Deliktfähigkeit

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hi wusste ich jetzt nicht wohin mit dem Thema ob Schule oder GuW.

Aufjedenfall wie schaut es aus mit der beschränkten Deliktfähigkeit. Taubstumme gehörten ja dazu, jedoch habe ich bei wiki gelesen seitdem 01. August 2002 wurde das abgeschafft, also sind die nicht mehr beschränkt Deliktfähig, aber was sind sie dann? Also in welche Gruppe gehören sie? Deliktunfähig oder Deliktfähig?
 
Deliktsfähig, da sie zu keiner der Gruppen der nicht deliksfähigen Personen gehören.

#FischVolk
 
Warum sollten Taubstumme nicht Deliktfähig sein?

Wenn sie etwas verbrochen haben, dann wohl vorsätzlich. Um ein Vergehen oder ein Verbrechen zu begehen, bedarf es keiner Bemächtigung der Sprache bzw. des Gehörs.

Oder wie soll deine Anfrage verstanden werden?
 
Nein normalerweise sind Taubstumme beschränkt Deliktfähig. Man unterscheid ja unter:
Deliktunfähigkeit (0-7 Jahre und Geisteskranke)
beschränkt Deliktfähig (7-18 Jahre) und
Deliktfähig (ab 18 Jahre)

So wie gesagt Taubstumme sind normalerweise beschränkt Deliktfähig, aber der Satz bei wiki hat mich stutzig gemacht.

Da steht:
Die beschränkte Deliktsfähigkeit Taubstummer wurde zum 1. August 2002 abgeschafft.
Aber stimmt das? Und wenn ja unter welcher Gruppe stehen sie dann? Auf jeder anderen Seite stehen Taubstumme unter beschränkt Deliktfähig.
 
Nein normalerweise sind Taubstumme beschränkt Deliktfähig. Man unterscheid ja unter:
Deliktunfähigkeit (0-7 Jahre und Geisteskranke)
beschränkt Deliktfähig (7-18 Jahre) und
Deliktfähig (ab 18 Jahre)

Also ich kenne diese Unterteilung nur für das Wort "Geschäftsfähig". Habe jetzt nicht nachgegoogelt. Aber verallgemeinern kann man diese Beispiele sicher nicht. Wenn ein Taubstummer vorsätzlich ein Vergehen bzw. Verbrechen begeht, ist dieser genau wie derjenige mit Hör- Sprechvermögen zu bestrafen.

Ich würde einzig behaupten, Geisteskranke bzw. Vollrauschtätlichkeiten sind ausgenommen von der Haftungsfähigkeit und unterliegen der Gesetze und Handhabung der Psychatrischen Landeskrankenhäuser. Hierzu würde ich auch bestimmte Fälle der im Affekt handelnden einbeziehen. Taubstumme aber ganz sicher nicht. Denn diese sind auch ohne Hör- und Sprechvermögen dem "Gesunden" gegenüber im Falle eines Deliktes nicht minderbemittelter Natur.

Wenn ein Taubstummer nun sein Radio mitten in der Nacht auf höchste Lautstärke stellen würde und dafür die Polizei anrückt - das währe sicherlich etwas anderes und nicht unbedingt strafbar als Ruhestörung mit entsprechender Begründung.

Übrigens sollte nicht alles was bei Wikipedia geschrieben wird für bare Münze gehalten werden. Das sind alles keine wissenschaftlich fundierte bzw. belegte Artikel, sondern können und werden von jedem x-beliebigen Autoren verfasst. Nichtsdestotrotz lese ich gerne im Wiki.