News «Divers»: Kabinett beschließt dritte Geschlechtsoption

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 15.08.2018 um 11:38:10 Uhr veröffentlicht:
«Divers»: Kabinett beschließt dritte Geschlechtsoption
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Berlin (dpa) - Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben «männlich» und «weiblich» auch den Eintrag «divers» vorsieht.
Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu: «Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren.» Mit dem zusätzlichen Eintrag «divers» werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, eine Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen.
Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden.
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.
 
Ist ja schon witzig!
Das bei der Geburt eines Kindes das Geschlecht im Geburtenregister auf divers eingetragen werden kann . . .
Also sind ab sofort alle Neugeborenen "divers" und können sich anschließend evtl. Ab dem 13, 14, 15, 16. Lebensjahr vielleicht entscheiden, welches Geschlecht man anschließend in`s Geburtenregister eintragen lassen soll.
(Natürlich unter dem Gesichtspunkt, das die von den Behörden entstehenden Kosten vom Antragsteller zu 100% übernommen werden. )