Diskussionen und Smalltalk (nicht nur für Renaults)

Renommee:

  • Abschaffen.

    Stimmen: 34 37,8%
  • Beibehalten.

    Stimmen: 21 23,3%
  • 42

    Stimmen: 31 34,4%
  • 23

    Stimmen: 4 4,4%

  • Umfrageteilnehmer
    90
  • Umfrage geschlossen .
Joa und witzigerweise wurden in letzter Zeit immer nur die nicht-reno-würdigen Postings bewertet, wo es doch so viele gibt, wo die Renos nachvollziehbar wären. Wobei, ich weiß ja nie was die Renogeber sagen wollen, denn meistens sind sie ja ohne Kommentar.

Ja, die kenn ich nur zu gut. Ich glaube, den Renogebern geht es dabei um folgendes:

"Du bist doof!
zunge.gif
"


Wenn sie wenigstens mit Namen renomieren würden, würde ich das Kompliment ja zurück geben... :mrgreen:
 
Weder noch finde ich, wobei man ersteres als Kompliment gelten lassen könnte. Man kanns halt nicht jedem Recht machen, von daher fühle ich mich in keinster Weise beleidigt, wenn jemand mich unsympathisch findet. Geht mir ja nicht anders.
 
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Durchlässigkeit im... 22.08.2010 05:02:34 Latein im Selbststudium ist nicht ohne. Mölicherweise bei dem entsprechenden Willen machbar, aber nicht so problemlos, wie du es darstellen willst. VHS-Kurse gibt es bei uns dafür auch nicht.



Ich könnte dir ja jetzt Tips dazu geben, aber dazu hättest du deinen Namen dazuschreiben sollen. Vorallem hättest du dir wenigstens das passende Posting raussuchen können, oder direkt im Thread posten. So nützt das mal genau Null!




Edit:

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Durchlässigkeit im... 22.08.2010 20:58:32 miss uni weiss alles wieder besser. vor allem, wie sie gehässig sein muss gegenüber andere user


Dieser Bildungsneid wird langsam langweilig. :yawn:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Panoramafreiheit 23.08.2010 13:51:12
welches recht denn bitte? er hatte seine bilder, also hätte er sich niocht als troll vom dienst aufführen brauchen.

Und warum fragst du das nicht im Thread, du Troll?
So muss ich dir nun hier, fernab der Thematik, dazu antworten?!

Ein jeder hat nunmal das Recht, sich jederzeit an einem öffentlichen Platz aufhalten zu dürfen, ganz gleich, was ein Polizist dazu meint, es ist nunmal das Recht einer jeden Person (Grundrechte).
Aber wenn du etwas mehr weist, was du ja anscheinend musst, sonst würdest du dich nicht als Troll vom Dienst aufspielen, dann poste es doch einfach im Thread!
 
Und warum fragst du das nicht im Thread, du Troll?
So muss ich dir nun hier, fernab der Thematik, dazu antworten?!
Das ist wirklich blöd, so werden immer wieder Diskussionen nach hier gezogen, weil man ja im Thread dann auch nicht antworten darf.

Ein jeder hat nunmal das Recht, sich jederzeit an einem öffentlichen Platz aufhalten zu dürfen, ganz gleich, was ein Polizist dazu meint, es ist nunmal das Recht einer jeden Person (Grundrechte).
Und ein Polizist hat nunmal das Recht, jederzeit einen Platzverweis auszusprechen, sofern er die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht.

Marty
 
Und ein Polizist hat nunmal das Recht, jederzeit einen Platzverweis auszusprechen, sofern er die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht.

Ja, und genau das ist de rPunkt, er MUSS den Nachweis einer Gefährdung erbringen .. ein einfacher Passant, nur weil er Bilde rmacht und sich danach zB auf eine Treppe setzt (vielleicht um bei warmen Wetter eine Pause zu machen) ist aber sicher keine Gefährdung. Wenn doch, dann müsste das Geboet sicher weiträumig geräumt und abgesperrt werden, denn jeder Passant wäre demnach ja ein potentieller Terrorist.

Ein Professor (war glaube ein Prof) hat es mal ganz super auf einen Punkt gebracht:
Der Platzverweis der Polizei stellt ganz klar eine willkürliche Handlung der Staatsmacht dar, die so in ihrem Bestand normalerweise gegen das Grundrecht steht. Nach solchen Sprüchen wurde das maximal zulässige Maß des Platzverweises zwar auf 24 Stunden gesetzt, der Vorwurf der Willkür, wie auch an diesem Fall ja zu sehen war, bleibt im Raum. Zumal der Polizist dann noch die Zait bis max 24 Stunden hätte ansagen müssen, hier also noch ein formeller Fehler in der Ausführung (oki, vielleicht hat er das hier angesagt, das hat der TE nicht klar rausgebracht).


MIST:
Wir diskutieren aber im falschen Thread!
 
Ja, und genau das ist de rPunkt, er MUSS den Nachweis einer Gefährdung erbringen
Bedeutet was? Wann muss er wie wem gegenüber diesen Nachweise erbringen?

Wenn Du nachts in der Fussgängerzone lauthals brüllst und der Polizist erteilt Dir einen Platzverweis, wann muss er wem gegenüber welchen Nachweis erbringen?

Marty
 
Ein Betrunkener stellt ja, in gewissem Maße, eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar .. aber ein normaler Passant, da kann man da kaum mit kommen.

Rechtfertigung käme spätestens dann, wenn man eine Beschwerde einreicht, auch muss er dem Verwiesenen den Verweis inkl Dauer und Grund darlegen.