis die Domain umgeschrieben war.
Ende letzter Woche habe ich dann meine Daten in der Kundenverwaltung angepasst.
Da ich von Problemen bei diesem Hoster hörte, schickte ich ihm eine Email und fragte ob es Probleme mit meinem Vorhaben geben würde und erhielt eine recht schwammige Antwort.
Danach habe ich meine Skripte hochgeladen und getestet.
Zur selben Zeit bat ich den Support meinen Denic-Eintrag zu ändern, da dort noch die Emailadresse vom Vorgänger drin stand.
Wenige Stunden später musste ich feststellen das meine Domain nun auf eine andere Person läuft (klassischer Domaingrabber)

Auf Nachfrage beim Hoster wurde mir mitgeteilt ich hätte gestern sowohl Webspace als Domain gekündigt. Was ich natürlich nicht habe und man kann mir bis dato auch keine Aufzeichnungen über diesen Vorgang mitteilen.

Es ist bei diesem Hoster wohl möglich Domain und Webspace online durch 2 Klicks zu kündigen und das ohne Sicherungsnetz oder Rückabfrage. (halte ich persönlich für rechtlich sehr fragwürdig).

Der Hoster schiebt nun das Problem auf einen 3. der dann wohl online für mich gekündigt haben muss (eben durch 2 Klicks).

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Ich bin nun natürlich immer noch sauer und etwas ratlos. Momentan stellen sich mir daher folgende Fragen:

1. Ist es rechtens einen Domainclose so durchzuführen (obwohl es beim Hoster dafür normal auch ein Formular zum Download gibt) (ich bin der Auffassung nein, da zu mindest eine Rückfrage zu erfolgen hat)
2. Ist es rechtens das nach einer fristgerechten Kündigung der Webspace sofort und nicht zum Stichtag der Frist gelöscht wird?
3. Bringt eine Anzeige gegen unbekannt etwas?
4. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Hoster?

Mir ist klar das mir diese Fragen abschließend nur ein Rechtsanwalt beantworten kann, aber evtl. hat ja jemand Erfahrung auf diesem Gebiet.
 
1. Ist es rechtens einen Domainclose so durchzuführen (obwohl es beim Hoster dafür normal auch ein Formular zum Download gibt) (ich bin der Auffassung nein, da zu mindest eine Rückfrage zu erfolgen hat)
Kündigungen müssen immer schriftlich eingereicht werden. AUch wenn es sich um eine Domain handelt.

2. Ist es rechtens das nach einer fristgerechten Kündigung der Webspace sofort und nicht zum Stichtag der Frist gelöscht wird?
Beide Seiten haben eine Frist ein zu halten auch der Hoster

3. Bringt eine Anzeige gegen unbekannt etwas?
Wird mit sicherheit im Sande verlaufen. Hier wirst du sicherlich ohne Anwalt nicht weiter kommen, da der Hoster die keine Auskunft geben darf (Datenschutz Gesetz)

4. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Hoster?
Dies kann ich dir nicht beantworten. Hierzu Der Hoster müsste aber deine Domain wieder frei schalten, da du ja keine Unterschrift und auch die Kündigung via PC erfolgt ist, was definitiv nicht rechtens ist !

Infos zu allen Punkten bei: www.bundesrecht.juris.de
 
1. Ist es rechtens einen Domainclose so durchzuführen
Ja, der Hoster muss halt im Streitfall nachweisen können, wann die Kündigung erfolgt ist und das sie vom Vertragspartner oder einer berechtigten Person erfolgt ist.
2. Ist es rechtens das nach einer fristgerechten Kündigung der Webspace sofort und nicht zum Stichtag der Frist gelöscht wird?
Nein, fristgerecht bedeutet "zum Ende der normalen Vertragslaufzeit".
3. Bringt eine Anzeige gegen unbekannt etwas?
Aus Deiner Sicht? Nein.
4. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Hoster?
Sicher, Du hast einen Anspruch auf Ersatz Deines Schadens. Kannst Du den beziffern?

Kündigungen müssen immer schriftlich eingereicht werden. AUch wenn es sich um eine Domain handelt.
Aus welchem Gesetz ergibt sich das?

Marty
 
Ja, der Hoster muss halt im Streitfall nachweisen können, wann die Kündigung erfolgt ist und das sie vom Vertragspartner oder einer berechtigten Person erfolgt ist.
Nein, fristgerecht bedeutet "zum Ende der normalen Vertragslaufzeit".
Aus Deiner Sicht? Nein.

Naja das Problem ist, der Hoster sagt wenn ich das nicht war, muss sich wer in meinen Account "gehackt" haben und diese 2 Klicks gemacht haben um es zu löschen. Daher ergibt sich für mich halt die Frage ob eine Anzeige gegen unbekannt etwas bringt, sprich um rauszufinden wer der vermeintliche "Hacker" war.

Naja auf der Seite steht, das die Kündigungsfrist 21 Tage vorher erfolgen muss und daraus schließe ich, das der Vertrag somit frühstens in 21 Tagen nach der Kündigung ausläuft und somit die Löschung des Accounts vorher nicht rechtens war.

Aber ich werde wohl besser nochmal in Fachforen das Problem schildern, denke da tümmeln sich mehr Leute mit mehr Ahnung zu diesem Problem.

Letztlich ist es halt so, die Domain ist weg und Daten auch und beides werde ich so oder so nicht wiedersehen. Aber mir geht es halt darum rauszufinden wie es passiert ist und wer die Schuld und Konsequenzen zu tragen hat.

Den Wert einer Domain zu ermitteln und damit meinen Schaden dürfte eher schwer möglich sein ohne teures Gutachten. Die Daten auffem Webspace könnte man hingegen eher beziffern, aber hier wäre der Streitwert viel zu gering.
 
Aus welchem Gesetz ergibt sich das?

Marty
Ich glaube er verwechselt da was mit dem dt. Arbeitsrecht.
Aber ich werde wohl besser nochmal in Fachforen das Problem schildern, denke da tümmeln sich mehr Leute mit mehr Ahnung zu diesem Problem.
Weißt Du was ein Anwalt ist? Die kennen sich oftmals wirklich gut aus, wenn es um solche Fragen geht. Oder willst Du dich von einem Forum vor Gericht vertreten lassen? ;)
 
Weißt Du was ein Anwalt ist? Die kennen sich oftmals wirklich gut aus, wenn es um solche Fragen geht. Oder willst Du dich von einem Forum vor Gericht vertreten lassen? ;)

Bevor ich mich mit dem Problem an einen Anwalt wende, geht es mir halt darum auszuloten ob es nun Sinn macht oder nicht und da sich hier teils auch Webhoster tummeln, bin ich davon ausgegangen das diese sich mehr mit den Richtlinien der Denic und den entsprechenden Gesetzen auskennen.

Es geht mir ja nicht darum das ich eine Rechtsberatung oder sowas wünsche, die mir hier mit Sicherheit eh keiner geben könnte und dürfte.

Letztlich ist es so, zum Anwalt gehen macht halt nur Sinn, wenn ich das entsprechende Feedback habe, ob es sinnvoll ist. Hört sich blöd an, aber warum soll ich meinen Geldbeutel und/oder den der Versicherung strapazieren wenn ich entgegen meiner Sichtweise total auf dem Holzweg bin.
 
In der Regel ist die Erstberatung bei einem Anwalt kostenlos, und ein guter Anwalt kann dir bereits bei der Erstberatung sagen, ob es Sinn macht oder nicht.
 
In der Regel ist die Erstberatung bei einem Anwalt kostenlos, und ein guter Anwalt kann dir bereits bei der Erstberatung sagen, ob es Sinn macht oder nicht.

Auch dieses ist mir alles bekannt, ich glaube einfach du verstehst die Intention meiner Frage nicht.

Mir geht es überwiegend darum erstmal allgemein einige Dinge zu diesem Thema rauszufinden, mag sein das ich mich unklar ausgedrückt habe und somit lassen wir das Thema dann besser sein.

Dennoch danke für die versuchte Hilfe euch 3en.
 
Naja das Problem ist, der Hoster sagt wenn ich das nicht war, muss sich wer in meinen Account "gehackt" haben und diese 2 Klicks gemacht haben um es zu löschen.
Was der Hoster dir gegenüber "sagt", kann für Dich ohne Interesse sein. Er muss nachweisen, wer die Kündigung aufgegeben hat. Ein Anhaltspunkt könnte sein, wenn das nachweisbar in Deinem Account passierte. Das müsste er bei einem Schadenersatzprozess aber darlegen. Dazu müsste er gerichtsverwertbar die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Kündigung nachweisen.

Vor Gericht ist es so: Du stellst eine Schadenersatzforderung. Du kannst es Deinen Anspruch mit einem ungekündigten Vertrag belegen, den Du vom Vorbesitzer übernommen hast. Dann muss der Hoster dem Richter darlegen, wieso der Vertrag nicht mehr existieren soll. Und der Richter entscheidet dann, welche Darlegung ihm glaubhafter erscheint.

Und wenn der Hoster Kündigungen per Knopfdruck akzeptiert, dann muss sein Authentifizierungsverfahren absolut sicher sein.

Naja auf der Seite steht, das die Kündigungsfrist 21 Tage vorher erfolgen muss und daraus schließe ich, das der Vertrag somit frühstens in 21 Tagen nach der Kündigung ausläuft und somit die Löschung des Accounts vorher nicht rechtens war.
Es verletzt den Vertrag zwischen Euch, völlig richtig.

Aber ich werde wohl besser nochmal in Fachforen das Problem schildern, denke da tümmeln sich mehr Leute mit mehr Ahnung zu diesem Problem.
Sicher sogar.

Letztlich ist es halt so, die Domain ist weg und Daten auch und beides werde ich so oder so nicht wiedersehen. Den Wert einer Domain zu ermitteln und damit meinen Schaden dürfte eher schwer möglich sein ohne teures Gutachten.
Tja, diese Abwägung musst Du treffen, ob der Aufwand sich lohnt. Du kannst ja auch einfach mal ins Blau hinein dem Hoster den Vorschlag machen, für Betrag X als pauschalen Schadenersatz würdest Du auf eine Klage verzichten und ihn von allen Forderungen freistellen.

Marty
 
Was der Hoster dir gegenüber "sagt", kann für Dich ohne Interesse sein. Er muss nachweisen, wer die Kündigung aufgegeben hat. Ein Anhaltspunkt könnte sein, wenn das nachweisbar in Deinem Account passierte. Das müsste er bei einem Schadenersatzprozess aber darlegen. Dazu müsste er gerichtsverwertbar die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Kündigung nachweisen.

Vor Gericht ist es so: Du stellst eine Schadenersatzforderung. Du kannst es Deinen Anspruch mit einem ungekündigten Vertrag belegen, den Du vom Vorbesitzer übernommen hast. Dann muss der Hoster dem Richter darlegen, wieso der Vertrag nicht mehr existieren soll. Und der Richter entscheidet dann, welche Darlegung ihm glaubhafter erscheint.

Und wenn der Hoster Kündigungen per Knopfdruck akzeptiert, dann muss sein Authentifizierungsverfahren absolut sicher sein.

Es verletzt den Vertrag zwischen Euch, völlig richtig.

Sicher sogar.

Tja, diese Abwägung musst Du treffen, ob der Aufwand sich lohnt. Du kannst ja auch einfach mal ins Blau hinein dem Hoster den Vorschlag machen, für Betrag X als pauschalen Schadenersatz würdest Du auf eine Klage verzichten und ihn von allen Forderungen freistellen.

Marty

Ok das hat mir nun schon mehr geholfen, werde mich dann nachher mal weiter um das Problem kümmern.
 
wenn du rechtssicher nachweisen könntest, dass der Hoster die Domain unberechtigterweise in den Close gegeben hat, kann es sein, dass du von der Vergabestelle diese Domain zurückbekommst

die DENIC handelt danach, wenn eben zweifelsfrei die unrechtmäßige Freigabe der Domain nachgewiesen kann

hatte bisher einen solchen Fall, da war aber der Vorbesitzer zu blöd, anstatt einem Transfer hatte der einem Close zugestimmt, somit konnte mit die Domain von der DENIC nicht übertragen werden
 
Aus welchem Gesetz ergibt sich das?

Eine Kündigung kann aus Grund von Missbrauch, wie es ja hier der Fall zu sein scheint, nur schriftlich eingereicht werden. Dies hat den Vorteil dass die entsprechende Firma (hier der Hoster) ein Seriöseres Image bekommen und eine Verwechselung ausgeschlossen ist.

Auf Anhieb habe ich keine Quelle gefunden, aber ich bin mir sicher dass dazu bei bundesrecht.juris.de was steht. Wenn ich was gefunden habe, melde ich mich wieder!
 
eben

man lernt zwar in jeder kaufmännischen Ausbildung, dass jede Vertragsart, auch ein Aufhebungsvertrag / eine Kündigung schriftlich erfolgen sollte, ganz einfach, um beiderseitig einen Nachweis der Richtigkeit zu haben, aber gemäß Vertragsrecht reicht bei diesen eben immer noch die formlose Version
also notfalls sogar per "Handschlag"

nun muss aber in einem Streifall nun der Hoster nachweisen, dass die Kündigung zweifelsfrei durch den Inhaber erfolgt ist, kann er das nicht, ist diese Kündigung zu annulieren
 
Hi,

also ich kann dir auch aus meiner bisherigen Beruflichen Erfahrung folgendes Raten.

Melde dich als erstes bei Denic, das die schon einmal bescheid wissen dass es sich um den Close ein fehler handelt und sich die Domain jemand gegrabbt hat, so dass du bei einem Gerichtlichen Prozess die Domain auch wirklich wieder bekommst, oder sogar früher.

Weiter empfehle ich, dir die AGBs des Hosters zu lesen, hier sollte drin stehem ob und in wie weit Kündigungen eingereicht werden müssen. Sollte nichts erwähnt sein, müsste dies meiner Meinung nach schriftlich eingereicht werden (Post/Fax). Da dies ein Dienstleisungsvertrag ist/war.
Aber suche dir am besten einen Anwalt aus der sich damit auskennt. Vorteilhaft wenn es bei dir ein Fachanwalt für Internetrecht gibt.

[Edit]
Normalerweise müsste es sogar so sein, das der Hoster was schriftlich für die Denic hat, für ggf vorhandene Probleme. Daher gibt es auch ein Papierkrieg mit Inhaberwechsel, KK etc.

(Alles KEINE Rechtsberatung - gebe nur mein Wissen und meine Meinung dazu ab)
 
Zuletzt bearbeitet:
Denic habe ich längst angeschrieben und auch ein Dispute-Fax hingeschickt, auch wenns glaube nicht wirklich passend ist :)

Das geniale ist, in den AGB steht etwas von: Kündigung in Schriftform, als Schriftform gilt nur Fax/Brief. <- gilt für Webspace

Somit verstößt der Anbieter durch seine 2-Klick-Webspace-Weg-Variante in meinen Augen gegen seine eigenen AGB oder er hat die AGB wo kopiert und weiß nicht was er tut :)

Fachanwalt ja den werde ich hier schon finden, gibt einen bei uns im Ort der sowas mitmacht. Aber werde meinem Vater mal sagen er soll sich nach einem gutem Fachanwalt umhören, schließlich arbeitet der im juristischen Seminar der Uni und somit sollte ich schon wen kompetentes finden, wenns sein muss.
 
Das geniale ist, in den AGB steht etwas von: Kündigung in Schriftform, als Schriftform gilt nur Fax/Brief. <- gilt für Webspace

Somit verstößt der Anbieter durch seine 2-Klick-Webspace-Weg-Variante in meinen Augen gegen seine eigenen AGB oder er hat die AGB wo kopiert und weiß nicht was er tut :)

Okay das sagt alles...
Wenn du dann Anwalt nehmen solltest, herzlichen Glückwunsch, nach nach meinem Wissen hast du dann schon gewonnen...


(Alles KEINE Rechtsberatung - gebe nur mein Wissen und meine Meinung dazu ab)
 
^^das ist mir klar, die darfst du denke ich mal auch nicht geben :)

Richtig, ich schreibe das aber immer dazu weil es einige gibt die es wörtlich nehmen würden und dann selbst dran bist.
Weil man z.B. zuviel mut macht oder falsch Aussagen dabei sind.

So kann man sich ein wenig absichern (auch mit/ohne Rechtswissen)
 
Hallo,

nachdem ich in diesem Business lange genug tätig war, kann ich dir folgende Tips geben:
1) Dominclose IST NICHT an eine Frist gebunden
2) Domainclose ist zu dokumentieren
3) Domainclose muss NICHT bestätigt werden (wenn er schriftlich vorliegt)

Zu 1)
Natürlich kann der Domainbesitzer (oder auch der Admin-C laut Whois!!!) die Domain jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
Dennoch muss er diese bis zum Ablauf des Vertragszeitraumes bezahlen.

Zu 2)
Nach meiner Erfahrung kommt es immer mal wieder vor, dass die zuständige NIC (in Deinem Fall die DeNIC ?) neben dem Close-Formular als Nachweis der Willenserklärung auch gelegentlich eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes sehen möchte.

Zu 3)
Warum soll der Anbieter etwas bestätigen, was der Kunde ausdrücklich wünscht ?
Zumindest bei uns war es früher so, dass der Eingang des Formulars mit Unterschrift des Kunden als Willenserklärung ausreichend war.

BTW:
Wir hatten einmal einen ähnlich gelagerten Fall, da hatte der Admin-C die Domain gelöscht.
Immer aufpassen, wer als Admin-C und wer als Owner-C im whois steht !

Was das Dispute-Fax betrifft, ist das erstmal die sicherste Möglichkeit, denn nun ist der Provider in der Regel aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass der Owner-C oder auch der Admin-C die Löschung in Auftrag gegeben haben.

Ich wünsche Dir viel Erfolg !
Bei speziellen Fragen kannst mir gerne ne Mail an: [email protected] schicken.

Greez,
Daddy