Deutsches Recht: Überprüfung einer Website

Also soll ich mich am besten ans örtliche Finanzamt wenden?
Ja! War das jetzt deutlich genug?
Zum verdienen ist zu sagen, dass ich regelmäßig was verdiene jedoch im einställigen Eurobetrag monatlich, wovon ich noch nicht einmal die Kosten für den Webspace decken kann.
Meine Einschätzung: Das wird die nicht interessieren. Für 120 Euro Umsatz bei 120 Euro Kosten verzichtet das Finanzamt gerne...

Marty
 
Das
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
kann übrigens lustigerweise
zu einer Abmahnung führen, gab es wohl schon. :mrgreen:

https://www.internetrecht-rostock.de/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt.htm

Aber da schreibt wohl auch einer vom anderen ab, anstatt sich mal vorher zu informieren.

Das Impressum ist ansonsten vollständig, dass die Steuernummer mal rein gar nichts mit der Umsatzsteuer ID zu tun hat und auch in einem Impressum nichts zu suchen hat, wurde ja schon angesprochen.

Wg. der Gewerbeplicht halt ich mich mal zurück, das wurde hier schon ungfähr 47 Mal durchgekaut. Das können übrigens Gewerbeämter anders sehen als Fianzämter, da sich hier zwei Sachen überschneiden.
 
Um aufzuklären wer mir die E-Mail geschrieben hat, er heißt Fred Neumann. Kennt den jemand?
Ich habe mich heut e schon beim Finanzamt informiert, die sagten ich müsste warscheinlich keine Steuern abführen, da meine Einahmen nicht mal die Kosten decken, jedoch konnten sie mir nichts zur Gewerbeplicht sagen.
 
Gewerbepflicht und Steuerpflicht sind auch zwei unterschiedliche Paar Schuhe!

Gewerbepflicht wird dir vom lokalen Ordnungsamt Beratung zuteil, jedoch kann man schon sagen, wenn du eine Seite für die Öffentlichkeit bereitstellst und diese klar über den Rahmen einer regulären privaten Seite (zB durch Werbung / Verkauf von Werrbung) hinausgeht, wirst du ein Gewerbe anmelden müssen.

Das Finanzamt stfut dir das dann als Liebhaberei ein, wie und wo dann eventuell was abzusetzen ist, musst du denn beim DA erfragen, in der Regeln brauchst du nur eine einfache Gewinn-Verlust-Rechnung erstellen und die einfach zu deiner Einkommenssteuererklärung legen.
 
Wie sieht das denn mit den kosten für ein solchen Gewerbe aus und wie sieht das mit einer Steuererklärung aus, wenn ich noch nie eine abgeben musste, weil ich noch Student bin?
 
Wie das bei Studenten aussieht, keine Ahnung, da frag am besten mal das zuständige Finanzamt. Es gibt ja auch Studentenjobs, keinen Plan, wie diese dann abzurechnen sind.

Das Gewerbe ist ein normales stationäres Gewerbe, kostet um die 25€, wird im Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt gemacht, geht schnell, ist nur ein kurzer Fragebogen, den die da durchgehen.
 
Steuernummer = Umsatzsteuernummer

Wenn noch jmd fragen hat: die ist im alten format, muss also nicht mit DE anfangen, wie manche behaupten

Hi,

Wollte nur mal https://blog.aysberg.de/keine-steuernummer-ins-impressum/ darauf hin weisen...

Ansonsten würde ich allen raten, auf solche Emails nicht zu reagieren. Spätestens wenn ihr Post bekommt, handelt es sich um eine richtige Beschwerde... Und selbst dann kommt es nicht sofort zur Anklage. NUR wenn ihr die geforderten Dinge der Abmahnung nicht einhaltet.
 
Jim.Bob,

na, man sollte eigentlich vorher schon kein abmahnfähiges Impressum haben. ;) Da kommen nämlich bisweil auch Abmahnungen ohne Ankündigungen.

Was das Gewerbe angeht: Das hat der "Gute" ganz sicher nicht geprüft.

Vielleicht irgendwelche Kids, die andere erschrecken wollen.
 
Um aufzuklären wer mir die E-Mail geschrieben hat, er heißt Fred Neumann. Kennt den jemand?
Die beiden zitierten E-Mails ähneln sich im Wortlaut, zu deinen Seiten gibts hier nen Topic samt Info, dass du Blogeinträge verkaufst, dennis Seite steht in seiner Signatur und die Information über sein Alter gibts bequem per Nickpage.

Wir suchen also wahrscheinlich einen Klammer, der gerne rumnörgelt und MAD-Fan ist. ;)