Hallo, ich hab da ein Problem, was mir schon seit einigen Tagen im Magen liegt, vielleicht ist ja hier einer von Euch dabei, der mir helfen kann.
Ich war mit meinen Kumpels am männertag, mit Bollerwaagen und Fahrrädern auf einem Radweg unterwegs.
Dort haben wir am Rande des Radweges mehrere Schilder gefunden, darunter ein Verkehrsschild.
Wir dachten uns nichts dabei und so hat mein Kumpel sie in der Absicht am nächsten tag im Polizeirevier abzugeben auf den Bollerwaagen gelegt.
Wie es nun mal so ist haben uns natürlich auch promt Abends die netten Beamten angehalten und die Schilder entdeckt. Nun wird uns allen Diebstahl unterstellt und wir haben eine Vorladung zum Verhör bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wären? Bzw. können die mir so einfach was unterstellen? Die meinten Diebstahl ist es, sobald das Schild berührt und auf den Waagen gepackt wurde. Nur habe ich das Schild nicht berührt und auf den waagen gepackt, sondern mein Kumpel und das auch nur in der Absicht es abzugeben. Laut Strafgestzbuch heißt es:
§ 242. Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle:
(https://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/gesetze/stgb-bt3.html)
Wir haben die Schilder aber nicht IN DER ABSICHT mitgenommen SIE FÜR UNS ZU BEANSPRUCHEN.
Ich würde mich mal auf ernstegmeinte Reaktionen freuen, bzw. weiß jemand was da auf uns zukommen könnte?
Danke schon mal!
Ich war mit meinen Kumpels am männertag, mit Bollerwaagen und Fahrrädern auf einem Radweg unterwegs.
Dort haben wir am Rande des Radweges mehrere Schilder gefunden, darunter ein Verkehrsschild.
Wir dachten uns nichts dabei und so hat mein Kumpel sie in der Absicht am nächsten tag im Polizeirevier abzugeben auf den Bollerwaagen gelegt.
Wie es nun mal so ist haben uns natürlich auch promt Abends die netten Beamten angehalten und die Schilder entdeckt. Nun wird uns allen Diebstahl unterstellt und wir haben eine Vorladung zum Verhör bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wären? Bzw. können die mir so einfach was unterstellen? Die meinten Diebstahl ist es, sobald das Schild berührt und auf den Waagen gepackt wurde. Nur habe ich das Schild nicht berührt und auf den waagen gepackt, sondern mein Kumpel und das auch nur in der Absicht es abzugeben. Laut Strafgestzbuch heißt es:
§ 242. Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle:
(https://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/gesetze/stgb-bt3.html)
Wir haben die Schilder aber nicht IN DER ABSICHT mitgenommen SIE FÜR UNS ZU BEANSPRUCHEN.
Ich würde mich mal auf ernstegmeinte Reaktionen freuen, bzw. weiß jemand was da auf uns zukommen könnte?
Danke schon mal!