Momentan habe ich folgendes Problem und bin mir nicht ganz sicher was nun der richtige Weg ist.
Sachlage:
Ich habe Anfang des Jahres ein Projekt samt Domain und Webhostingpaket übernommen.
Aufgrund der Urlaubslage beim Wehoster hat es einige Wochen gedauert, bis die Domain umgeschrieben war.
Ende letzter Woche habe ich dann meine Daten in der Kundenverwaltung angepasst.
Da ich von Problemen bei diesem Hoster hörte, schickte ich ihm eine Email und fragte ob es Probleme mit meinem Vorhaben geben würde und erhielt eine recht schwammige Antwort.
Danach habe ich meine Skripte hochgeladen und getestet.
Zur selben Zeit bat ich den Support meinen Denic-Eintrag zu ändern, da dort noch die Emailadresse vom Vorgänger drin stand.
Wenige Stunden später musste ich feststellen das meine Domain nun auf eine andere Person läuft (klassischer Domaingrabber)
Auf Nachfrage beim Hoster wurde mir mitgeteilt ich hätte gestern sowohl Webspace als Domain gekündigt. Was ich natürlich nicht habe und man kann mir bis dato auch keine Aufzeichnungen über diesen Vorgang mitteilen.
Es ist bei diesem Hoster wohl möglich Domain und Webspace online durch 2 Klicks zu kündigen und das ohne Sicherungsnetz oder Rückabfrage. (halte ich persönlich für rechtlich sehr fragwürdig).
Der Hoster schiebt nun das Problem auf einen 3. der dann wohl online für mich gekündigt haben muss (eben durch 2 Klicks).
---
Ich bin nun natürlich immer noch sauer und etwas ratlos. Momentan stellen sich mir daher folgende Fragen:
1. Ist es rechtens einen Domainclose so durchzuführen (obwohl es beim Hoster dafür normal auch ein Formular zum Download gibt) (ich bin der Auffassung nein, da zu mindest eine Rückfrage zu erfolgen hat)
2. Ist es rechtens das nach einer fristgerechten Kündigung der Webspace sofort und nicht zum Stichtag der Frist gelöscht wird?
3. Bringt eine Anzeige gegen unbekannt etwas?
4. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Hoster?
Mir ist klar das mir diese Fragen abschließend nur ein Rechtsanwalt beantworten kann, aber evtl. hat ja jemand Erfahrung auf diesem Gebiet.
Sachlage:
Ich habe Anfang des Jahres ein Projekt samt Domain und Webhostingpaket übernommen.
Aufgrund der Urlaubslage beim Wehoster hat es einige Wochen gedauert, bis die Domain umgeschrieben war.
Ende letzter Woche habe ich dann meine Daten in der Kundenverwaltung angepasst.
Da ich von Problemen bei diesem Hoster hörte, schickte ich ihm eine Email und fragte ob es Probleme mit meinem Vorhaben geben würde und erhielt eine recht schwammige Antwort.
Danach habe ich meine Skripte hochgeladen und getestet.
Zur selben Zeit bat ich den Support meinen Denic-Eintrag zu ändern, da dort noch die Emailadresse vom Vorgänger drin stand.
Wenige Stunden später musste ich feststellen das meine Domain nun auf eine andere Person läuft (klassischer Domaingrabber)
Auf Nachfrage beim Hoster wurde mir mitgeteilt ich hätte gestern sowohl Webspace als Domain gekündigt. Was ich natürlich nicht habe und man kann mir bis dato auch keine Aufzeichnungen über diesen Vorgang mitteilen.
Es ist bei diesem Hoster wohl möglich Domain und Webspace online durch 2 Klicks zu kündigen und das ohne Sicherungsnetz oder Rückabfrage. (halte ich persönlich für rechtlich sehr fragwürdig).
Der Hoster schiebt nun das Problem auf einen 3. der dann wohl online für mich gekündigt haben muss (eben durch 2 Klicks).
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Ich bin nun natürlich immer noch sauer und etwas ratlos. Momentan stellen sich mir daher folgende Fragen:
1. Ist es rechtens einen Domainclose so durchzuführen (obwohl es beim Hoster dafür normal auch ein Formular zum Download gibt) (ich bin der Auffassung nein, da zu mindest eine Rückfrage zu erfolgen hat)
2. Ist es rechtens das nach einer fristgerechten Kündigung der Webspace sofort und nicht zum Stichtag der Frist gelöscht wird?
3. Bringt eine Anzeige gegen unbekannt etwas?
4. Habe ich irgendwelche Ansprüche gegen den Hoster?
Mir ist klar das mir diese Fragen abschließend nur ein Rechtsanwalt beantworten kann, aber evtl. hat ja jemand Erfahrung auf diesem Gebiet.