DHL Paket versicht / DHL will aber nicht ersatz leisten

resoucer

Gesperrt
ID: 77379
L
20 April 2006
2.846
109
Hallo,
ich habe mal ne Frage evtl. hat der ein oder andere ja schon Erfahrung mit DHL gemacht.
Ich habe ein Paket versand (wert 55€), das ganze ist ja bis 500€ versichert.
War was aus Glas (Vase) drin.
Die Vase ist in einem kleineren Karton gewesen,
um diesen habe ich Luftpolsterfolie und Wellpappschnippsel gelegt, sodass der Umkarton voll war (ware konnte sich nicht mehr bewegen)
Jetzt ist wie es auch anders sein soll das Paket angekommen, die Vase ist aber zerbrochen.

Jetzt sträubt sich DHL aber mir die 55€ zu ersetzen. Habe da ein standartschreiben bekommen (nicht verpackt lt. AGB etc.) aber ich weis ja das es einen Sturz aus 60cm überstehen muss und ich denke das hätte das Paket auch überstanden.
Nur was soll ich machen.
Widerspruch wurde schon eingelegt - komischerweise habe ich fast eine 1:1 Kopie vom ersten Schreiben bekommen !
Telefonisch ist da sowieso keiner für zuständig, mir empfahl man halt nur Widerspruch einzulegen.....

Vielleicht hat der ein oder andere ja Erfahrungen damit gemacht.
 
Jetzt sträubt sich DHL aber mir die 55€ zu ersetzen. Habe da ein standartschreiben bekommen (nicht verpackt lt. AGB etc.) aber ich weis ja das es einen Sturz aus 60cm überstehen muss und ich denke das hätte das Paket auch überstanden.

Was steht denn in den AGB wie du es verpacken sollst?
Die Tatsache, dass du glaubst, dass es das übersteht, wird wohl kaum für einen Anspruch auf Entschädigung reichen.... ;)
 
Aber wohl wenn man sagt, man habe es zuvor getestet und hat noch
eine Person dabei gehabt, die das ganze bezeugen kann :)

wie? getestet dass die Vase den Sturzflug überlebt hat? :ugly:

Von DHL kannte ich das bisher auch noch nicht, bei Hermes ist das allerdings schon fast üblich.
Wenn keine Beschädigung an der äusseren Verpackung zu sehen ist, man demnach auch kein Kärtchen vom Fahrer kriegt, auf der er die Beschädigung einträgt, kriegt man auch nix wieder.
Standardbegründung: wenn äusserlich nichts zu sehen ist, muss es an der schlechten Innenverpackung liegen. Und die AGB besagen, man solls 'sicher' verpacken, blubb.

Von DHL könnte die gleiche Begründung kommen. Auch wenn es nicht dem Sinn der Transportversicherung entspricht ;)
 
also ich habe das Paket ja wieder bekommen.
Und die Außenverpackung sieht aus als ob die schon 10 Jahre alt (demoliert) ist obwohl ich einen neuen Karton genommen habe !

Ob wie soll man jetzt was beweisen? Vor allem, was bring einem die Versicherung, wenn eh nicht gezahlt wird.

Versende täglich mehrere Kartons um die 10kg und da ist jetzt das erstemal was kaputt gegangen. DHL nimmt sich davon nichts an (angeblich haben die das nochmal geprüft -wers glaubt (vor allem binnen 1 Tag)-.
 
also ich habe das Paket ja wieder bekommen.
Und die Außenverpackung sieht aus als ob die schon 10 Jahre alt (demoliert) ist obwohl ich einen neuen Karton genommen habe !

Hast du dir, oder der Empfänger, den demolierten Zustand des Pakets bestätigen lassen?
Auch wenn die Fahrer es immer fürchterlich eilig haben, diese Schadenmeldungskarte (heisst so oder so ähnlich) muss ausgefüllt werden. Sonst hast du ja keinen Nachweis, dass dir der Fahrer so ein Pakethäufchen übergeben hat.
 
Hast du dir, oder der Empfänger, den demolierten Zustand des Pakets bestätigen lassen?
Auch wenn die Fahrer es immer fürchterlich eilig haben, diese Schadenmeldungskarte (heisst so oder so ähnlich) muss ausgefüllt werden. Sonst hast du ja keinen Nachweis, dass dir der Fahrer so ein Pakethäufchen übergeben hat.

das Problem ist ja das ich das Paket versendet habe und mein Kunde das Paket angenommen hat (der Fahrer meinte nur so "Muss das so klimpern?") aber von einer Schadensmeldekarte war keine Rede lt. meinem Kd.
 
Diese Schadenskarte wäre nützlich, um was zu beweisen. Pflicht ist sie aber nicht. Du kannst die Post verklagen, wenn Du schlüssig darlegen kannst, dass die Post den Schaden verursacht hat.

Wenn der Kunde bezeugen kann, dass das Paket bei Ankunft defekt war, Du das Paket hast (und damit belegen kannst, dass die Verpackung beschädigt war), Du belegen kannst, dass es vernünftig (nach Post-AGB) verpackt war, dann urteilt ein Richter auch entsprechend.

Die Post ist hier nicht Richter, sie versucht (natürlich) erstmal alle Ansprüche abzuweisen.

Marty
 
Aber wohl wenn man sagt, man habe es zuvor getestet und hat noch
eine Person dabei gehabt, die das ganze bezeugen kann :)

Hast du es denn wirklich getan?
Ansonsten wäre es Lügen, und in diesem Fall würde es auch Strafbar sein :ugly:

Wie schon gesagt wurd:
* Ein Paket sollte man gleich bei Empfang reklamieren, d.h. der Postbote sollte das gleich mitgeteilt bekommen - Wenn man es später tut, könnte man es ja auch selber kaputt gemacht haben, weil einem die Vase nicht Gefiel und man das Geld zurückhaben wollte. Wie Marty sagt Pflicht ist sie nicht, aber für dich wäre sie ein Vorteil :ugly:

*Wenn die Post das als unzureichend verpackt ansieht, dann hast Du keine Chance das bezahlt zu bekommen.

Ansonsten bleibt dir nur übrig vor Gericht zu gehen, aber für 50€ lohnt es sich kaum, da du ja auch Beweisen musst dass das Paket beim Transport kaputt ging, was natürlich nur sehr schwer zu Beweisen ist:roll:
 
Von DHL kannte ich das bisher auch noch nicht, bei Hermes ist das allerdings schon fast üblich.

Ich kenn es andersrum. Bei DHL ganz kompliziert, mit denen verschicke ich nie wieder. Hermes hat einen super Support und bietet auch Ersatz. DHL nicht, die verweisen nur auf irgendwelche Dinge. Bei Hermes schildert man den Sachfall, was drinne war, seine Bankverbindung und schon klappts.
 
Also ich hatte mal einen PC verschickt (im org. Gehäusekarton) mit der Post (sowas mache ich häufiger). Als der angekommen ist habe ich einen Anruf bekommen vom RZ wo der hinsollte das das Netzteil ausgebrochen ist. Alle 4 Schrauben für das Netzteil sind zerbrochen! Daraufhin die Post angerufen und die haben mir erklärt das ich den PC von innen mit Styropor hätte auffüllen sollen. Seit dem verschicken wir nurnoch mit Hermes dauert zwar länger dafür ist bisher alles angekommen.