jaja ich bin wieder der böse rassist^^

alle die das schreiben kommen vom dorf und kennen das grossstadtleben nicht.

jeden tag steht was inner zeitung von jugendlichen strafätern mit über 100 straftaten und da passiert nix weil die ja (ach wie traurig) noch keine 14 sind (angeblich) und da passiert NIX.gar NIX.die 2 leute die jährlich abgeschoben werden machen nix aus denn die sind 1 woche später wieder da.

aber ihr wisst ja alles besser.

[edit by darkkurt : Lass uns doch mit deinem Renogeheule in Ruhe!!!]
 
Was ist mit ständig aufgeschobenen Gerichtsverfahren, Duldungen teilweise über mehr als 10 Jahre, obwohl jemand bewiesen straffälig geworden ist. Davon gibts mehr als genug und das lässt sich auch nicht einfach wegreden.
Und nur auf Gesetzestexte zu pochen ist etwas blauägig wie ich finde.

Straffälligkeit != Ausweisungsgrund ;)
Es kommt auf die Härte der Strafe an.

edit: Du sagst, jugendliche Straftäter, da würd ich dir uneingeschränkt zustimmen, aber sobald da Familie mit im Spiel ist, wird eben meistens nicht mehr ausgewiesen.

Weil es sich dann meistens um eine Staatsbürgerschaft handelt und dann kannst Du niemanden ausweisen.


jeden tag steht was inner zeitung von jugendlichen strafätern mit über 100 straftaten und da passiert nix weil die ja (ach wie traurig) noch keine 14 sind (angeblich) und da passiert NIX.gar NIX.die 2 leute die jährlich abgeschoben werden machen nix aus denn die sind 1 woche später wieder da.

Erstens ist das eine totale Pauschalisierung und zweitens passiert auch mit deutschen < 14 Jährigen schlichtweg nichts, wenn sie straffällig werden. Man sollte sie nach Sibirien schicken, diese kleinen Bengel :ugly:
 
Straffälligkeit != Ausweisungsgrund ;)
Es kommt auf die Härte der Strafe an.

Schon klar, hab ich auch nicht bestrittem, vielleicht nur falsch ausgedrückt.



Weil es sich dann meistens um eine Staatsbürgerschaft handelt und dann kannst Du niemanden ausweisen.

Nein, ich meine eben die, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und aufgrund der familiären Umstände immer zu Duldungen befristet für vielleicht 6 Monate bekommen und das teilweise über 10 Jahre lang, statt ein für alle mal ausgewiesen zu werden.
 
Weil das in Deutschland so vorgeschrieben wird von der Schulbehörde? Oder kennst Du einen anderen Grund?
Ja, eben die Sorgepflicht der Eltern. Wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen können, müssen sie solch einen Wisch ausfüllen und der Vertretungsberechtigten Person mitgeben. Das gilt auch z.B. für Festivalbesuche mit dem/der großen Bruder/Schwester oder irgendeinem anderen Erwachsenen. Die Schulbehörde hält sich also auch nur an allgemein geltendes Recht.

Es geht hier im die Türkei. Und selbst wenn es hier um Deutschland gehen würde, würdest Du kein Gesetz finden, das Eltern vorschreibt, ihre 13-jährige Tochter rund um die Uhr zu "überwachen".
Dann gilt die Aufsichtpflicht für die eigenen Kinder also nicht mehr sobald die deutsche Grenze übertreten wurde? Seltsame Rechtsauffassung. Und eine 13-jährige hat in Deutschland - und sicher auch nach englischem Gesetz - nach 20 Uhr nichts mehr alleine auf der Straße zu suchen - und schon garnicht in einer Diskothek!
 
Und wenn eine Dreizehnjährige das doch tut dann ist es OK sie zu betatschen oder was? Ich glaub ich dreh hier noch am Rädchen.

Nein, natürlich ist es nicht okay, sie dann zu betatschen. (Es ist in keinem Fall okay...und vor allem wenn sie erst 13 ist).... und jetzt das große AAAAber: Sie selbst soll ja gesagt haben(Medienberichten, Marcos Aussage) sie sei 15 gewesen und da sind die Voraussetzungen meiner Meinung nach anders. Denn 17 u. 15-jährige in einer Beziehung ist aus meiner Sicht okay....

Wenn jetzt wirklich alles freiwillig gelaufen ist, wie immer berichtet wird - dann ist dieses meiner Meinung nach kein Betatschen, sondern ein Austausch von Zärtlichkeiten.

Davon aber mal abgesehen, gehört nicht nur Marco bestraft, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, dann müsste die Mutter auch wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht drangenommen werden, denn ohne diese Verletzung wäre ihre Tochter nie in diese Lage geraten.

Ist aber nur meine Meinung...

Ich hab noch nichts gesehen, was die Eltern oder Charlotte selbst dazu sagen, dass er wieder frei ist? (Oder hab ich nur was verpasst). In dem ganzen Medienrummel (Exclusiv-Interviews, TV-Reportagen... sicher gut bezahlt von RTL + Bild...) geht das irgendwie unter...
 
Ja, eben die Sorgepflicht der Eltern. Wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen können, müssen sie solch einen Wisch ausfüllen und der Vertretungsberechtigten Person mitgeben. Das gilt auch z.B. für Festivalbesuche mit dem/der großen Bruder/Schwester oder irgendeinem anderen Erwachsenen. Die Schulbehörde hält sich also auch nur an allgemein geltendes Recht.
Es gibt dafür in Deutschland kein Gesetz, das dies schriftlich zu regeln ist. Es ist eine Anweisung der Schulbehörden. Und es geht dabei nicht um das Sorgerecht (oder Sorgepflicht, wie Du das nennst).

Dann gilt die Aufsichtpflicht für die eigenen Kinder also nicht mehr sobald die deutsche Grenze übertreten wurde? Seltsame Rechtsauffassung.
Wir reden hier über eine Engländerin in der Türkei. Und Du bist so rechtssicher im englischen Recht, dass Du das beurteilen kannst?
Und eine 13-jährige hat in Deutschland - und sicher auch nach englischem Gesetz - nach 20 Uhr nichts mehr alleine auf der Straße zu suchen
Und was, wenn die Mutter meinte, ihr Kind wäre im Bett und da war es plötzlich nicht mehr? Muss die Mutter neben dem Kind schlafen? Haben Deine Eltern Dich mit 13 auch lückenlos überwacht?

haben(Medienberichten, Marcos Aussage) sie sei 15 gewesen und da sind die Voraussetzungen meiner Meinung nach anders. Denn 17 u. 15-jährige in einer Beziehung ist aus meiner Sicht okay....
Das ist es auch aus gesetzlicher Sicht, wenn es freiwillig war. Auch in der Türkei. Sie war aber erst 13. Das ist, was zählt.

Wenn jetzt wirklich alles freiwillig gelaufen ist, wie immer berichtet wird - dann ist dieses meiner Meinung nach kein Betatschen, sondern ein Austausch von Zärtlichkeiten.
Das Mädchen sagt aber etwas anderes.

dann müsste die Mutter auch wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht drangenommen werden, denn ohne diese Verletzung wäre ihre Tochter nie in diese Lage geraten.
Noch einer. Erläutere mir doch mal, was für Dich im Urlaub zur Aufsichtspflicht für eine 13-jährige gehört.

Marty
 
also ich finde es gut das Marco wieder in deutschland ist .
Erstmal soviel dazu .
Was ich sonst dazu zu sagen habe ist dass das Türkische Gericht in Antalya sehr langsam war/ist.
Aber sonst rein vom Rechtlichen her gesehen ist/war das gericht in Antalya absolut korrekt zu Marco.
In Deutschland wäre is unter Umständen auch so gewesen.
Nur was ich gar nicht abknn ist die Mutter von Charlott so ein tohubabohu macht wegen nichts.
Mein Gott der Marco und die Charlott wollten halt ihren spaß haben.
ist doch ok oder darf man jetzt im Urlaub nicht mehr fic...??

@daniboon sehe ich auch so meine freundin wird demnächst 19 und ich bin fast 17 .
Gruss Adri
 
Davon aber mal abgesehen, gehört nicht nur Marco bestraft, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, dann müsste die Mutter auch wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht drangenommen werden, denn ohne diese Verletzung wäre ihre Tochter nie in diese Lage geraten.
Du bist also der Auffassung, wenn ein Kind Opfern eines Verbrechens wurde, sollten die Eltern bestraft werden!? :roll:

Ist es denn überhaupt eine Straftat, wenn man der Aufsichtspflicht nicht nachkommt?
 
..zumindest sollte man, sofern 13-14 jährige Töchter vorhanden sind, jederzeit bereit sein, des Nachts mit mit einer Axt ums Haus zu laufen... (Erfahrungswerte)

:mrgreen:
 
Du bist also der Auffassung, wenn ein Kind Opfern eines Verbrechens wurde, sollten die Eltern bestraft werden!? :roll:

Ist es denn überhaupt eine Straftat, wenn man der Aufsichtspflicht nicht nachkommt?

Eltern sind zur Aufsicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands Beaufsichtigung brauchen, verpflichtet (§ 832 BGB). Weitere Infos HIER.

Damit wird unter anderem auch gemeint, dass ein Kind nicht in der Lage ist, die Folgen seines Handelns zu übersehen (hat also nichts mit geistig behindert oder so zu tun). Es wird davon ausgegangen, dass ein Elternteil die geistige Reife besitzt, sein Kind vor jeglichen Schaden zu bewahren.
 
Die Aufsichtspflicht hat aber auch Grenzen und verpflichtet dich nicht zur 24 Stunden Komplettüberwachung. Ganz nebenbei ist § 832 BGB in Türkei nicht gültig. ;)
 
Eltern sind zur Aufsicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands Beaufsichtigung brauchen, verpflichtet (§ 832 BGB).
Und wenn sie das nicht tun und ihre Kinder gesetzeswidrig jemandem einen Schaden zufügen, dann sind sie zu Schadenersatz verpflichtet... Sonst aber auch nichts... Und jetzt erklär mal, sie das Mädchen dem armen Marco rechtswidrig einen Schaden zugefügt hat, den die Eltern ersetzen könnten.

Marty
 
Die Aufsichtspflicht hat aber auch Grenzen und verpflichtet dich nicht zur 24 Stunden Komplettüberwachung. Ganz nebenbei ist § 832 BGB in Türkei nicht gültig. ;)

Mit anderen Worten: fahre über die Grenze, setze Dein Kind aus und schon bist von der verantwortung für Deine Sprößlinge entbunden?

Und wer spricht hier von Komplettüberwachung? Hätten die Eltern BEIDER Kinder, etwas mehr acht auf Erziehung und Aufklärung gelegt, wäre es erst gar nicht zu dieser Situation gekommen.

13-Jährige gehören nämlich nachts nicht in einer Disco, auf der Straße oder alleine im Hotelzimmer mit einem Mann. Ich glaube in England gibt es sogar Sperrstunden für Puten unter 16. Bin mir aber nicht sicher. Und die Eltern von Marco hätten ihm über die Rechtslage aufklären müssen, wo er 16 wurde: ab jetzt darfst Du nicht mehr mit jüngeren Mädchen rummachen, denn sonst machst Du Dich strafbar. Auch ausreichende Aufklärung gehört meiner Meinung nach zur Aufsichtspflicht.
 
Hätten die Eltern BEIDER Kinder, etwas mehr acht auf Erziehung und Aufklärung gelegt, wäre es erst gar nicht zu dieser Situation gekommen.

Das ist zweifelsohne richtig.
Es hat aber keine Relevanz für das Verfahren.

Beispiel:
Auf ner Autobahn gibt es einen Unfall weil jemand gegen die Regeln verstoßen hat.
Darauf bildet sich ein Stau.
Jemand fährt am Ende des Staus auf haltende Fahrzeuge.
Dafür ist einzig und allein der Auffahrende Schuld, nicht der, der den ersten Unfall verursacht hat.

gruss kelle!
 
Das ist zweifelsohne richtig.
Es hat aber keine Relevanz für das Verfahren.

Beispiel:
Auf ner Autobahn gibt es einen Unfall weil jemand gegen die Regeln verstoßen hat.
Darauf bildet sich ein Stau.
Jemand fährt am Ende des Staus auf haltende Fahrzeuge.
Dafür ist einzig und allein der Auffahrende Schuld, nicht der, der den ersten Unfall verursacht hat.

gruss kelle!
Da liegst jetzt ganz zufällig mal falsch - wäre der erste Unfall nämlich zu vermeiden gewesen (eben durch sich an die Regeln zu halten), ist am Ende auch der Verursacher des ersten Unfalls (zum Teil) mitverantwortlich (wegen Fahrlässigkeit) für den Auffahrunfall am Stau-Ende. Zwar hat der Stau-Auffahrer in diesem Fall den größten Schuldanteil, aber der Verursacher des Staus (ersten Unfalls) trägt ebenfalls eine erhebliche Mitschuld und wird also auch dafür zur Verantwortung gezogen werden in einem separaten Prozess.
 
Da liegst jetzt ganz zufällig mal falsch - wäre der erste Unfall nämlich zu vermeiden gewesen (eben durch sich an die Regeln zu halten), ist am Ende auch der Verursacher des ersten Unfalls (zum Teil) mitverantwortlich (wegen Fahrlässigkeit) für den Auffahrunfall am Stau-Ende. Zwar hat der Stau-Auffahrer in diesem Fall den größten Schuldanteil, aber der Verursacher des Staus (ersten Unfalls) trägt ebenfalls eine erhebliche Mitschuld und wird also auch dafür zur Verantwortung gezogen werden in einem separaten Prozess.

wenn man jetzt nach deiner aussage geht müssten die hersteller von schwarzpulver,munitionshülsen und waffen auch schuld an dem tod von etlichen verantwortlich sein oder?denn die haben es ja hergestellt.
 
wenn man jetzt nach deiner aussage geht müssten die hersteller von schwarzpulver,munitionshülsen und waffen auch schuld an dem tod von etlichen verantwortlich sein oder?denn die haben es ja hergestellt.

Es sind genau aus dem Grund tatsächlich schon Waffenhersteller verklagt und verurteilt worden, ja - die waffenrechtliche Verantwortung verbleibt nämlich beim Waffen- bzw. Munitionshersteller. Und Zigarettenhersteller werden mit aller Regelmäßigkeit verurteilt, weil ein Raucher an Krebs gestorben ist... auch, wenn der Raucher selbst hätte wissen müssen, dass er nicht rauchen soll und daran sterben kann. Allerdings haben solche Prozesse wohl eher nur in Amerika eine Chance auf Erfolg, aber...

nehmen wir ein einfacheres Beispiel....

Du steigst bei deinem Freund aus dem Auto und knallst die Beifahrertür gegen eine vorbei radelnde Tante. Die Tante knallt dadurch gegen ein anderes Auto und hinterläßt dort ne tiefe Delle und einen fiesen Kratzer. OOOPS... so´n Sch**ß auch. Macht ja nichts, hast ja eine Haftpflichtversicherung. Die wird das auch zahlen, aber.... danach holen sie sich einen Teil des Geldes wieder bei deinem freund, weil er verantwortlich ist für alles was in seinem Auto passiert - also auch für das verhalten seiner Beifahrer und er Dich also hätte warnen müssen, dass Du beim Aussteigen aufpasst (wird übrigens in jeder Fahrschule in den Theoriestunden sehr ausführlich und ausgiebig behandelt) - dein Freund hätte dich also dafür bewahren müssen, dass du in seinem Auto mit seiner Beifahrertür jemand anders schädigst. Es ist also nicht immer NUR der Verursacher alleine an etwas Schuld.

Im Fall Marco trifft dass dann wieder auf die verletzung der Aufsichtspflicht zu: beide Elternpaare hätten dafür sorgen müssen, dass die 2 erst gar nicht in einem Bett landen können. Die 13-Jährige hätte längst im Bett liegen sollen (hier haben die Eltern also versagt) und Marco hätte wissen müssen, dass er mit seinen 17 Jahren nicht mit seinen Tatschen an eine 13-Jährige drangehen darf (da er über seine Strafmündigkeit bez. S*x mit Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr anscheinend nicht aufgeklärt war, haben auch hier die Eltern versagt).
 
Es gibt aber keine kausalen Zusammenhang dazwischen.

Klar, wäre sie eingesperrt gewesen, hätte Marco nicht auf Ihr drauf gehangen.

Aber die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht führt nicht zwingend dazu, dass eine weitere Straftat folgt.

Ganz einfach Fall.
Kollege fuhr vor ein paar Wochen mit dem Fahrrad auf dem Radweg.
Da stand gesetzeswidrig ein Auto rum.
Er ist von Weg auf die Straße ausgewichen und hat damit einen leichten Unfall produziert.
Schuld: Komplett seine.
Weil er beim Wechseln vom Radweg auf die Straße hätte sicherstellen müssen, dass alles in bester Ordnung ist.

Die Frage warum er den Radweg verlassen hat/musste, ist eine ganz andere.

gruss kelle!