News Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

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25 April 2006
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[N] Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

Folgende News wurde am 21.03.2007 um 17:44:58 Uhr veröffentlicht:
Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran
DPA-News

Frankfurt/Main (dpa) - Das Frankfurter Amtsgericht hat eine Richterin in einem Ehescheidungsverfahren für befangen erklärt, weil sie mit Bezug auf den Koran eine vorzeitige Scheidung der muslimischen Partner abgelehnt hatte.Das hat ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch bestätigt. Eine Frau hatte die Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt, nachdem sie eigenen Angaben zufolge von ihrem marokkanischen Mann geschlagen wurde.Die Amtsrichterin habe in dem Verfahren gesagt, in dem ...
 
Mein Bruder hatte mcih eben auf den Artkel der auch bei web.de zu finden ist hingewiesen.

Also sowas kann ich ja nun gar nciht verstehen. Vorallem, dass es sich dabei um eine Richterin handelt. Ist die vielleicht Masochistisch veranlagt und wird selber geschlagen!?

Also da kann man echt nur Kopf schütteln und hoffen, das diese Richter ihren Posten aufgeben muß...
 
Also sowas kann ich ja nun gar nciht verstehen. Vorallem, dass es sich dabei um eine Richterin handelt. Ist die vielleicht Masochistisch veranlagt und wird selber geschlagen!?
Ist doch aber ein grundsätzliches Problem - solche Sprüche sind eben kein Einzelfall.

In dem Fall ist es wohl auch keine solche unzumutbare Härte um die Ehe scheiden zu können, weil sie bereits die Wohnung für sich alleine hat und nicht mehr geschlagen werden kann.
Die Frage ist eher warum sie so dringend geschieden werden will, denn sie müsste eigenlich nur das Zerüttungsjahr abwarten und fertig.
Es sollte wohl ihrem Ehemann "auf die Finger geklopft" werden, wenn er sie bedroht und schlägt. Und nicht der Richterin, die über eine Härtfallscheidung zu entscheiden hat, die der Ehefrau eh nichts bringt, weil der Mann sie trotz dem noch schlagen und bedrohen kann; Schlimmeres will ich nicht nicht ausdenken.

Wenn man genauer darüber nachdenkt ...
Mit einer Härtfallscheideung hätte sie natürlich die Möglichkeit sofort wieder einem anderen die deutsche Staatsbürgerschaft zu verschaffen, ohne ihr das mal unterstellen zu wollen - ich kenne den Fall natürlich nicht.

So gesehen wird mir die Richterin immer symapthischer:
Sie prangert einerseits diese komische Rechtsbeugung und gleichzeitig mutmaßlich den Missbrauch der Einbürgerungsgesetze an. :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil meiner Meinung nach so jemand nicht so einen wichtigen Posten besetzen sollte. Wer so entscheidet, entscheidet mit hoher Wahrscheinlichkeit öfters falsch.
 
Ich finde die Entscheidung nicht mal so falsch. Sie hatte nicht darüber zu entscheiden, ob die Schläge eine Straftat waren, sondern darüber, ob die Schläge eine sofortige Scheidung (statt erst nach einem Trennungsjahr) rechtfertigen. Und dabei sollte man auch in Betracht ziehen, unter welchen Bedingungen die Ehe geschlossen wurde.

Der öffentliche Tenor ist ja nur: Richterin erlaubt, dass Mann seine Frau schlägt.

Das stimmt aber überhaupt nicht. Das war gar nicht das Thema. Die Frau könnte Ihren Mann ja mal einfach anzeigen und schon würde er verurteilt wegen Körperverletzung.

Marty
 
Ich finde die Entscheidung nicht mal so falsch. Sie hatte nicht darüber zu entscheiden, .......rverletzung.

Marty

Stimme ich dir durchaus zu, allerdings stösst es mir ziemlich sauer auf wenn in einer Begründung für ein Urteil kulturelle Gepflogenheiten oder religiöse Ansichten aufgeführt werden - und wenn es nur ein Teil der Begründung ist. Und dabei ist für mich persönlich unerheblich ob sich da auf den koran oder auf die Bibel bezogen wird. Das hat in der Rechtssprechung meiner Meinung nach nichts zu suchen.
Das Thema hat mich aber auch schon z.B. beim Thema Schächten oder Ehrenmorden mehr als gestört....
 
Nun, wenn die Richterin es so sieht, dass Gewalt in der Ehe kein Grund für eine sofortige Scheidung ist (was ich anders sehe, weil sowas nicht sein kann) dann soll sie das mit deutschen Gesetzen begründen und nicht mit dem Koran. Wenn ein Gericht jemand wegen Mordes verurteilt, wird es auch mit dem deutschen Gesetz begründet und nicht damit, das es in der Bibel einer der 10 Gebote ist...
 
Ich stimme Euch beiden da ja zu. Sie hätte diese Begründung so nicht bringen dürfen. Allerdings lässt der Titel der News als auch der Text für den Leser ja ganz andere Schlüsse zu als den, den die Richterin gemacht hat. Darum ging es mir.

Als Beispiel: Ein türkischer Mann möchte sich scheiden lassen, weil seine Frau immer nur Schweinefleisch auf den Tisch stellt. Spielen da nun religiöse Gepflogenheiten eine Rolle oder nicht?

Hier mal ein Zitat von 123recht.net
Das OLG Saarbrücken weist zutreffend darauf hin, dass es beim Merkmal der Unzumutbarkeit i.S.d. § 1565 II BGB darauf ankommt, dass schon das bloße „Weiter-miteinander-verheiratet-sein“ unzumutbar hart für den Ehegatten sein muss. Über die Erkenntnis des Scheiterns der Ehe hinaus muss eine besondere psychische Belastung für den Antragsteller gegeben sein. Es müssen sich in der Person des Antragsgegners liegende Gründe ergeben, die so schwer wiegen, dass es dem Antragsteller bei objektiver Betrachtung nicht angesonnen werden kann, an den Antragsgegner als Ehepartner weiterhin gebunden zu sein.

Das hätte die Richterin schon als Begründung nehmen können, wäre ausreichend gewesen.

Marty
 
Ich finde auch, dass hier viele überreagieren. Die Richter zieht wohl Schlüsse, dass bei den beiden durch ihren strengen Glauben bereits vor der Eheschließung handgreiflichkeiten als züchtigung aufgetreten sein können. Das heißt es wäre kein neuer Umstand vorhanden. Sie sagt ja nicht das sie das richtig findet ( wie schon geschrieben wurde, die Frau könnte ja Strafrechtlich gegen den Mann vorgehen).

Im Grunde kann eine Richterin auch so bei 2 Deutschen Argumentieren, wo schon zu begin der Ehe anzunehmen war das die selben zustände vorherrschten.

Ob nun die Einschätzung falsch oer richtig ist, das ist hierbei doch egal. Ein anderer Richter hat die Ansicht als Falsch gesehen und die Richterin behandelt den Fall nicht mehr. In anderen Fällen wird sie sicher schon oft "richtig" gehandelt haben, sonst wäre sie wohl keine Richterin mehr
 
An dem Urteil selbst finde ich auch nichts schimmes - zumal die Frau ja schon "in Sicherheit" war. Soviel ich gelesen hatte wurde der Mann ja der Wohnung verwiesen etc.

Eine Überreaktion ist natürlich auch in gewiessem Masse vorhanden, trotzdem finde ich es alamierend wenn eine Richterin an einem deutschen Gericht sich unter anderem auf den Koran beruft. Das ist in meinen Augen das Problem, und nicht das Urteil selber. Eine andere Begründung (z.B. was ich oben geschrieben habe) würde kaum einen aufregen.
Denken ja die Richterin sich ja was sie will....
 
Ich stimme Euch beiden da ja zu. Sie hätte diese Begründung so nicht bringen dürfen. Allerdings lässt der Titel der News als auch der Text für den Leser ja ganz andere Schlüsse zu als den, den die Richterin gemacht hat. Darum ging es mir.

Als Beispiel: Ein türkischer Mann möchte sich scheiden lassen, weil seine Frau immer nur Schweinefleisch auf den Tisch stellt. Spielen da nun religiöse Gepflogenheiten eine Rolle oder nicht?

Naja nicht nur die Begründung. Also ich weiß ja nicht, also egal ob es schon von Anfang an so ist in der Ehe, bzw. vorher, oder auch wenns in der Religion gewöhnlich ist. Gewallt ist in meinen Augen ein Grund, das eine Ehe sofort geschieden werden sollte. Keiner hat das Recht einem anderen Körperlichen Schaden zuzufügen! Und du zitierst ja:

Über die Erkenntnis des Scheiterns der Ehe hinaus muss eine besondere psychische Belastung für den Antragsteller gegeben sein.

Ich meine bei Gewalt ist dies immer mit gegeben oder meinst du nicht? Wer hält es den Psychisch aus geschlagen zu werden und dann auch noch bedroht zu werden? (Denn wenn ich mich entsinne stand ja drin, das er ihr trotz Trennung gedroht hat). Sollte das nicht Grund genug für eine sofortige Scheidung sein? Was muß denn noch gegeben sein? (Soll er sie in Krankenhaus bringen??)

Viele Frauen haben keinen Mut diesen Schritt überhaupt zu gehen, weil sie Angst haben. Sollte man dann denen, die diesen Schritt doch wagen nicht helfen und die ehe sofort scheiden?
 
Im Gegensatz zu der hier fast überwiegenden Meinung, dass es "zu hochgepusht wird", sehe ich es fast gegenteilig. Genug Medienrummel kann es da nicht geben!

Es ist hier eine Frau, die sich unmittelbar scheiden lassen will, weil ihr Mann meint, sie schlagen zu können, weil er mit ihr verheiratet ist. Diese Misshandlungen fingen langsam während der Ehe an und wurden immer schlimmer, weswegen die Frau die sofortige Scheidung möchte.
Sie zieht also aus - dass sie sich das traut, ist schon in "diesem Kulturkreis" ungewöhnlich - wird aber doch noch von ihrem Mann weiterhin verfolgt und misshandelt, da er ja, seiner Ansicht nach, Befehlsrecht über die Frau hat (sie sind ja verheiratet) und sie schlagen darf, solange sie nicht auf ihn hört, sodass der Mann sogar einen Platzverweis von der Polizei erhält.

Diese Fakten, die nicht nur dem Leser von den News zustehen, und noch viele mehr sind der Richterin bewusst und trotzdem entscheidet sie, dass keine besondere Härte vorlag.
So ein Urteil würde ich selbst an einem 1. April für einen sehr schlechten Scherz halten und selbst wenn daneben steht, dass unser 1200-Seelen-Dorf eine eigene Schnellstraße zu der nächsten Autobahnauffahrt kriegen soll, würde ich weiterhin glauben, dass dieses Urteil der Aprilscherz sein soll. Es ist einfach Ironie pur.

Auch die Begründung "für den Kulturkreis relativ gewöhnlich" ist einfach eine Lachnummer. Man hat sich nach deutschem Recht ehelichen lassen und lebt in einem Land, was Grundgesetze achtet. Was heißt, dass Missbräuche gegen das Grundgesetz die schwersten Verstöße sind, die es in diesem Land gibt, da es die Grundrechte sind. Dass man hier von "nicht ausreichender Härte" sprechen kann, ist einfach nur lachhaft und unvorstellbar.


IMHO ist dieses Urteil nicht nur kompletter Humbug, sondern zeigt entweder eine gewisse Intoleranz gegenüber weiblichen Anhängern des Islams oder beinhaltet einen Hauch von Gewaltverherrlichung, auch wenn dieser vielleicht nicht so gewollt ist.

Wäre ich Vorgesetzter o.ä., würde ich hier nicht nur die Richterin für befangen erklären, sondern würde mich auch für ein Disziplinarverfahren einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Felix Zimmermann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Überreaktion ist natürlich auch in gewiessem Masse vorhanden, trotzdem finde ich es alamierend wenn eine Richterin an einem deutschen Gericht sich unter anderem auf den Koran beruft. Das ist in meinen Augen das Problem, und nicht das Urteil selber.

Versteh ich nicht.

Um eine Beurteilung einer Situation eines Menschen durchführen zu können, muss man sich mit den Gepflogenheiten, den Werten etc. auseinandersetzen, die für diese Person wichtig sind.

Und einem Moslem ist nun mal der Koran wichtig.

gruss kelle!
 
Diese Misshandlungen fingen langsam während der Ehe an und wurden immer schlimmer, weswegen die Frau die sofortige Scheidung möchte.
Woher wissen wir, dass es erst langsam während der Ehe anfing? Auch, wenn es eigentlich egal ist.
Sie zieht also aus - dass sie sich das traut, ist schon in "diesem Kulturkreis" ungewöhnlich - wird aber doch noch von ihrem Mann weiterhin verfolgt und misshandelt, da er ja, seiner Ansicht nach, Befehlsrecht über die Frau hat
Auch hier: Wo ist die Quelle dafür? Und wenn es so ist: Wieso stellt die Frau keine Strafanzeige? Eine Straftat wird sofort verfolgt, wenn Wiederholungsgefahr besteht, wird der Täter in Untersuchungshaft genommen.

Die Frau lebt getrennt von ihrem Noch-Mann. Der Mann darf sich ihr nicht nähern. Wo ist jetzt noch die Dringlichkeit. Was würde sich an der Bedrohungssituation ändern, wenn sie morgen schon geschieden wäre statt erst in einem Jahr?

Noch mal: Ich bin absolut dafür, dass der Mann bestraft wird. Aber doch nicht durch die sofortige Scheidung, sondern durch einen Strafrichter.

Marty
 
Ich sehe das noch aus dem gesichtspunkt:
Der Mann hat einen steuervorteil, den er nicht verdient, daher sofortige Scheidung!

Was sich ändert? Nun er ist nicht mehr verheiratet und hat daher nicht mehr das "Recht" nach dem Koran sie zu schlagen!

Die Frau lebt getrennt von ihrem Noch-Mann. Der Mann darf sich ihr nicht nähern. Wo ist jetzt noch die Dringlichkeit.

Und wieso sollte sie dann noch mit ihm Verheiratet sein? Wo bestet dort der "bedarf" noch verheiratet zu sein?? (mir viel kein anderes wort ein)
 
Ich sehe das noch aus dem gesichtspunkt:
Der Mann hat einen steuervorteil, den er nicht verdient, daher sofortige Scheidung!
1. Wieso hat der Mann einen Steuervorteil? Vielleicht verdient die Frau ja mehr als er und dann hätte er einen Nachteil. Und wenn die Frau nichts verdient, dann ist er ja voll unterhaltspflichtig.

Was sich ändert? Nun er ist nicht mehr verheiratet und hat daher nicht mehr das "Recht" nach dem Koran sie zu schlagen!
Das "Recht" hatte er auch vorher nicht. Die Richterin hatte nicht über Recht und Unrecht zu entscheiden.

Und wieso sollte sie dann noch mit ihm Verheiratet sein? Wo bestet dort der "bedarf" noch verheiratet zu sein?? (mir viel kein anderes wort ein)
Tja, dann erklär mir doch mal, wofür dieses Trennungsjahr überhaupt gedacht ist. Die meisten Paare, die sich scheiden lassen wollen, wollen das am liebsten sofort.

Marty
 
Nun ich werde jetzt nicht das Ehegattensplitting erklären...

(Du Spielst hier auf die Steuerklasse an, das sit aber etwas anders zu betrachten, im ganzen...)

Die Richterin hatte die Ablehnung ja mit diesem "Recht" begründet!

Das Trennungsjahr ist eigentlich gedacht für Paare, die sich nicht sicher sind, die sich entfremdet haben etc. Das Trennungsjahr ist halt dafür da um sicherzugehen, das die ehe zerrüttet ist und sich das Paar nicht mehr annähert..
Das Trennungsjahr ist bei einer unzumutbaren Härte nicht zu beachten. Diesen Paragraphen gibt es ja nicht vergebens... Und willst du behaupten, das Schläge nicht unzumutbar sind? Dabei ist doch egal, das er sich ihr nicht mehr nähern darf bzw. das sollte ja schon aussagekräftig genug sein, das die Ehe nicht mehr zu retten ist.

P.S. meist wird die Ehe bei so etwas sofort geschieden!