hallo,
ich habe das thema schon in einem anderen thread angeschnitten...
paidmails, mailtauschmails und die NL der webmaster sind allesamt "werbemails" das gesetz sieht hier vor, dass per double opt in der betreiber sich davon überzeugt, dass die angegebene mailadresse auch tatsächlich vom inhaber für den empfang von werbemails zur verfügung gestellt wird. dabei ist es egal ob es sich um "bezahlte" mails also paidmails handelt oder um mailtauschmails oder um informationen des webmasters.
es istdie frage aufgekommen ob sich ein angemeldets mitglied wirklich erst einloggen muss und auf "account löschen" klicken muss um sich von den mails zu befreien.
nächste frage:
kann ein webmaster wikrlich verlangen, dass man auch unbezahlte newsletter empfängt?
das dürfte besonders die urlaubsgegner interessieren:
hat ein webmaster das recht zu entscheiden in welchem zeitraum jemand werbemails empfängt und wann nicht? und darf der webmaster den empfang der werbemails unter androhung einer "strafe" erzwingen?
es kam die frage des tatbestandes einer nötigung auf...
stütze hier: der user muss das konto schließen wenn er keine mails mehr will, verliert dabei aber das angesammelte guthaben, dabei spielt es keine rolle ob dies einen geldwerten gegenwert hat oder "nur" einen zeitwert.
das gesetz verlangt in werbemails einen link mit dem sich der werbemailempfänger mit einem one-clickverfahren von den werbemails befreien kann.
dafür haben die paidmailer und mailtauscher die urlaubsfunktion, bei vielen darf man aber gemäß AGB nur XY tage im jahr diese funktion nutzen.
was wenn man keine mails mehr bekommen möchte, aber sein guthaben nicht dem webmaster spenden will aber im moment keine geeignete nutzung weiß?
ich frage so gezielt hier nach, weil offenbar einige "anwälte" und wer sonst auch immer eine neue einnahmequelle zu entdecken scheinen "abmahnen für fehlende impressen in werbemails" und "abmahnen wegen menschenunwürdigen AGB" da hat ein "werbemailversender in den AGB eine "vergütung" an eine bedinung geknüpft" leider weiß ich weder um welchen werbemailversender es dabei ging noch um welche bedingung
das habe ich nur erzählt bekommen und derjenige wusste das selbst nicht mehr... ist also hörensagen!
nun bin ich auf eure meinungen und ausführungen gespannt
btw: menschenunwürdige AGB war sicherlich nicht die wortwahl des abmahners eher "sittenwidrig". das alles stellt auch nicht meine persönliche meinung dar sondern es handelt sich um fragmente aus einer diskussion zu diesem thema.
ich habe das thema schon in einem anderen thread angeschnitten...
paidmails, mailtauschmails und die NL der webmaster sind allesamt "werbemails" das gesetz sieht hier vor, dass per double opt in der betreiber sich davon überzeugt, dass die angegebene mailadresse auch tatsächlich vom inhaber für den empfang von werbemails zur verfügung gestellt wird. dabei ist es egal ob es sich um "bezahlte" mails also paidmails handelt oder um mailtauschmails oder um informationen des webmasters.
es istdie frage aufgekommen ob sich ein angemeldets mitglied wirklich erst einloggen muss und auf "account löschen" klicken muss um sich von den mails zu befreien.
nächste frage:
kann ein webmaster wikrlich verlangen, dass man auch unbezahlte newsletter empfängt?
das dürfte besonders die urlaubsgegner interessieren:
hat ein webmaster das recht zu entscheiden in welchem zeitraum jemand werbemails empfängt und wann nicht? und darf der webmaster den empfang der werbemails unter androhung einer "strafe" erzwingen?
es kam die frage des tatbestandes einer nötigung auf...
stütze hier: der user muss das konto schließen wenn er keine mails mehr will, verliert dabei aber das angesammelte guthaben, dabei spielt es keine rolle ob dies einen geldwerten gegenwert hat oder "nur" einen zeitwert.
das gesetz verlangt in werbemails einen link mit dem sich der werbemailempfänger mit einem one-clickverfahren von den werbemails befreien kann.
dafür haben die paidmailer und mailtauscher die urlaubsfunktion, bei vielen darf man aber gemäß AGB nur XY tage im jahr diese funktion nutzen.
was wenn man keine mails mehr bekommen möchte, aber sein guthaben nicht dem webmaster spenden will aber im moment keine geeignete nutzung weiß?
ich frage so gezielt hier nach, weil offenbar einige "anwälte" und wer sonst auch immer eine neue einnahmequelle zu entdecken scheinen "abmahnen für fehlende impressen in werbemails" und "abmahnen wegen menschenunwürdigen AGB" da hat ein "werbemailversender in den AGB eine "vergütung" an eine bedinung geknüpft" leider weiß ich weder um welchen werbemailversender es dabei ging noch um welche bedingung
nun bin ich auf eure meinungen und ausführungen gespannt
btw: menschenunwürdige AGB war sicherlich nicht die wortwahl des abmahners eher "sittenwidrig". das alles stellt auch nicht meine persönliche meinung dar sondern es handelt sich um fragmente aus einer diskussion zu diesem thema.
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