News Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

Nun ich werde jetzt nicht das Ehegattensplitting erklären...
Du scheinst zumindest eine andere Vorstellung davon zu haben als ich...

Das Trennungsjahr ist bei einer unzumutbaren Härte nicht zu beachten. Diesen Paragraphen gibt es ja nicht vergebens... Und willst du behaupten, das Schläge nicht unzumutbar sind?
Es hat ein Richter entschieden, dass das Trennungsjahr zu beachten ist, obwohl der Mann verdächtigt wurde, Kinderpornos herzustellen und zu vertreiben. Was ist damit? In einem anderen Fall ist die Frau mehr als 100 mal fremdgegangen, auch kein Härtefall.

Wo der anfängt, entscheidet ein Richter ganz nach Nase, und hier hat sie eben so entschieden.

Ich habe eigentlich überhaupt keine Lust, diese Richterin gross zu verteidigen. Darum geht es mir gar nicht. Es geht mir um die Art und Weise der Berichterstattung und Diskussion darüber.

Marty
 
Du scheinst zumindest eine andere Vorstellung davon zu haben als ich...

Hast du halt ne falsche Vorstellung von ;)

In einem anderen Fall ist die Frau mehr als 100 mal fremdgegangen, auch kein Härtefall.

Du willst das aber doch wohl nicht mit körperlicher Gewalt vergleichen?
Dann soll der Gesetzgeber diesen Fall explizit als Härtefall im Gesetz verankern, dann gäbe es diese Diskussion nun nicht...
 
Hast du halt ne falsche Vorstellung von ;)
Oder Du. Erklär doch mal, was der Mann spart, wenn die Frau gleichviel verdient.

Du willst das aber doch wohl nicht mit körperlicher Gewalt vergleichen?
Ich bezeichne es als Härtefall, genau wie Du körperliche Gewalt so bezeichnest. Vergleichbar im realen Sinn sind sie nicht, im rechtlichen Sinn schon.
Dann soll der Gesetzgeber diesen Fall explizit als Härtefall im Gesetz verankern, dann gäbe es diese Diskussion nun nicht...
Gesetze sind nicht dazu da, jeden Einzelfall zu erfassen, sonst müsste man in diesem Fall mehr als 100 Dinge einzeln aufzählen, das macht keinen Sinn.

Marty
 
Es gibt aber Gesetze, in denen bestimmte Sachen aufgelistet sind und nicht abschließend sind (nicht abgeschlossene Aufzählung heißt das), aber diese (Besonderheiten) sind explizit angegeben, weil sie halt die wichtigsten sind und damit diese halt nicht falsch ausgelegt werden!


Der Fall, das die Ehefrau das gleiche Verdient ist aber die Ausnahme! Davon gehe ich aus! (Du gingst ja auch von Unterhaltszahlung aus, die er auch ansetzen kann unter bestimmter Voraussetzung...)
 
Um eine Beurteilung einer Situation eines Menschen durchführen zu können, muss man sich mit den Gepflogenheiten, den Werten etc. auseinandersetzen, die für diese Person wichtig sind.

Und einem Moslem ist nun mal der Koran wichtig.
Der Koran ist für einen Richter eben nicht maßgeblich, sondern nur die deutschen Gesetze.

Es ist hier eine Frau, die sich unmittelbar scheiden lassen will, weil ihr Mann meint, sie schlagen zu können, weil er mit ihr verheiratet ist.
Da hilft eine Scheidung aber nicht weiter, denn es ist ein Problem ihres Ehemannes und hat nichts mit der Ehe zu tun. Sie hat schliesslich einmal für diese Ehe unterschrieben und sie könnte (mit Hilfe z.B. eines Eheberaters) immernoch versuchen ihren Mann zur Vernunft zu bringen - dafür hat sie dieses eine Jahr. Es heisst immerhin: "In Guten wie in schlechten Zeiten!" Sonst hätte sie von vorne herein nicht zu heiraten brauchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie hat die Entscheidung ja nicht wegen bzw. auf Grundlage des Korans gefällt, sondern wegen der Rolle, die der Koran dabei spielt. Das ist der feine Unterschied.
 
Es heisst immerhin: "In Guten wie in schlechten Zeiten!" Sonst hätte sie von vorne herein nicht zu heiraten brauchen.

Finde das nen hammer wie man so manches auslegen kann...

Das würde ich eher so auslegen, auch in Armut, in Not, in Trauerfällen, in Krankheit... Aber doch nicht bei Gewalt in der Ehe.
 
Das würde ich eher so auslegen, auch in Armut, in Not, in Trauerfällen, in Krankheit... Aber doch nicht bei Gewalt in der Ehe.
Wie gesagt, es ist ein Problem ihres Ehemannes und dann sollte sie ihm wohl helfen dieses zu lösen. Ob sie das alleine kann ist eine andere Frage, aber eine Scheidung hilft ihr und ihrem Mann auch nicht weiter.
 
Also wenn ich jemand haue ist es mein Problem oder ist es dann eher unser Problem?

Sorry, also das sehe ich anders. Der Mann kann ja in ne Psychologische Behandlung gehen, die können ihm helfen... (Und solchen Leuten ist meist nicht zu helfen!)


Vergewaltigung in der Ehe ist doch auch inzwischen eine Straftat (zum Glück)....
 
Körperverletzung auch, nur der Punkt ist ja, wie relevant die Gewalt in der Ehe jetzt war. Man könnte (ganz ohne Religionseinfluss) zu dem Schluss kommen, dass die Gewalt nicht der erhebliche Anlass für die Scheidung ist, da keine Anzeige erfolgte.

Daraus folgt: es gibt andere, schwerwiegendere Gründe, die allerdings keine sofortige Scheidung rechtfertigen.

Zwar nur ein Gedankenmodell, aber imho ein Maßstab, der zu diesem Ergebniss kommen könnte.
 
Sicher das keine Anzeige erfolgte? Würde mich wundern, das er ohne eine Anzeige ihr nicht näher als 50m kommen darf und er aus der Wohnung ausziehen mußte!?
 
Einstweilige Verfügung machts möglich - auch ohne Anzeige.

Kann ein Anwalt erreichen im Zuge einer Scheidung. Das impliziert zwar häusliche Gewalt, macht sie aber nicht zum Faktum.
 
Also wenn ich jemand haue ist es mein Problem oder ist es dann eher unser Problem?
Erstmal "deins" weil derjenige nicht in der Lage ist Konflikte auf eine andere Art zu lösen. Das kann sicherlich durch einen Mangel an Möglichkeiten verursacht sein, aber meistens ist es nur Ausdruck eines Mangels an nötiger Kompetenz.

Wenn sie nicht mit ihm verheiratet wäre, dann müsste er wohl ganz alleine mit seinem Problem zurecht kommen, aber so kann man wohl erwarten, dass sie alles tut um ihrem Mann damit zu helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher das keine Anzeige erfolgte? Würde mich wundern, das er ohne eine Anzeige ihr nicht näher als 50m kommen darf und er aus der Wohnung ausziehen mußte!?
Bis zu einer Dauer von 2 Wochen kann solch ein Wohnungsbverbot z.B. auch ein Polizeibeamter aussprechen, soweit mir bekannt. Gerade bei häuslicher Gewalt völlig normal.

Marty
 
ich will hier nicht weiter ins Detail gehen, weil sonst krieg ich hier nur wieder "Prügel" aber

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Das Trennungsjahr ist bei einer unzumutbaren Härte nicht zu beachten. Diesen Paragraphen gibt es ja nicht vergebens... Und willst du behaupten, das Schläge nicht unzumutbar sind? Dabei ist doch egal, das er sich ihr nicht mehr nähern darf bzw. das sollte ja schon aussagekräftig genug sein, das die Ehe nicht mehr zu retten ist.
P.S. meist wird die Ehe bei so etwas sofort geschieden!

nein, leider nicht immer. Das entscheidet der Richter und Schläge sind kein Härtefall mehr, wenn du schon räumlich getrennt wohnst. Und dreist wenn, dann könnte einer von den beiden Parteien ausziehen bzw. würde dann beschlossen.

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Es hat ein Richter entschieden, dass das Trennungsjahr zu beachten ist, obwohl der Mann verdächtigt wurde, Kinderpornos herzustellen und zu vertreiben. Was ist damit? In einem anderen Fall ist die Frau mehr als 100 mal fremdgegangen, auch kein Härtefall.

Wo der anfängt, entscheidet ein Richter ganz nach Nase, und hier hat sie eben so entschieden.
Marty

eben das meine ich, Richter entscheiden nach Nase. Das ist das Schlimme.

Sicher das keine Anzeige erfolgte? Würde mich wundern, das er ohne eine Anzeige ihr nicht näher als 50m kommen darf und er aus der Wohnung ausziehen mußte!?

Geht auch ohne Anzeige mit einer einstweiligen Verfügung, dass r nicht näher kommen darf als z.B. 50 m. Aber Wohnung ausziehen muss man bei Gericht beantragen, das kann die Polizei nicht einfach so verfügen.
 
eben das meine ich, Richter entscheiden nach Nase. Das ist das Schlimme.
Könntest Du das mal erläutern? Was ist daran schlimm? Wie ginge es besser?

Richter sind Menschen, die Gesetze lesen und interpretieren können. Deshalb vertraut man auf ihre Urteilsfähigkeit. In den USA gibt es Geschworenengerichte, da vertraut man einfach auf das Urteil von Laien. Die müssen sich nicht mal an Gesetzen orientieren, die fällen Urteile z.T. danach, ob ihnen eine Nase passt oder nicht.

Andere Alternative wäre, jede Möglichkeit mit passender Sanktion in Gesetze zu giessen. Das würde aber bedeuten, dass unsere Gesetzbücher, die eh schon meterdick sind, kilometerdick werden, weil auch wirklich jeder Einzelfall erfasst wird. Dann bräuchte man auch keine Richter mehr. Mord -> 20 Jahre (fix), Diebstahl -> 5 Jahre (fix). Fertig. Keine EInzelfallentscheidung, keine Berücksichtigung von Umständen.

Marty
 
Könntest Du das mal erläutern? Was ist daran schlimm? Wie ginge es besser?
Richter sind Menschen, die Gesetze lesen und interpretieren können. Deshalb vertraut man auf ihre Urteilsfähigkeit. ....
Marty

Wie es besser geht, kann ich leider nicht sagen. Eigentlich müsste die Gesetzgebung ausreichen, um Frauen und Kinder vor gewaltätigen Männern zu schützen.

Nur in manchen Fällen hab ich das Gefühl, dass die Richter einfach "blind" sind für die Qual, die manche aushalten müssen. Sie sehen es als Fall. logisch ist ja auch einer. Aber die Schmerzen, ob körperlich oder seelisch, die einige durchmachen, sind für Richter nicht vorhanden. Diese Qualen könnten durch eine schnelle Scheidung oder auch Härtfallscheidung vermindert werden, da die Männer dann endlich (einige-nicht alle) begreifen - es ist nicht mehr seine Frau.
Ich kann jetzt nur von dem Fall ausgehen, den ich erlebt und mitbekommen habe. und in diesem Fall hat es der Richter durch seine richterliche Entscheidung für die Frau und das Kind nur noch schlimmer gemacht, anstatt besser.

Den jetzigen hier erläuterten Fall habe ich nicht richtig mitbekommen, nur gestern kurz in den Nachrichten. Da kam der Tenor rüber. Frau "Muslime" muss eben damit rechnen geschlagen zu werden, weil es in dieser Religion normal ist. Und es keine Härtefallscheidung berechtigt.
 
Wie es besser geht, kann ich leider nicht sagen. Eigentlich müsste die Gesetzgebung ausreichen, um Frauen und Kinder vor gewaltätigen Männern zu schützen.
Sie reicht ja auch aus. Die Frau ist im Moment sicher vor den Schlägen ihres Noch-Mannes. Der Mann kann nach wie vor bestraft werden, wenn die Frau mal endlich eine Strafanzeige stellen würde.

Nur in manchen Fällen hab ich das Gefühl, dass die Richter einfach "blind" sind für die Qual, die manche aushalten müssen.
Das dürfte berufsbedingt sein. Ich denke, als Richter Mitgefühl haben und sich so in Fälle reindenken, dürfte eine ziemliche Belastung sein.

Da kam der Tenor rüber. Frau "Muslime" muss eben damit rechnen geschlagen zu werden, weil es in dieser Religion normal ist. Und es keine Härtefallscheidung berechtigt.
Fraglich ist eben, weil wir den genauen Wortlaut nicht kennen, ob das wirklich exakt so geschrieben wurde.

Ich weiß z.B. bis heute nicht, wo das Paar geheiratet hat und unter welchen Bedingungen. Ich habe gelesen, dass es dem Mann wohl nur um das Aufenthaltsrecht ging.

Marty
 
Ja klar sind Richter auch nur Menschen und sich in jedem einzelnen Fall reinzuversetzen kann ich mir schon vorstellen, dass man da "kirre" werden kann. Ist nur für einzelne Fälle dann schwer, mit richterlichen Entscheidungen zu leben.

Und da ich mit diesem Fall hier ja nicht so vertraut bin, kann ich nicht sagen, ob es gerechtfertigt ist oder nicht.

Logisch sollte die Frau Anzeige erstatten, aber ob es sich dadurch ändert ist noch eine andere Sache und ob sie überhaupt die Kraft dafür hat auch eine andere.