Diebstahl oder nicht? Hilfe!

Jananno

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5 Mai 2006
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Hallo, ich hab da ein Problem, was mir schon seit einigen Tagen im Magen liegt, vielleicht ist ja hier einer von Euch dabei, der mir helfen kann.

Ich war mit meinen Kumpels am männertag, mit Bollerwaagen und Fahrrädern auf einem Radweg unterwegs.
Dort haben wir am Rande des Radweges mehrere Schilder gefunden, darunter ein Verkehrsschild.
Wir dachten uns nichts dabei und so hat mein Kumpel sie in der Absicht am nächsten tag im Polizeirevier abzugeben auf den Bollerwaagen gelegt.
Wie es nun mal so ist haben uns natürlich auch promt Abends die netten Beamten angehalten und die Schilder entdeckt. Nun wird uns allen Diebstahl unterstellt und wir haben eine Vorladung zum Verhör bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wären? Bzw. können die mir so einfach was unterstellen? Die meinten Diebstahl ist es, sobald das Schild berührt und auf den Waagen gepackt wurde. Nur habe ich das Schild nicht berührt und auf den waagen gepackt, sondern mein Kumpel und das auch nur in der Absicht es abzugeben. Laut Strafgestzbuch heißt es:
§ 242. Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle:
(https://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/gesetze/stgb-bt3.html)

Wir haben die Schilder aber nicht IN DER ABSICHT mitgenommen SIE FÜR UNS ZU BEANSPRUCHEN.

Ich würde mich mal auf ernstegmeinte Reaktionen freuen, bzw. weiß jemand was da auf uns zukommen könnte?

Danke schon mal!
 
Öhm, ehrlich? Ich glaub euch nicht ganz ^^
Ansonsten: Einfach nen Widerspruch einlegen und auf den Paragraphen bestehen. Mehr könnt ihr wohl erstmal nicht tun.

Am Ende zählt ja auch nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ;)

Ansonsten geh ich mal von ner Geldstrafe aus, falls ihr mit eurer Aussage nicht durchkommt :-/
 
Lol, sorry, aber das kann ich euch auch net wirklich glauben, und der Polizei wirds da ganz genauso gehen...

Ihr zieht da an Chr.Himmelfahrt mitm Bollerwagen evtl. schon angetrunken rum und kommt plötzlich auf die soziale Idee, auch noch ein Schild mit sich rumzuschleppen, weil das da ja vllt auch gar nicht mit absicht liegt, wenn da schon so viele andere Schilder liegen..aua Oo
 
nein, wirklich! Die Schilder lagen dort verstreut und auch einige halb abgerissene, es wurde anscheinend randalliert, das wird uns ja auch nicht vorgeworfen, weil da wohl täter gefunden wurden, es geht einzig und allein um den diebstahl!?
Die lagen am Wegrand, offensichtlich, andere haben auch welche mitgenommen, nur uns haben sie halt erwischt. :-/
 
Ach das war Arbeitsteilung, ihr wolltet die alle zurückbringen und ihr habt euch halt für das Verkehrsschild entschieden?
 
es geht ja auch nicht darum. es geht um den Vorwurf an sich. Beweise sind keinerlei vorhanden, nur der Verdacht.
 
mach dir mal nicht allzuviele sorgen. ich musste wegen was ähnlichem auch mal meine adresse hergeben, und da kam nie was nach. ging auch um ein gefundenes ortsschild. die waren eigentlich nur froh, es wieder zu haben.
 
Das Problem ist aber, das die vorladung schon kamm. :-(

Mal angenommen, es sollte bei dem Diebstahl bleiben, dann müsste das doch auch erst noch bewiesen werden oder? es kann doch niemand das gegenteil beweisen, das die Schilder nicht abgegeben werden sollten. Bzw. steht die Strafe dann im polizeilichen Führungszeugnis?
 
In diesem Fall stünde wahrscheinlich Aussage gegen Aussage. Nur leider werdet ihr sicher nicht mehr ganz nüchtern gewesen sein, sodass eure Glaubwürdigkeit rapide sinkt. Und gerade am Vatertag sind die Beamten sicher auf alles gefasst - auch auf alle möglichen Ausreden! :-?

Ehrlich gesagt klingt es wirklich etwas merkwürdig, dass ihr mehrere Straßenschilder nur aus guter Absicht mitgenommen habt. Denn alleine vom Gewicht ist das eine ganz schöne Belastung!

Wenn die Vorladung schon kam müsst ihr wohl auf jeden Fall hingehen. Eventuell lässt sich die Sache auch recht schnell aufklären, denn der eigentliche Diebstahl lässt sich nicht wirklich beweisen.
 
Solöange da markierungen vom Amt drauf sind (wovon ich einfach mal ausgehe) wurden sie entwendet. und der Beweis ist doch wohl, dass sie bei euch im Bollerwagen gefunden wurden. Gute Absicht hin oder her, sowas ist quatsch ^^ Aber wird schon nicht so ne saftige Strafe sein...
 
Nen Freund hat mal ein Ortseingangsschild geklaut, wurde auch erwischt.
Hat 250DM (oder waren es schon €?!? ich weiß es nicht mehr so genau) gekostet...

Denke aber eher 250DM waren es
also alles halb so wild
 
(2) Der Versuch ist strafbar.

abgesehen, dass ich euch ja net unbedingt glauben muss, der versuch ist ja schon strafbar wie du selbst geschrieben hast, also kann das als versuch unterstellt werden, wer gibt denn heutzutage schilder ab?? lasst sie doch einfach liegen und fertig isses... wie kommt man auf so ne idee??

nach zig bier??;)
 
Sofort zum Anwalt und bei der Vorladung keine Aussage machen, wird der Anwalt euch auch sagen.

Gebt lieber jetzt 200-300€ für nen Anwalt aus, Erstberatung etc. , anstatt das jeder von euch später ne Geldstrafe bekommt von 300 - 1000 Euro (je nach Einkommen).
 
nein,

es kann "nicht" als diebstahl gewertet werden, wenn:
sich die schilder noch auf dem wagen befanden,
den ihr auf eurem heimweg hinter euch her gezogen habt.

die bedeutung lieg auf: ihr wart noch auf dem heimweg,
die schilder befanden sich unverdeckt im wagen, sind also nicht erst durch intensives absuchen, gefunden worden.

wenn dem so war, seid ihr auf der sicheren seite.

denn fuer vermutungen, kann man weder bestraft noch verurteilt werden.

gruss

peter
 
Die Handlungen an sich reichen für den Diebstahl völlig aus, die äussere Tatseite ist erfüllt, nicht nur versucht, sondern schon vollendet, weil es beim Diebstahl nicht um's Nachhausetragen geht, sondern ums an sich nehmen, und das habt ihr getan.
Jedoch mangelt es an der inneren Tatseite, dem Willen. Ihr hattet keinerlei Vorsatz die Schilder euch oder einem Dritten, der nicht Eigentümer ist, dauerhaft anzueignen (Betonung auf dauerhaft, d.h. ihr wolltet sie nicht behalten), vielmehr noch, ihr wolltet sie dem rechtmässigen Eigentümer zukommen lassen, und damit ist er Diebstahl weder erfüllt noch versucht (auch der Versuch bedarf des Willens).

Das heisst es ist kein Diebstahlt. Der Vorsatz muss euch erst mal bewiesen werden, jedoch sprechen die Indizien stark gegen euch und ich weiss nicht ob man euch glauben wird.
 
Leoric schrieb:
Jedoch mangelt es an der inneren Tatseite, dem Willen. Ihr hattet keinerlei Vorsatz die Schilder euch oder einem Dritten, der nicht Eigentümer ist, dauerhaft anzueignen [...]
Das kann aber niemand beweisen. Sonst könnte man ja bei jedem Fall, wo irgendwelche Gegenstände von öffentlichen Plätzen gestohlen werden sagen, dass der Wille nicht da war! :-?

Die Glaubwürdigkeit ist entscheidend und die ist hier vor allem durch den Alkohol sicher nicht gegeben. Da hilft es vermutlich auch nicht, wenn man bei der Anhörung nichts aussagt!
 
also: nach wissen in wirtschafts und rechtslehre schauts so aus:
es ist kein diebstahl da nicht die absicht vorlag sich die schiler (dauerhaft?!) anzueignen!
beweislage is halt ne andere. und wenn bullen aussagen schauts immer scheiße aus, selbst wenn die nicht anwesend waren! (ich sprech hier aus erfahrung eines kumpels, der 75€ wega umweltverschmutzung zahlen hat müssen, weil n bulle der nicht da war gegen ihn ausgesagt hat. das wissen vom bulle bestand aus einer aussage von nem passanten)

-->sofort eure route die ihr gelaufen seit der polizei melden! SOFORT!!! (vorher am besten checken dass an dieser route alle schilder da sind!) wenn die schilder wo anders fehlen hilft das euch
und wenn in der näheren umgebung überhaupt nix gefehlt hat dann müsste das sowieso für euren "freispruch" reichen

was lernt ma daraus: probiere niemals hilfreich zu sein!