Diskussion zum Thema Mailtausch/Paidmail

fritzii

Nörgeltante
22 April 2006
260
18
hallo,

ich habe das thema schon in einem anderen thread angeschnitten...

paidmails, mailtauschmails und die NL der webmaster sind allesamt "werbemails" das gesetz sieht hier vor, dass per double opt in der betreiber sich davon überzeugt, dass die angegebene mailadresse auch tatsächlich vom inhaber für den empfang von werbemails zur verfügung gestellt wird. dabei ist es egal ob es sich um "bezahlte" mails also paidmails handelt oder um mailtauschmails oder um informationen des webmasters.

es istdie frage aufgekommen ob sich ein angemeldets mitglied wirklich erst einloggen muss und auf "account löschen" klicken muss um sich von den mails zu befreien.

nächste frage:

kann ein webmaster wikrlich verlangen, dass man auch unbezahlte newsletter empfängt?

das dürfte besonders die urlaubsgegner interessieren:

hat ein webmaster das recht zu entscheiden in welchem zeitraum jemand werbemails empfängt und wann nicht? und darf der webmaster den empfang der werbemails unter androhung einer "strafe" erzwingen?
es kam die frage des tatbestandes einer nötigung auf...

stütze hier: der user muss das konto schließen wenn er keine mails mehr will, verliert dabei aber das angesammelte guthaben, dabei spielt es keine rolle ob dies einen geldwerten gegenwert hat oder "nur" einen zeitwert.

das gesetz verlangt in werbemails einen link mit dem sich der werbemailempfänger mit einem one-clickverfahren von den werbemails befreien kann.
dafür haben die paidmailer und mailtauscher die urlaubsfunktion, bei vielen darf man aber gemäß AGB nur XY tage im jahr diese funktion nutzen.

was wenn man keine mails mehr bekommen möchte, aber sein guthaben nicht dem webmaster spenden will aber im moment keine geeignete nutzung weiß?

ich frage so gezielt hier nach, weil offenbar einige "anwälte" und wer sonst auch immer eine neue einnahmequelle zu entdecken scheinen "abmahnen für fehlende impressen in werbemails" und "abmahnen wegen menschenunwürdigen AGB" da hat ein "werbemailversender in den AGB eine "vergütung" an eine bedinung geknüpft" leider weiß ich weder um welchen werbemailversender es dabei ging noch um welche bedingung :( das habe ich nur erzählt bekommen und derjenige wusste das selbst nicht mehr... ist also hörensagen!

nun bin ich auf eure meinungen und ausführungen gespannt :)

btw: menschenunwürdige AGB war sicherlich nicht die wortwahl des abmahners eher "sittenwidrig". das alles stellt auch nicht meine persönliche meinung dar sondern es handelt sich um fragmente aus einer diskussion zu diesem thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
fritzii,

hast du über Fasching zu viel gefeiert und willst dich jetzt mit tiefsinnigen Diskussionen leutern? :mrgreen:

Das diese ganzen Dienste mit ihren AGB immer über ganz dünnes Eis laufen, sollte klar sein? Da muss man nur die entsprechenden Paragraphen im BGB betrachten. Das machen aber Telefonanbieter auch. ;)
 
fritzii,

hast du über Fasching zu viel gefeiert und willst dich jetzt mit tiefsinnigen Diskussionen leutern? :mrgreen:

Das diese ganzen Dienste mit ihren AGB immer über ganz dünnes Eis laufen, sollte klar sein? Da muss man nur die entsprechenden Paragraphen im BGB betrachten. Das machen aber Telefonanbieter auch. ;)

ich hab mit fasching nix am hut aber offenbar haben sich einige andere um den verstand gesoffen und nun das dringende bedürfnis auf andere den dicken kopf abzuwälzen.
:)
 
brrr, braune,

war kein Angriff gegen dich. Aber das sind tolle Fragen, die dir hier aber keiner rechtsgültig beantworten können wird. Und bisher ist, soweit ich weiß, noch keiner deswegen vor Gericht gegangen.

Ich habe meine eigene Meinung zu einigen Sachen, aber... das müsste man erstmal feststellen, um was es hier geht. Was haben wir denn ein Vertragsverhältnis zwischen Paid4-Usern und den Anbietern?

Werksvertrag? Dienstvertrag? Irgend solche Begriffe schwirren mir noch im Kopf aus meiner Ausbildung herum. ;)

Einiges kann ein Anbieter sicherlich zu seinen Gunsten auslegen, aber was ich manchmal lese....
 
es istdie frage aufgekommen ob sich ein angemeldets mitglied wirklich erst einloggen muss und auf "account löschen" klicken muss um sich von den mails zu befreien.
aus der Sicht einiger Webmaster scheinbar ja, aus der Sicht eines Users, eher Nein. Den es sollte jedem Freigestellt bleiben wann und wieviel Mails er erhalten möchte. Somit bleibt Dir wohl nur die Change den Accout zu löschen, damit Du nichts mehr bekommst. Bzw. kannst Du dann hoffen auch wirklich keine Newsletter mehr zu bekommen. Ich hatte den Fall das ich mich erst an den Webbie wenden musste, damit ich meine Ruhe hatte.
kann ein webmaster wikrlich verlangen, dass man auch unbezahlte newsletter empfängt?
irgentwie müssen ja manche den Spamm losewerden. Bei solchen Anbietern empfehle ich wirklich den "Account löschen" Button. Wenn es etwas Wichtiges gibt, kann das auch auf der Seite veröffentlicht werden. Ich schalte Grundsätzlich die Newsletter ab. Zur Zeit kenne ich einen Anbieter der versendet sogar wichtige Dinge als Paidmail. 8O
hat ein webmaster das recht zu entscheiden in welchem zeitraum jemand werbemails empfängt und wann nicht? und darf der webmaster den empfang der werbemails unter androhung einer "strafe" erzwingen?
es kam die frage des tatbestandes einer nötigung auf...
ich befürchte ja, auch wenn es aus meiner Sicht eine Nötigung ist. Aber vielleicht kann darüber jemand etwas sagen der Ahnung von der Materie hat.
was wenn man keine mails mehr bekommen möchte, aber sein guthaben nicht dem webmaster spenden will aber im moment keine geeignete nutzung weiß?
das wird Schwierig, evtl. könntest Du die Punkte verkaufen und so an einen anderen transferieren.
 
Meiner bescheidenen Meinung nach sollte jeder Paid4Dienst mit Double Opt in Anmeldungen arbeiten.

Was den Empfang von "unbezahlten Newslettern" angeht kann doch der User den Empfang einstellen wie er das möchte.

Was die Paidmails an sich angeht dazu meldet man sich ja bei Paidmailern an wenn man keine Möchte kann man sich ja Problemlos abmelden.

Es kann also niemand gezwungen werden geschweige denn unter Androhung von Strafe.