Der Fall Johnny K. - Tödliche Prügelei auf dem Alex

Findet euch doch endlich damit ab, dass unser Rechtssystem NICHT nach dem Prinzip "Auge um Auge" funktioniert. :roll:

Wenn Dir das Prinzip lieber ist, solltest Du dich fragen, ob ein System wie das amerikanische, das russische, das chinesische oder die Sharia dir mehr gustieren - die letzten 3 haben ab und an sogar den Vorteil, sich gar nicht mehr mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit aufzuhalten...
Also sagen wir mal so: Wir haben ja gerade das zweifelhafte "Glück" in ein und denselben Nachrichten von 2 Urteilen zu hören.

In Deutschland wurde jemand ermordet (erschlagen, umgebracht, zu Tode gebracht, geprügelt mit Todesfolge oder welchen juristischen Wortspielereien man sich auch immer hingeben möchte). In dem Fall Johnny K. und sein Mörder bekommt daraufhin 4,5 Jahre Jugendhaft. Also nach meinem Rechtsempfinden ein Witz.

Die anderen fünf Angeklagten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Quelle: Die Welt

Also wer das (auch als Nichtbetroffener) auch nur im Ansatz als gerecht empfindet, der muss einen an der Klarinette haben. Auch und gerade wenn man weiß, wie in Deutschland eine Haftstrafe aussieht. Ich habe schon in Hotels geschlafen, die deutlich schlechter ausgestattet waren als deutsche Haftanstalten. Dieses Urteil ist mal wieder eine Schande für unser Rechtssystem!

Gleichzeitig sieht man, wie man mit Mördern in Amerika verfährt. Der gebürtige Deutsche Gerhartsreiter muss für den Mord an dem Sohn seiner Vermieterin für 27 Jahre ins Gefängnis, was in seinem Fall wohl dann "lebenslänglich" bedeutet, denn er ist ja schon 52 Jahre alt. Nun kann man sich darüber streiten, ob 27 Jahre angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Indizienprozess handelte und die Tat selbst bereits 28 Jahre zurück liegt, nicht doch etwas hart ausgefallen ist. Schließlich besteht hier eine gewisse Gefahr, vielleicht doch den falschen in den Knast zu bringen.

Aber bei einem Mord außerhalb eines Krieges halte ich alles ab 25 Jahren Haft für durchaus angemessen. Damit wird das Opfer zwar auch nicht mehr lebendig, aber der Täter hat überreichlich Zeit, sich nochmal in Ruhe Gedanken darüber zu machen, wie man mit seinen Mitmenschen umzugehen hat bis zu seiner zweiten Chance in 25+ Jahren.

Wenn mehr und mehr Deutsche das Gefühl haben, von der Polizei nicht mehr beschützt werden zu können und dass deutsche Gerichte die Täter mehr in Schutz nehmen als die Opfer, dann wird es irgendwann dazu kommen, dass sich die Leute selbst bewaffnen, weil sie nicht Opfer werden wollen. Es gibt in Berlin Jugendgangs, die kommen zu 8-12 Blagen in die U-Bahn. Sie bepöbeln, bespucken und schlagen Passagiere in der U-Bahn und nehmen alles mit dem Handy auf. Das ist nämlich total "cool" auf dem Schulhof, wenn man die Videos dann austauscht. Aber wehe, jemand steht dann auf und wehrt sich. Dann wird das Video zum Beweismittel vor Gericht wie ein Mann einen (oder mehrere) Minderjährige schlug. Das ist die Realität. So eine Justiz gehört überarbeitet oder abgeschafft, aber in jedem Fall muss man sich gründlich überlegen, ob man sie respektieren kann.
 
Ist für Dich also jeder Fall, in dem eine Person zu Tode kommt, Mord?

Realisierst du nicht, dass dieser juristische Begriff klar definiert ist und gewisser Voraussetzungen bedarf, um überhaupt in Erwägung gezogen werden darf? Wenn jemand sich mit seinem Nachbarn streitet, ihn schubst und er so unglücklich fällt, dass er stirbt - ist es dann Mord für Dich? Ist ein betrunkener Autofahrer, der einen Fußgänger tödlich überfährt, ein Mörder? Wenn ja, dann können wir unsere Diskussion gerne im Luftraum eines jeden Stammtisches weiterführen - dann liegt dein Rechtsempfinden nämlich diametral zur Objektivität...
 
Ist für Dich also jeder Fall, in dem eine Person zu Tode kommt, Mord?

Realisierst du nicht, dass dieser juristische Begriff klar definiert ist und gewisser Voraussetzungen bedarf, um überhaupt in Erwägung gezogen werden darf? Wenn jemand sich mit seinem Nachbarn streitet, ihn schubst und er so unglücklich fällt, dass er stirbt - ist es dann Mord für Dich? Ist ein betrunkener Autofahrer, der einen Fußgänger tödlich überfährt, ein Mörder? Wenn ja, dann können wir unsere Diskussion gerne im Luftraum eines jeden Stammtisches weiterführen - dann liegt dein Rechtsempfinden nämlich diametral zur Objektivität...
Also wenn der Autofahrer Gas gibt, sobald er einen Fußgänger sieht, dann ist für mich ein Vorsatz erkennbar - also: Mord. Wenn jemand seinen Nachbarn gezielt gegen ein aus der Wand herausragendes Stück Metall stößt, ist für mich ein Vorsatz erkennbar - also: Mord. Wenn jemand jemanden zu Boden schlägt und dann auf den Kopf des am Boden liegenden eintritt, dann ist auch hier für mich ein Vorsatz erkennbar - und dann auch hier wieder: Mord.

Wenn ein Autofahrer trotz Bremsen einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern kann und der Fußgänger dann seinen Verletzungen erliegt, ist es für mich ein Unfall. Wenn jemand seinen Nachbarn schubst, der daraufhin das Gleichgewicht verliert und mit dem Kopf aufschlägt (und später daran verstirbt), dann ist es für mich im Normalfall ein Unfall. Anders natürlich, wenn er den Nachbarn immer wieder aufhebt, um ihn wieder neu zu schubsen. Oder wenn er ihn die Treppe runter schmeißt. Auch hier soll ein Schaden zugefügt werden, wobei der Tod wissentlich in Kauf genommen oder absichtlich herbeigeführt werden soll. Tritt der Tod ein, ist es für mich glasklar ein Mord.

Ich für meinen Teil gebe absolut gar nichts auf diese juristischen Wortspielerein, die eigentlich nur dazu dienen, ein Faktum zu verwässern und abzumildern. Ist ein Vorsatz bei einer körperlichen Auseinandersetzung erkennbar, ist es Körperverletzung. Tritt dabei der Tod ein, ist es Mord. Ist kein Vorsatz erkennbar, ist es ein Unfall.

Liegt jemand am Boden und trete ich dann gegen dessen Kopf mehrfach gezielt ein, liegt hier für mich glasklar ein Vorsatz vor. Die Angeklagten haben während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt, was mir beweist, dass sie unfähig sind, mit anderen Menschen zusammenleben zu können. Ich bezweifle zwar, dass sie das im Knast lernen werden (egal, ob sie nun 4 oder 40 Jahre dort verbringen), aber die Bürger müssen vor solchen Subjekten geschützt werden. Werden die Bürger nicht staatlich geschützt, werden die Bürger versuchen, sich selbst irgendwie zu schützen - auf die eine oder andere Art. Und schon verliert der Staat das Gewaltmonopol. Denn auch ich bin nicht bereit, zum von der Justiz verhöhnten Opfer zu werden. Eher bin ich kein guter Bundesbürger, aber überlebe.

EDIT: Außerdem verfährt der Staat ja nach dem stark vereinfachten Prinzip: "Mir ist egal, wer angefangen hat, ich werde es beenden". Für mich ist aber von entscheidender Bedeutung, wer angefangen hat. Wer jemanden angreift, muss damit rechnen, selbst Schaden zu nehmen; ja sogar dabei zu sterben. Wer jemanden ohne Not angreift (etwa aus Langeweile, wie unseren türkischen Freunde im Fall von Johnny K.), und daraus der Tod des Opfers resultiert, ist für mich fraglos ein Mörder. Wie sonst soll man sowas nennen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn der Autofahrer...

Du weichst aus... Meine Frage lautete anders. Wenn du differenzierst, dann solltest du diese Differenzierung auch der Justiz zugestehen - selbst mit der Gefahr, dass du subjektiv zu einem anderen Ergebniss kommst...

Ich für meinen Teil gebe absolut gar nichts auf diese juristischen Wortspielerein, die eigentlich nur dazu dienen, ein Faktum zu verwässern und abzumildern. Ist ein Vorsatz bei einer körperlichen Auseinandersetzung erkennbar, ist es Körperverletzung. Tritt dabei der Tod ein, ist es Mord. Ist kein Vorsatz erkennbar, ist es ein Unfall.
Du "verwässerst" damit doch auch schon! Und der Vorsatz, jemandem Schaden zuzufügen, ist noch lange nicht gleichzusetzen mit dem Vorsatz, ein Leben zu beenden. Diese fehlende Stufe ist nunmal noch einem aufgefächert in Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag. NIcht mehr und nicht weniger...

Liegt jemand am Boden und trete ich dann gegen dessen Kopf mehrfach gezielt ein, liegt hier für mich glasklar ein Vorsatz vor.
Sehe ich ebenso - nur für was? (s.o.)
Die Angeklagten haben während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt, was mir beweist, dass sie unfähig sind, mit anderen Menschen zusammenleben zu können. Ich bezweifle zwar, dass sie das im Knast lernen werden (egal, ob sie nun 4 oder 40 Jahre dort verbringen), aber die Bürger müssen vor solchen Subjekten geschützt werden. Werden die Bürger nicht staatlich geschützt, werden die Bürger versuchen, sich selbst irgendwie zu schützen - auf die eine oder andere Art. Und schon verliert der Staat das Gewaltmonopol. Denn auch ich bin nicht bereit, zum von der Justiz verhöhnten Opfer zu werden. Eher bin ich kein guter Bundesbürger, aber überlebe.
Nur solltest du Dir über die Konsequenzen klar werden. Ich hoffe, dass in einem solchen Fall (egal, ob du beteiligt bist oder nicht,) kein deutsches Gericht dem Prinzip der Notwehr so verhöhnt es kürzlich in den USA passiert ist...

Außerdem verfährt der Staat ja nach dem stark vereinfachten Prinzip: "Mir ist egal, wer angefangen hat, ich werde es beenden". Für mich ist aber von entscheidender Bedeutung, wer angefangen hat. Wer jemanden angreift, muss damit rechnen, selbst Schaden zu nehmen; ja sogar dabei zu sterben. Wer jemanden ohne Not angreift (etwa aus Langeweile, wie unseren türkischen Freunde im Fall von Johnny K.), und daraus der Tod des Opfers resultiert, ist für mich fraglos ein Mörder. Wie sonst soll man sowas nennen?
Totschläger...
 
Wenn du differenzierst, dann solltest du diese Differenzierung auch der Justiz zugestehen - selbst mit der Gefahr, dass du subjektiv zu einem anderen Ergebniss kommst...

Genau darum geht es doch, ist es ok wenn Jemand einen Einbruch begeht und dafür 2½ Jahtr bekommt und wie hier für Körperverletzung gerade mal 2 Jahre mehr. Da frag ich mich nach der Verhältnismässigkeit.
 
Du "verwässerst" damit doch auch schon! Und der Vorsatz, jemandem Schaden zuzufügen, ist noch lange nicht gleichzusetzen mit dem Vorsatz, ein Leben zu beenden.
[...]
Totschläger...
Ok, dann frage ich anders: Macht es für Dich einen Unterschied, ob jemand so lange geprügelt wird, bis der Tod eintritt oder ob jemand durch einen Genickschuss hingerichtet wird? Ob auf jemanden mehrfach eingestochen wird oder ob er mit einem Auto "erlegt" wird (beispielhaft sei hier mal das "Texas Kettensägenmassaker" erwähnt)?

Für die Justiz scheint es einen Unterschied zu machen. Denn das Strafmaß unterscheidet sich. Das mag dem toten Opfer zwar letztlich egal sein, aber die Hinterbliebenen müssen sich doch regelrecht verscheißert fühlen. Ebenso wie im hier diskutierten Fall, da ein 20 jähriger Mann nach Jugendstrafmaß beurteilt wird. Mit der Begründung, dass er noch bei seinen Eltern wohnt und noch nicht ganz reif ist. Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie scheißegal es mir als Richter wäre, wo der Täter wohnt und ob er mit 20 Jahren noch nicht allein in der Lage ist, Folgen seiner Taten abzuwägen und damit auch zu verantworten. Offensichtlich war er ja in seinem Leben bereits schlau genug, nicht selbst so oft mit seinem Kopf gegen eine Wand zu rennen, bis sein eigener Tod eintrat. Das zeigt mir, dass er ja gewusst zu haben scheint, was das für Folgen haben kann.

Würde Totschlag genauso bestraft werden wie Mord, dann würde ich mich wohl kaum über juristische Wortspiele ärgern. Sollen sie machen, wie sie denken, so lange das Urteil insgesamt gerecht ist. Es scheint aber einen großen Unterschied zu machen, wie man jemanden hinrichtet und warum. Und da hört mein Verständnis grundsätzlich auf. Und es ist absolut über jede Grenze meines Rechtsempfindens hinaus geschossen, wenn jemand für Totschlag (gefühlt ist es für mich noch immer "Mord", aber sei es drum) nur 4,5 Jahre im Luxushotel eingesperrt wird. Das ist lächerlich.

Dieser Fall zeigt doch nur die volle Breitseite juristischer Unfähigkeit in Deutschland. Vor allem aber auch wie lächerlich verhängte Strafen sind - so lange es nicht um Steuerhinterziehung geht. Eine Strafe sollte nach meinem Verständnis immer in Relation zur Straftat stehen. Das ist doch in Deutschland überhaupt nicht mehr gegeben. Auch wenn ich Gefahr laufe, dass mir gleich Stammtischparolen vorgeworfen werden, aber wenn wir mal ehrlich sind, denkt doch wohl fast jeder so, oder?

Reden wir doch mal über Vergewaltigung. Da gibt es ein Maximalstrafmaß von 10 Jahren, mindestens jedoch 1 Jahr, das auch auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Also für das Schwarzfahren droht eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis. Für Steuerhinterziehung immerhin schon 2 Jahre (bereits ab 100.000 Euro, regelmäßig ab 1 Million). Wir reden also davon, das "Leben einer Person zu versauen" gegen "nicht die passende Münze dabei haben" und "den Staat nicht angemessen am eigenen finanziellen Erfolg zu beteiligen". Wer das als gerecht empfindet, der muss ein Arschloch sein. Wahlweise auch Jurist oder Politiker, was eigentlich keinen Unterschied macht.

Noch schlimmer wird es ja, wenn jemand angegriffen wird und schwer verletzt wird. So schwer, dass er fortan behindert ist. In dem Fall kann der Täter ja schon erstmal glücklich sein, dass er kein Mörder (Totschläger, Zu-Tode-Bringer) ist. Dass sein Opfer zukünftig vielleicht keine Arbeit mehr ausüben kann, vielleicht sogar in die Hartz IV-Falle gerät und im schlimmsten Fall nicht mehr allein leben kann, das scheint wohl Pille-Palle zu sein. Aber das ist keine STammtischpropaganda, das ist traurige Realität. Also was kann man als Bürger dieses Kuscheljustizstaates tun, wenn man sich selbst schützen will ohne gleich zum Täter zu werden? Ich will gar nicht jeden abstechen, der mir gefährlich aussieht oder der mich anpöbelt. Aber was kann ich tun?

Nur solltest du Dir über die Konsequenzen klar werden. Ich hoffe, dass in einem solchen Fall (egal, ob du beteiligt bist oder nicht,) kein deutsches Gericht dem Prinzip der Notwehr so verhöhnt es kürzlich in den USA passiert ist...
Sagen wir es mal so: Dass es Justizirrtümer immer geben kann und daher auch wird, ist der Preis. Den wird man immer zahlen müssen, denn auch das Faustrecht ist ja nicht gerechter. Aber ich will doch nicht als Opfer das Gefühl haben, dass jedem Täter staatliche Nestwärme zuteil wird, während ich zukünftig zusehen muss, wo ich bleibe? Das ist ja auch keine Ausnahme, das ist in Deutschland gängige Praxis!

Noch schlimmer: Viele Zeugen melden sich schon gar nicht mehr als Zeugen, weil sie Angst vor dem Täter haben. Denn jeder weiß inzwischen: Der Täter ist länger sauer und schneller wieder draußen, als das Opfer dankbar ist. Ich hoffe nicht, dass irgendwann der Tag kommt, da sich unter dem Strich jeder besser damit beraten fühlt, immer eine Schusswaffe dabei zu haben um im Notfall auf staatliche Hilfe verzichten zu können. Aber ich schließe es keinesfalls mehr aus.
 
Ok, dann frage ich anders: Macht es für Dich einen Unterschied, ob jemand so lange geprügelt wird, bis der Tod eintritt oder ob jemand durch einen Genickschuss hingerichtet wird? Ob auf jemanden mehrfach eingestochen wird oder ob er mit einem Auto "erlegt" wird (beispielhaft sei hier mal das "Texas Kettensägenmassaker" erwähnt)?

Für die Justiz scheint es einen Unterschied zu machen. Denn das Strafmaß unterscheidet sich. Das mag dem toten Opfer zwar letztlich egal sein, aber die Hinterbliebenen müssen sich doch regelrecht verscheißert fühlen.
Wenn Du das lediglich aus der Sicht der Hinterbliebenen siehst, sollte Dir die Sharia recht nah sein. ;)

Ich gehe mal stark davon aus, dass jegliches Urteil ein "Hohn" für Opfer/Hinterbliebene darstellt - da ein Leben nicht wieder hergestellt und auch nicht aufgewogen oder ersetzt werden kann. Bleibt nur Rache oder Vergeltung als Urteilsmotiv, und das widerstrebt mir.

Ebenso wie im hier diskutierten Fall, da ein 20 jähriger Mann nach Jugendstrafmaß beurteilt wird. Mit der Begründung, dass er noch bei seinen Eltern wohnt und noch nicht ganz reif ist.
Mir stellt sich eher die Frage, warum z.B. 12-jährige pauschal als nicht strafmündig gelten - ich für meinen Teil kenne X Jugendliche, die mit 25 noch nicht reif genug für irgend etwas sind...

Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie scheißegal es mir als Richter wäre, wo der Täter wohnt und ob er mit 20 Jahren noch nicht allein in der Lage ist, Folgen seiner Taten abzuwägen und damit auch zu verantworten.
Dann wärst du deinen Job wahrscheinlich recht bald los...
Offensichtlich war er ja in seinem Leben bereits schlau genug, nicht selbst so oft mit seinem Kopf gegen eine Wand zu rennen, bis sein eigener Tod eintrat. Das zeigt mir, dass er ja gewusst zu haben scheint, was das für Folgen haben kann.
Setzt du Unreife also mit Schwachsinnigkeit gleich? :think:

Würde Totschlag genauso bestraft werden wie Mord, dann würde ich mich wohl kaum über juristische Wortspiele ärgern. Sollen sie machen, wie sie denken, so lange das Urteil insgesamt gerecht ist. Es scheint aber einen großen Unterschied zu machen, wie man jemanden hinrichtet und warum. Und da hört mein Verständnis grundsätzlich auf. Und es ist absolut über jede Grenze meines Rechtsempfindens hinaus geschossen, wenn jemand für Totschlag (gefühlt ist es für mich noch immer "Mord", aber sei es drum) nur 4,5 Jahre im Luxushotel eingesperrt wird. Das ist lächerlich.
Wäre es so, gäbe es keine Unterscheidung mehr, also wäre es der gleich Tatbestand - also jegliche Unterscheidung hinfällig. die Höhe der Strafe - mithin also die von Dir geforderte "Gerechtigkeit" - ist Sache der Legislative, die laut StGB der Judikative einen Ermessensspielraum lässt.

Dieser Fall zeigt doch nur die volle Breitseite juristischer Unfähigkeit in Deutschland. Vor allem aber auch wie lächerlich verhängte Strafen sind - so lange es nicht um Steuerhinterziehung geht. Eine Strafe sollte nach meinem Verständnis immer in Relation zur Straftat stehen. Das ist doch in Deutschland überhaupt nicht mehr gegeben. Auch wenn ich Gefahr laufe, dass mir gleich Stammtischparolen vorgeworfen werden, aber wenn wir mal ehrlich sind, denkt doch wohl fast jeder so, oder?...
Du weist, was Dir jeder Richter auf dieses Traktat antworten dürfte? Da mihi factum, dabo tibi ius.

Jeder Richter hat nun mal nur über Das zu richten, was zweifelsfrei beweisbar ist. In dem Fall ist offensichtlich weder der Vorsatz, noch Heimtücke, noch die volle geistige Reife des Haupttäters mit Fakten zu belegen. Das mag dem "gesunden Volksempfinden" entgegenlaufen, aber dem hat kein Richter zu entsprechen. Glücklicherweise, denn sonst kämen wir schnell in Richtung Lynchjustiz.
 
Wenn Du das lediglich aus der Sicht der Hinterbliebenen siehst, sollte Dir die Sharia recht nah sein. ;)
Auch im Grunde nur ein Gesetzbuch - nur eben ein religöses und nicht staatliches. Wir müssen ja nicht gleich zu fundamentalistischen Gläubigen werden. Aber vielleicht mal unser Dutzend Gesetzesbücher (oder mehr) überarbeiten. Offensichtlich waren die Verfasser seinerzeit nicht ganz bei Sinnen.

Ich gehe mal stark davon aus, dass jegliches Urteil ein "Hohn" für Opfer/Hinterbliebene darstellt - da ein Leben nicht wieder hergestellt und auch nicht aufgewogen oder ersetzt werden kann. Bleibt nur Rache oder Vergeltung als Urteilsmotiv, und das widerstrebt mir.
Bei einer Strafe geht es ja auch nicht darum, etwas Ungeschehen zu machen. Auch ein Dieb, der sein Diebesgut zurückgibt, wird schließlich bestraft, auch wenn durch die Rückgabe die Tat eigentlich rückgängig gemacht wurde.

Bei einer Strafe geht es vor allen Dingen um einen Lerneffekt beim Täter. In Fällen von Freiheitsentzug als Strafe geht es nach meinem Verständnis aber auch und vor allem um den Schutz der Öffentlichkeit und des Opfers. Ansonsten fällt mir kein Grund ein, jemanden einzusperren. Da wäre jeder Staat besser beraten, ihn Strafen zahlen zu lassen, so horrend sie auch sein mögen. Wenn jemand, der jemanden arbeitsunfähig geprügelt hat, fortan in vollem Umfang für dessen Lebensunterhalt aufkommen müsste, wäre das für mich gerecht. Und wenn jemand mordet (erschlägt, zu Tode bringt, ...), dann stellt er in den meisten Fällen eine Bedrohung für die Öffentlichkeit dar. Besonders dann, wenn er es aus Langeweile heraus tut, wie etwa dieser Onur. Damit ist er eine Bedrohung für jeden Bürger und muss gesondert von der Gesellschaft gehalten werden.

Im Falle der Todesstrafe stimme ich Dir zu. Da geht es wohl wirklich nur um Rache. Von "Lerneffekt" kann weder beim Täter selbst, als auch bei potenziellen Tätern die Rede sein. Die Bundesstaaten der USA mit Todesstrafe haben genausoviel (oder mehr) Kapitalverbrechen vorzuweisen, wie die Staaten ohne. Also insofern hat die Todesstrafe ihren Sinn verfehlt. Oder man wollte sich nur die Kosten für den Knast sparen, aber da die meisten 20 Jahre oder länger im Todestrakt sitzen, kann das auch nicht der Grund sein...

Mir stellt sich eher die Frage, warum z.B. 12-jährige pauschal als nicht strafmündig gelten - ich für meinen Teil kenne X Jugendliche, die mit 25 noch nicht reif genug für irgend etwas sind...
Das ist auch ein Punkt. Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum ich mich nicht mit Gewalt gegen eine Jugendgang (die ja im Wesentlichen aus Gören zwischen 12 und 20 Jahren zusammensetzt) nicht wehren darf. Wieviele Mädels hatten mit 14 schon die erste Abtreibung, aber die männlichen Pendants können sich benehmen wie Tiere ohne ernsthafte Bestrafungen befürchten zu müssen?

Dann wärst du deinen Job wahrscheinlich recht bald los...
Vermutlich. Noch viel schlimmer ist aber, dass ich als Richter, Anwalt oder Polizist meine Meinung gar nicht so unverblümt in einem öffentlichen Forum äußern könnte. Daher bin ich sehr zufrieden, nicht vom Staat bezahlt zu werden :) Außerdem habe ich als Steuerzahler und Wähler jedes Recht, mich über diesen Staat zu beschweren - letztlich um ihn besser zu machen.

Setzt du Unreife also mit Schwachsinnigkeit gleich? :think:
Wenn Du es so ausdrücken willst... ja :) Ich meine, jeder sollte in der Lage sein, die Folgen seines direkten Handelns abzuschätzen. Wenn man in eine Spielbank geht, weiß man, dass man alles verlieren kann. Wenn man sich auf den Herd setzt und ihn anschaltet, verbrennt man sich. Wenn man mit einem Latsch auf die Fliege an der Wand eindrischt, ist die Fliege nicht nur tot, sondern man hat einen Fleck an der Wand. Wenn man auf den Kopf der Leute, die am Boden liegen, eintritt, sind die Leute danach tot.

Frag' einen 10-jährigen Deiner Wahl, ob er es genauso sieht. Nach Möglichkeit aber nicht aus der Familie dieses Onurs, da bin ich mir nicht mehr so sicher.

Wäre es so, gäbe es keine Unterscheidung mehr, also wäre es der gleich Tatbestand - also jegliche Unterscheidung hinfällig. die Höhe der Strafe - mithin also die von Dir geforderte "Gerechtigkeit" - ist Sache der Legislative, die laut StGB der Judikative einen Ermessensspielraum lässt.
Darkkurt, jetzt klingst Du wie ein Anwalt. Ok, Du hast ja gar nicht unrecht. Letztlich haben wir ja dafür den ganzen Prozess mit Anwälten, Richtern, Sachverständigen und so weiter. Dient alles nur der Rechtsfindung. Gut und schön.

Aber die Gesetzestexte für sich sind doch schon ein einziger Hohn. Für Totschlag eine Maximalstrafe von 10 Jahren? Was soll der Scheiß? Selbst bei lebenslanger Freiheitsstrafe bekommen die meisten ihre "Chance" bereits nach 15 Jahren, kaum jemand ist länger als 25 im Knast. Ich will mal festhalten: Leute, die die Höchststrafe bekommen, also lebenslanger Freiheitsentzug, sind keine Kaugummidiebe. Sie stellen eine direkte und ernste Gefahr für Gesundheit und Leben ihrer Mitmenschen dar. Und wenn man das unter diesem Aspekt sieht, dann können sie nach 15 Jahren wieder raus? Haben wir zu viele Einwohner in Deutschland oder was soll das? Geldfälscher müssen dagegen mindestens 1 Jahr in den Knast. Schwarzfahrer, Steuerhinterzieher, Betrüger, ... hatten wir ja alles schon. Wo ist denn da irgendeine Verhältnismäßigkeit zu erkennen?

Und da rede ich noch nicht mal von Waschlappen als Richtern, sondern erstmal nur von dem, was das Gesetzbuch hergibt. Die Pfeifen, die als Richter bestellt werden, kommen da noch genauso oben drauf, wie die Haftanstalten, die einen besseren Standard hier in Deutschland haben, als die meisten 4-Sterne Hotels im asiatischen Raum. Ich weiß, wovon ich rede. Also wäre ich als Kind für jede Schandtat mit Stubenarrest bei Kabelfernsehen (gab es aber noch nicht), Lektüre meiner Wahl und warmen Essen ins Kinderzimmer "bestraft" worden, nun dann wäre ich heute kein blöder Steuerzahler, der sich alles vom Staat bieten lässt.

In dem Fall ist offensichtlich weder der Vorsatz, noch Heimtücke, noch die volle geistige Reife des Haupttäters mit Fakten zu belegen. Das mag dem "gesunden Volksempfinden" entgegenlaufen, aber dem hat kein Richter zu entsprechen. Glücklicherweise, denn sonst kämen wir schnell in Richtung Lynchjustiz.
Ich muss die geistige Reife eines 20-jährigen beweisen? Ich kenne 40-jährige, die einen an der Klarinette haben. 50-jährige, die etwa das Niveau eines Hauptschülers haben. Wie lange kann man sich denn als "geistig unreif", "zurückgeblieben" oder "bekloppt" nennen, bevor auch der letzte Richter das nicht mehr abnimmt?

Wer allein ohne Vormund leben kann, ist nach meiner Rechtsauffassung voll strafmündig. Das gilt in Deutschland ab 17 Jahren. Meinetwegen soll man den 18. Geburtstag dazu benutzen, aber dann ist auch schluß. Wer nach dem 18. Geburtstag noch immer nicht alle Latten am Zaun hat, der braucht einen Vormund. Alle anderen werden genauso bestraft wie mit 20, 30, 40 oder 80. Man sollte sich in Deutschland angewöhnen, die Täter zu bestrafen statt zu belohnen...