Der Fall Johnny K. - Tödliche Prügelei auf dem Alex

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 13.05.2013 um 13:07:39 Uhr veröffentlicht:
Angeklagter: Habe nichts damit zu tun
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Berlin (dpa) - Zum Auftakt des Prozesses um die tödliche Prügelattacke nahe des Berliner Alexanderplatzes hat einer der Angeklagten jegliche Schuld am Tod von Jonny K. bestritten. «Ich habe ihn weder geschlagen noch getreten», hieß es in einer Erklärung des 19-jährigen Onur U., die sein Anwalt Axel Weimann verlas.
Er habe mit dem Tod des 20-Jährigen nichts zu tun, die anderen wollten alles auf ihn schieben, hieß es in der Erklärung weiter.
Der 19-Jährige war monatelang in der Türkei untergetaucht und stellte sich erst nach juristischem Tauziehen im April. Er sitzt nun zusammen mit fünf weiteren jungen Männern zwischen 19 und 24 Jahren auf der Anklagebank. Vier von ihnen wird gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, zwei müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass Onur U. den Angriff provoziert hat. Auch ein Freund von Jonny K. war schwer verletzt worden.
Onur U. räumte in seiner Erklärung ein, in jener Nacht einen anderen Mann mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben, als er nach einer Party auf dem Weg nach Hause gewesen sei. Die anderen, jetzt Mitangeklagten, habe er nur flüchtig oder gar nicht gekannt. Nachdem er von dem Mann weggezogen worden sei, sei er an jemand vorbeigekommen, den er zuvor nicht gesehen habe. «Der Junge lag da einfach nur - als ob er schlief.» Der junge Mann beteuerte laut Erklärung, er bedauere den Tod von Jonny K., sei dafür aber nicht verantwortlich. Aus Angst vor einer Vorverurteilung sei er zudem so lange in der Türkei gewesen.
Der Vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck äußerte Zweifel. Mehrere andere Angeklagte hätten bei der Polizei ausgesagt, Auslöser des Streits sei gewesen, dass Onur U. einen Stuhl weggestoßen habe, auf den Jonny K. und seine Begleiter einen betrunkenen Freund vor dem Lokal gesetzt hatten, um ein Taxi zu rufen. «Das klingt ein bisschen anders als das, was Sie gesagt haben», so der Richter zu dem 19-Jährigen.
Der 20 Jahre alte Jonny starb an Gehirnblutungen. Er war laut Anklage in der Nacht zum 14. Oktober 2012 mit wuchtigen Schlägen sowie Tritten vor den Rathauspassagen völlig grundlos so heftig attackiert worden, dass er stürzte. Ein 24-jähriger Angeklagter soll laut Staatsanwaltschaft Jonny K. noch gegen den Kopf getreten haben, als dieser schon reglos am Boden lag.
Der Tod von Jonny K. hatte bundesweit Entsetzen und eine neue Debatte über Jugendgewalt ausgelöst. Die Schwester des Opfers, Tina K., tritt als Nebenklägerin auf. Die 28-Jährige engagiert sich seit dem Tod ihres Bruders öffentlich gegen Gewalt und tritt für Zivilcourage ein.*«Ich will wissen, wer schuld ist», sagte sie vor Prozessbeginn.
Alle Angeklagten haben selbst oder über ihre Anwälte angekündigt, sich zu äußern. Laut Staatsanwaltschaft war ein Tötungsvorsatz nicht erkennbar, so dass Anklagen wegen Mordes oder Totschlags ausschieden.
 
Tina K. - eine junge Frau kämpft gegen das Wegschauen

Folgende News wurde am 13.05.2013 um 12:39:38 Uhr veröffentlicht:
Tina K. - eine junge Frau kämpft gegen das Wegschauen
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Berlin*(dpa) - Die Facebook-Seite für Jonny K. hat bereits rund 10 200 Unterstützer, zum Benefizkonzert im April kamen mehr als 1000 Gäste. Das Lied «Du bist nicht weg» für ihn wurde auf Youtube bereits mehr als eine Million Mal angeschaut.
Dass der gewaltsame Tod des 20-Jährigen im Oktober 2012 nicht in Vergessenheit geraten ist, ist vor allem seiner großen Schwester Tina zu verdanken.
Mit ihrem Einsatz gegen Gewalt und für Zivilcourage wurde die 28-Jährige bundesweit bekannt. «Mir ist klar geworden, dass es jeden hätte treffen können. So soll es nicht weitergehen», begründete sie ihr Engagement, für das sie mit dem Medienpreis Bambi geehrt wurde. Tina K. gründete den Verein «I am Jonny», mit dem sie Jugendprojekte in Berlin anstoßen will.*Außerdem diskutiert sie in Schulen mit Jugendlichen über Gewalt.
Vor Beginn des Prozesses gegen die mutmaßlichen «Alex-Schläger» am Montag lobte auch Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) die junge Frau. Solche positiven Vorbilder seien wichtig gegen sinkende Hemmschwellen bei Gewalt. Der Freund von Tina K., mit dem sie eine Werbeagentur betreibt, war mit Jonny K. in der Nacht zum 14. Oktober unterwegs. Er wurde selbst verletzt und wird nun im Prozess als Zeuge aussagen.
 
Ändert nichts an der Tatsache, dass Jonny K. tot ist :roll:
Dieses Faktum beudetet aber nicht Vorsatz...

Na, wenn das mal nicht ein Urteil mit "Anti-Gewaltkurs" und "1,5 Jahre auf Bewährung" gibt :roll:

Wohl kaum:

§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge


(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/227.html
 
Frage mich wo die türkischen "Pressekämpfe" bleiben. Auch unsere neue Legislative aus Ankara hat noch keine Belehrungen ausgestoßen. Und das obwohl -wie so oft- die Täter einen türkischen "Migrationshintergrund" haben... ;)

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3 Jahre Minimum, wow! Na ja, ich plädiere dafür diese marodierende, ausländische Mörderbande alle zam die nächsten 25 Jahren in den Steinbruch zu schicken. Gerne auch in Goldkettchen, voll krass alter ey. 8)
 
Jetzt ist erstmal der Prozess geplatzt.

Einer der Schöffen war zu blöd, sich seine Befangenheit anmerken zu lassen. :ugly:

gruss kelle!
 
Und, wo ist das Problem?

Du findest das ganze nicht schlimm, oder??? Wäre interessant zu wissen, wie deine Reaktion auf das Ganze wäre, wenn jemand aus deiner Familie, Bruder, Schwester, Sohn, Vater, von mehreren Leuten grundlos tot geschlagen wird.

Wer für den Tod anderer Menschen verantwortlich ist - egal welcher Herkunft - gehört hinter Gitter, und das für mindestens 10 Jahre, noch besser: für immer. Schließlich hat er das Leben eines anderen menschen (& dessen Angehörigen) zerstört.
 
Du hast recht, auch wenn das eine mit dem anderen wenig zu tun hat. Persönlich betroffen zu sein hat nichts, aber auch gar nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun - kein Betroffener wird und könnte je objektiv urteilen.
 
Totschläger von Jonny K. können mit Bewährungsstrafe rechnen

Folgende News wurde am 02.08.2013 um 08:31:00 Uhr veröffentlicht:
Totschläger von Jonny K. können mit Bewährungsstrafe rechnen
Shortnews

Im Fall um den Totschlag von Jonny K. haben nun Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe Stellung genommen. Allen drei Angeklagten wird dabei Reifeverzögerungen attestiert und sollten deshalb nach dem milderen Jugendgerichtsgesetz bestraft werden. Unter anderem wird es damit begründet, dass die Angeklagten noch bei ihren Eltern leben. So sagt der Hauptangeklagte Onur U.: "Ohne Mutter geht gar nichts." Weiterhin hätte dem Amateurboxer eine Handverletzung vollkommen aus der Bahn geworfen. Somit könne nur das Jugendstrafrecht Anwendung finden. Wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll. So die Empfehlung der Sozialarbeiterin. Die Schwester von Jonny K. zeigte sich entsetzt und findet die Einschätzungen unerträglich.
 
In was für einer Welt leben wir bloß 8O
Allen drei Angeklagten wird dabei Reifeverzögerungen attestiert und sollten deshalb nach dem milderen Jugendgerichtsgesetz bestraft werden. Unter anderem wird es damit begründet, dass die Angeklagten noch bei ihren Eltern leben.

Wieder das "arme Kindheit" Geleier

Weiterhin hätte dem Amateurboxer eine Handverletzung vollkommen aus der Bahn geworfen. Somit könne nur das Jugendstrafrecht Anwendung finden.

Mit was für Aussagen die kommen. Unglaublich.

Was wohl passiert wäre wenn 3 Deutsche einen Türken tot geschlagen hätten. Garantiert wäre es anders gelaufen!!!
 
In was für einer Welt leben wir bloß 8O

Wieder das "arme Kindheit" Geleier

Mit was für Aussagen die kommen. Unglaublich.
Ich sag es Dir ganz ehrlich. In Deutschland braucht sich kein Richter, kein Politiker und kein Polizist bald mehr wundern, wenn jeder nur noch bewaffnet auf die Straße geht. Wir reden hier von X gegen einen. Also nicht mal einen Unfall im "fairen" Faustkampf. Wir reden hier eigentlich von einem Mord. Und von nichts anderem.

Naja, ich werd' mir wohl auch mal wieder ein paar Messer und Gas zulegen. Bin auch mit einer Thai verheiratet, kann sie leider nicht allein in der Nacht fahren lassen. Aber notfalls muss man ja etwas dabei haben, um sich das Pack vom Hals zu halten - so oder so.

Naja, wenigstens haben die Türken keine Steuern hinterzogen, sonst hätte sie wohl die volle Härte des Gesetzes getroffen.
 
Herr Richter, bitte um Begründung der Feststellung, dass es sich um Mord handelt... :roll:
Weißt Du, wenn mehrere Personen auf eine Person einschlagen und, sobald der am Boden liegt, auch noch eintreten, dann soll nach meiner Definition der Tod herbeigeführt werden. Mit viel gutem Willen könnte man noch sagen, dass der Tod "nur" in Kauf genommen wurde, statt ihn bewusst und gezielt herbeizuführen, wie etwa bei einem Genickschuss. Was aber nach meinem Rechtsempfinden so rein gar nichts an dem Tatbestand ändert. Was ein deutscher Richter dazu sagt, ist mir eigentlich scheißegal.

Außerdem finde ich es schon beschämend für unser Rechtssystem, dass die Strafe schon ohnehin geringer ausfallen würde, hätte Johnny fortan schwer behindert überlebt. Aber das ist ja ein anderes Thema. Ich habe jedenfalls in der Vergangenheit bei mehr als einer Gelegenheit fassungslos den Kopf geschüttelt, was bei unserer deutschen Rechtssprechung als Urteil gesprochen wurde, sodass ich selbst inzwischen nur noch äußerst widerwillig von "Rechtsstaat" spreche. Ich bin nach wie vor kein Freund der Todesstrafe. Aber auch kein Freund von Kuscheljustiz, die überdies mehr die Opfer verhöhnt als Täter bestraft...
 
Ich habe jedenfalls in der Vergangenheit bei mehr als einer Gelegenheit fassungslos den Kopf geschüttelt, was bei unserer deutschen Rechtssprechung als Urteil gesprochen wurde, sodass ich selbst inzwischen nur noch äußerst widerwillig von "Rechtsstaat" spreche.

So schaut´s. Gefühlt würde man das Pack gleich an der nächsten Eiche aufknüpfen, aber ok, das System regelt es auf seine Weise.
Jedenfalls liefern solche Urteile für die restlichen Krawallmacher mit Migrationshintergrund wenig Anreize, ihr Verhalten zu ändern. Lächerlich.
 
Weißt Du, wenn mehrere Personen auf eine Person einschlagen und, sobald der am Boden liegt, auch noch eintreten, dann soll nach meiner Definition der Tod herbeigeführt werden. Mit viel gutem Willen könnte man noch sagen, dass der Tod "nur" in Kauf genommen wurde, statt ihn bewusst und gezielt herbeizuführen, wie etwa bei einem Genickschuss. Was aber nach meinem Rechtsempfinden so rein gar nichts an dem Tatbestand ändert. Was ein deutscher Richter dazu sagt, ist mir eigentlich scheißegal.

Was du so eloquent umschreibst, ist Totschlag. Und es ging nicht um einen "deutschen Richter" - sondern um Dich in deiner selbstgefälligengewählten Eigenschaft als selbsternannter Richter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir stellt sich Die Frage, welche Massstäbe ein Richter denn anzuwenden hat in deinen Augen, außer Gesetz und Fakten. Und letztere müssen nunmal zweifelsfrei belegbar sein. Mag sein, dass der eine oder andere Richter den Grundsatz "in dubio pro reo" zu weit auslegt, aber im Endeffekt hast du nur dann einen Rechtsstaat, wenn die Fakten und deren Beweise mehr zählen als ein subjektiver Eindruck.