Normalerweise muss man seine Strafe dort absitzen wo man sie begangen hat. Für Jugendliche wird aber häufig eine Ausnahme ausgehandelt. Das ist aber nicht die Regel sonder liegt jeweils im Verhandslungsgeschick des Aussenministers.
Eher Sekundär. Zuerst liegt es im ermessen des türkischen Justizministeriums, an dass ein Auslieferungsgesuch von Deutschland gestellt werden muss. Der Außenminister kann dieses allenfalls durch sein Verhandlungsgeschick beschleunigen oder positiv beeinflussen.