Dealanbieter: Geld zurück oder Gutschrift?

umweltpolizeisb

Zirkelpopler
ID: 211681
L
21 April 2006
6.638
429
Hallo zusammen,
ich habe gerade ein wenig gegoogelt, wollte jedoch mir auch nochmal andere Meinungen einholen.

Folgende Situation:

Ich habe bei einem Online-Deal-Anbieter einen Gutschein erworben. Dieser war nicht explizit für Neukunden ausgewiesen, deswegen habe ich da mal wieder zugeschlagen. Bei der Einlösung sollte der Support des betreffenden Anbieters angeschrieben werden, um den Gutschein einlösen zu können. Dies habe ich getan, erhielt jedoch eine Antwort, dass diese Aktion nur für Neukunden sei.
Habe daraufhin dem anbieter eine Kopie dieser Mail geschickt mit der Bitte, mir das Geld wieder auf mein Bankkonto zurücküberweisen zu lassen.

Frage:
Darf mir nun der Gutscheinanbieter diesen Betrag als Online-Guthaben gutschreiben oder kann ich mit einer Rückbuchung aufs Konto rechnen? Habe ja immer noch die Möglichkeit, den Bankeinzug meinerseits rückgängig zu machen. Haben diese aber die Möglichkeit, in dem Fall etwas gegen mich zu unternehmen?

Liebe Grüße,
Tobias
 
Habe ja immer noch die Möglichkeit, den Bankeinzug meinerseits rückgängig zu machen. Haben diese aber die Möglichkeit, in dem Fall etwas gegen mich zu unternehmen?
Grundsätzlich ja... Solange die Abbuchung nicht unberechtigt erfolgt ist kommt auf die bestehende Forderung meist eine Geübhr für die Rücklastschrift plus Mahngebühren. "Unberechtigt" heisst in dem Fall ohne Einzugermächtigung, nicht wegen evtl. Ansprüchen auf Gewährleistung.

Darf mir nun der Gutscheinanbieter diesen Betrag als Online-Guthaben gutschreiben oder kann ich mit einer Rückbuchung aufs Konto rechnen?
So pauschal kaum zu beantworten... Grundsätzlich gelten erstmal die AGB des Anbieters.
Individuell wäre abzuklären, in wie weit ein evtl. "Sachmangel" vorliegt.

Ob sich ein evtl. Rechtsstreit lohnt, musst du notfalls selbst abwägen.

Gruß Aru