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Du scheinst zumindest eine andere Vorstellung davon zu haben als ich...Nun ich werde jetzt nicht das Ehegattensplitting erklären...
Es hat ein Richter entschieden, dass das Trennungsjahr zu beachten ist, obwohl der Mann verdächtigt wurde, Kinderpornos herzustellen und zu vertreiben. Was ist damit? In einem anderen Fall ist die Frau mehr als 100 mal fremdgegangen, auch kein Härtefall.Das Trennungsjahr ist bei einer unzumutbaren Härte nicht zu beachten. Diesen Paragraphen gibt es ja nicht vergebens... Und willst du behaupten, das Schläge nicht unzumutbar sind?
Du scheinst zumindest eine andere Vorstellung davon zu haben als ich...
In einem anderen Fall ist die Frau mehr als 100 mal fremdgegangen, auch kein Härtefall.
Oder Du. Erklär doch mal, was der Mann spart, wenn die Frau gleichviel verdient.Hast du halt ne falsche Vorstellung von![]()
Ich bezeichne es als Härtefall, genau wie Du körperliche Gewalt so bezeichnest. Vergleichbar im realen Sinn sind sie nicht, im rechtlichen Sinn schon.Du willst das aber doch wohl nicht mit körperlicher Gewalt vergleichen?
Gesetze sind nicht dazu da, jeden Einzelfall zu erfassen, sonst müsste man in diesem Fall mehr als 100 Dinge einzeln aufzählen, das macht keinen Sinn.Dann soll der Gesetzgeber diesen Fall explizit als Härtefall im Gesetz verankern, dann gäbe es diese Diskussion nun nicht...
Der Koran ist für einen Richter eben nicht maßgeblich, sondern nur die deutschen Gesetze.Um eine Beurteilung einer Situation eines Menschen durchführen zu können, muss man sich mit den Gepflogenheiten, den Werten etc. auseinandersetzen, die für diese Person wichtig sind.
Und einem Moslem ist nun mal der Koran wichtig.
Da hilft eine Scheidung aber nicht weiter, denn es ist ein Problem ihres Ehemannes und hat nichts mit der Ehe zu tun. Sie hat schliesslich einmal für diese Ehe unterschrieben und sie könnte (mit Hilfe z.B. eines Eheberaters) immernoch versuchen ihren Mann zur Vernunft zu bringen - dafür hat sie dieses eine Jahr. Es heisst immerhin: "In Guten wie in schlechten Zeiten!" Sonst hätte sie von vorne herein nicht zu heiraten brauchen.Es ist hier eine Frau, die sich unmittelbar scheiden lassen will, weil ihr Mann meint, sie schlagen zu können, weil er mit ihr verheiratet ist.
Es heisst immerhin: "In Guten wie in schlechten Zeiten!" Sonst hätte sie von vorne herein nicht zu heiraten brauchen.
Wie gesagt, es ist ein Problem ihres Ehemannes und dann sollte sie ihm wohl helfen dieses zu lösen. Ob sie das alleine kann ist eine andere Frage, aber eine Scheidung hilft ihr und ihrem Mann auch nicht weiter.Das würde ich eher so auslegen, auch in Armut, in Not, in Trauerfällen, in Krankheit... Aber doch nicht bei Gewalt in der Ehe.
Erstmal "deins" weil derjenige nicht in der Lage ist Konflikte auf eine andere Art zu lösen. Das kann sicherlich durch einen Mangel an Möglichkeiten verursacht sein, aber meistens ist es nur Ausdruck eines Mangels an nötiger Kompetenz.Also wenn ich jemand haue ist es mein Problem oder ist es dann eher unser Problem?
Bis zu einer Dauer von 2 Wochen kann solch ein Wohnungsbverbot z.B. auch ein Polizeibeamter aussprechen, soweit mir bekannt. Gerade bei häuslicher Gewalt völlig normal.Sicher das keine Anzeige erfolgte? Würde mich wundern, das er ohne eine Anzeige ihr nicht näher als 50m kommen darf und er aus der Wohnung ausziehen mußte!?
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Das Trennungsjahr ist bei einer unzumutbaren Härte nicht zu beachten. Diesen Paragraphen gibt es ja nicht vergebens... Und willst du behaupten, das Schläge nicht unzumutbar sind? Dabei ist doch egal, das er sich ihr nicht mehr nähern darf bzw. das sollte ja schon aussagekräftig genug sein, das die Ehe nicht mehr zu retten ist.
P.S. meist wird die Ehe bei so etwas sofort geschieden!
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Es hat ein Richter entschieden, dass das Trennungsjahr zu beachten ist, obwohl der Mann verdächtigt wurde, Kinderpornos herzustellen und zu vertreiben. Was ist damit? In einem anderen Fall ist die Frau mehr als 100 mal fremdgegangen, auch kein Härtefall.
Wo der anfängt, entscheidet ein Richter ganz nach Nase, und hier hat sie eben so entschieden.
Marty
Sicher das keine Anzeige erfolgte? Würde mich wundern, das er ohne eine Anzeige ihr nicht näher als 50m kommen darf und er aus der Wohnung ausziehen mußte!?
Könntest Du das mal erläutern? Was ist daran schlimm? Wie ginge es besser?eben das meine ich, Richter entscheiden nach Nase. Das ist das Schlimme.
Könntest Du das mal erläutern? Was ist daran schlimm? Wie ginge es besser?
Richter sind Menschen, die Gesetze lesen und interpretieren können. Deshalb vertraut man auf ihre Urteilsfähigkeit. ....
Marty
Sie reicht ja auch aus. Die Frau ist im Moment sicher vor den Schlägen ihres Noch-Mannes. Der Mann kann nach wie vor bestraft werden, wenn die Frau mal endlich eine Strafanzeige stellen würde.Wie es besser geht, kann ich leider nicht sagen. Eigentlich müsste die Gesetzgebung ausreichen, um Frauen und Kinder vor gewaltätigen Männern zu schützen.
Das dürfte berufsbedingt sein. Ich denke, als Richter Mitgefühl haben und sich so in Fälle reindenken, dürfte eine ziemliche Belastung sein.Nur in manchen Fällen hab ich das Gefühl, dass die Richter einfach "blind" sind für die Qual, die manche aushalten müssen.
Fraglich ist eben, weil wir den genauen Wortlaut nicht kennen, ob das wirklich exakt so geschrieben wurde.Da kam der Tenor rüber. Frau "Muslime" muss eben damit rechnen geschlagen zu werden, weil es in dieser Religion normal ist. Und es keine Härtefallscheidung berechtigt.