den fehler eines anderen ausnutzen

tommy_8

Well-known member
ID: 77472
L
7 September 2007
95
4
ich habe vor ein paar tage meine anteile zum verkauf angeboten und mich dabei mächtig vertippt...
als mir der fehler auffiel hatte empire78 schon alle gekauft.
es ist für mich ein verlust von über 300mio weil ich eine null vergessen habe..
ich habe ihn seitdem auf sämtlichen seiten angeschrieben um die anteile zurückzukaufen und ihn eine endschädigung zu zahlen..
leiter antwortet er auf keine mail von mir..
kann mir da einer weiterhelfen was ich da machen kann???
 
mal sehen

Eine offensichtlich falsche Preisangabe im Internethandel ist für den Verkäufer rechtlich nicht bindend. Er hat bei solchen Irrtümern auf jeden Fall ein Anfechtungsrecht. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (Ausgabe 36/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 13 U 165/03).
 
Das kann man so nicht sagen denn woher will man wissen ob Du nicht gerade schnell Lose brauchtest und DU deshalb diesen Preis angegeben hast da Du wusstest das ja so halt schnell Lose kommen für Dich.


Rechtlich kannste nichts machen aber wie man schon sagte " Lehrgeld(lose) " ;)



MFG Herby
 
Das kann man so nicht sagen denn woher will man wissen ob Du nicht gerade schnell Lose brauchtest und DU deshalb diesen Preis angegeben hast da Du wusstest das ja so halt schnell Lose kommen für Dich.

Das kann man so nicht sagen, denn wenn eine 0 fehlt wird der Anteil oder was auch immer für ein zehntel verkauft, das bedeutet daß etwas das eigentlich 10 Millionen bringen sollte (und auch bestimmt wert ist) für nur 1 Millionen verkauft wird, da kann man sowas nicht unterstellen, denn auch wenn man schnell Geld oder Lose braucht verkauft man etwas nicht so weit unter wert weil auch bei einer ersparniß von 30%-50% für den käufer ein schneller Verkauf sehr wahrscheinlich wäre.

Von daher denke ich das Tommy schon ein Anfechtungsrecht hat (vom Gesetz her).
Allerdings denke ich das es bei Tommys beispiel um eine Ebay-Auktion ging, ich glaub ich das nämlich gelesen in der Bild-Zeitung, über ein Auto bei dem auch eine 0 zu wenig beim Startpreis war und das anstatt mit 10000 Euro nur mit 1000 Euro gestartet wurde und nur ~1500 Euro einbrachte. Jedoch stand bei der Auktion ein Link auf dem der aktuelle Marktwert des Gebrauchtwagens stand, deshalb muss man als User schon fast von einem Fehler ausgehen (so ähnlich stand das in der Zeitung drin)
Wie das ganze dann mit diesen Anteils-Shops aussieht weiß ich aber auch nicht.
 
Moin zusammen,

jetzt schreibe ich auch mal was dazu.
Als erstes finde ich es echt hart, daß das Thema, ohne daß ich mich vorher äußern konnte, hier im Abuse-Forum ausgetragen wird. Denn mit Ausnutzen von Fehlern (wie Bugs oder ähnlichem) hat das Ganze für mich nichts zu tun.
Ich werde hier für einen Fehler des Verkäufers verantwortlich gemacht und als Bösewicht hingestellt.
Auf nahezu jeder Klamm-Zock-Seite steht, daß Klamm-Lose KEINEN reellen Gegenwert haben, also was soll die Diskussion über Gesetze??
Zum Hintergrund, der Seite 4unlimited ging es in letzter Zeit nicht wirklich gut, da sie Opfer von Bugusern geworden ist und einige Mrd verloren hat. Deshalb gab es verständlicher Weise auch selten und wenn, dann nur kleine Ausschüttungen für die Anteile. Was dazu geführt hat, daß selbst jetzt im Moment Anteile für 800k angeboten werden. Woher soll ich wissen, ob derjenige der seine Anteile für einen sehr kleinen Preis anbietet das gar nicht will. Schließlich habe ich auch keine Möglichkeit (und sehe auch keinen Anlaß) den User zu fragen, denn man kann nirgends den User erkennen.
Es könnte ja auch sein, daß jemand einfach nur seine Anteile loswerden will, um dann vielleicht komplett die Seite zu verlassen?

@tommy_8 ich bin prinzipiell immer gern bereit zu verhandeln, da Du das Ganze aber gleich öffentlich und gerade hier diskutierst, senkt das meine Bereitschaft beträchtlich. Also bitte tommy_8, wenn Du Fehler machst, lerne die Verantwortung dafür zu übernehmen, bzw. bleib fair den anderen gegenüber.

In diesem Sinne
Viele Grüße
Empire78
 
naja weder im öffendlichen chat noch sonst antwortest du mir.
du hast 25 mio für die anteile bezahlt ich habe dir vor längere zeit 50mio geboten um sie zurück zu bekommen.
und erzähle keinen quatsch ich habe alle angeschrieben die an den abend da waren auch du.
ich habe dich auf mehreren seiten privat angeschrieben.
naja verhandeln brauchen wir auch nicht mehr.
weil schieb dir die anteile sonst wo hin.
ich habe selber viel geduld aber was du gemacht hast ist verarsche,weil du von anfang an wusstest das ich mehr zurück zahlen wollte und du nur geschwiegen hast und das auf allen anderen seiten.
so für mich ist das thema auch beendet behalte die anteile und werde glücklich damit..

das waren deine einziege antwort auf bestimmt 10 mails...

erstmal woher weißt Du, daß ich Deine Anteile gekauft habe? Zum 2. ist ein Geschäft ein Geschäft und jeder muß aufpassen was er tut. Zum 3. mußt Du nicht sauer werden, wenn ich nicht gleich antworte, denn um zu antworten muß ich die PNs erstmal lesen, was ich bei Klamm selten tue.
Aber ich werde es mir überlegen.

Grüße
Empire78
 
naja weder im öffendlichen chat noch sonst antwortest du mir.
du hast 25 mio für die anteile bezahlt ich habe dir vor längere zeit 50mio geboten um sie zurück zu bekommen.
und erzähle keinen quatsch ich habe alle angeschrieben die an den abend da waren auch du.
ich habe dich auf mehreren seiten privat angeschrieben.
naja verhandeln brauchen wir auch nicht mehr.
weil schieb dir die anteile sonst wo hin.
ich habe selber viel geduld aber was du gemacht hast ist verarsche,weil du von anfang an wusstest das ich mehr zurück zahlen wollte und du nur geschwiegen hast und das auf allen anderen seiten.
so für mich ist das thema auch beendet behalte die anteile und werde glücklich damit..

das waren deine einziege antwort auf bestimmt 10 mails...

erstmal woher weißt Du, daß ich Deine Anteile gekauft habe? Zum 2. ist ein Geschäft ein Geschäft und jeder muß aufpassen was er tut. Zum 3. mußt Du nicht sauer werden, wenn ich nicht gleich antworte, denn um zu antworten muß ich die PNs erstmal lesen, was ich bei Klamm selten tue.
Aber ich werde es mir überlegen.

Grüße
Empire78


jetzt schreibst du was von 25 mio kaufsumme eben warens noch 300:roll:

p.s. wieso sagst du grüße empire78 du bist doch tommy8, oder? :ugly:


ich habe vor ein paar tage meine anteile zum verkauf angeboten und mich dabei mächtig vertippt...
als mir der fehler auffiel hatte empire78 schon alle gekauft.
es ist für mich ein verlust von über 300mio weil ich eine null vergessen habe..
ich habe ihn seitdem auf sämtlichen seiten angeschrieben um die anteile zurückzukaufen und ihn eine endschädigung zu zahlen..
leiter antwortet er auf keine mail von mir..
kann mir da einer weiterhelfen was ich da machen kann???
 
also das :ei: von Okay übernehme ich erstmal gerne

ich glaub aber das Tommy nicht gleich Empire ist

(ich habs jetzt grad 3 mal gelesen)

Tommi kennt einfach die Zitatfunktion noch nicht und dadurch ist das jetzt oben etwas verwirrend
 
also tommy an deiner stelle würd ich nicht so meckern... natürlich sind 300 mio ein recht hoher verlust aber du hast dich vertippt und nicht er also warum sollte er daran denken das du dich vertippt hast? man sollte sowieso immer erstmal schauen ob man alles richtig aufgeschrieben hat bevor man eine verkaufsaktion startet, denn ein kunde hofft darauf einen möglichst billigen preis zu bekommen also hast jawohl du den fehler gemacht tommy und nicht er.
 
also das :ei: von Okay übernehme ich erstmal gerne

ich glaub aber das Tommy nicht gleich Empire ist

(ich habs jetzt grad 3 mal gelesen)

Tommi kennt einfach die Zitatfunktion noch nicht und dadurch ist das jetzt oben etwas verwirrend

ja das hab ich mir nach meinem post auch gedacht;)
 
Er hat bei solchen Irrtümern auf jeden Fall ein Anfechtungsrecht. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (Ausgabe 36/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 13 U 165/03).

Das ist die einzig korrekte Antwort auf die Frage. Wer irrtümlich eine andere Willenserklärung abgibt, als er sie eigentlich abgeben wollte, kann den Vertrag anfechten.

Wer sein Auto für 20.000 Euro verkaufen möchte, aber in der Anzeige irrtümlich nur 2.000 Euro schreibt, muss das Auto auch nicht abgeben.

Der Erklärungsirrtum wird in § 119 Abs. 1 2. BGB geregelt. Das angefochtene Rechtsgeschäft wird gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig.

Das gilt nicht nur für Ebay-Verkäufe oder Geldgeschäfte, es gilt für jede Art des Vertrags.

Ist dem Vertragspartner ein Schaden entstanden, der ohne den Vertragsabschluss nicht entstanden wäre, so ist derjenige, der den Irrtum geltend macht, zum Ersatz verpflichtet.

Mein Ergebnis: Lose zurück, einen Batzen Losen als Ersatz für den Ärger obendrauf, Anteile zurück und fertig.

Wenn die Anteile nur auf dieser Seite verwaltet werden ginge das auch durch Anschreiben des Seitenbetreibers.

Gruss
Marty