umweltpolizeisb
Zirkelpopler
- 21 April 2006
- 6.638
- 429
Hallo zusammen,
ich habe gerade ein wenig gegoogelt, wollte jedoch mir auch nochmal andere Meinungen einholen.
Folgende Situation:
Ich habe bei einem Online-Deal-Anbieter einen Gutschein erworben. Dieser war nicht explizit für Neukunden ausgewiesen, deswegen habe ich da mal wieder zugeschlagen. Bei der Einlösung sollte der Support des betreffenden Anbieters angeschrieben werden, um den Gutschein einlösen zu können. Dies habe ich getan, erhielt jedoch eine Antwort, dass diese Aktion nur für Neukunden sei.
Habe daraufhin dem anbieter eine Kopie dieser Mail geschickt mit der Bitte, mir das Geld wieder auf mein Bankkonto zurücküberweisen zu lassen.
Frage:
Darf mir nun der Gutscheinanbieter diesen Betrag als Online-Guthaben gutschreiben oder kann ich mit einer Rückbuchung aufs Konto rechnen? Habe ja immer noch die Möglichkeit, den Bankeinzug meinerseits rückgängig zu machen. Haben diese aber die Möglichkeit, in dem Fall etwas gegen mich zu unternehmen?
Liebe Grüße,
Tobias
ich habe gerade ein wenig gegoogelt, wollte jedoch mir auch nochmal andere Meinungen einholen.
Folgende Situation:
Ich habe bei einem Online-Deal-Anbieter einen Gutschein erworben. Dieser war nicht explizit für Neukunden ausgewiesen, deswegen habe ich da mal wieder zugeschlagen. Bei der Einlösung sollte der Support des betreffenden Anbieters angeschrieben werden, um den Gutschein einlösen zu können. Dies habe ich getan, erhielt jedoch eine Antwort, dass diese Aktion nur für Neukunden sei.
Habe daraufhin dem anbieter eine Kopie dieser Mail geschickt mit der Bitte, mir das Geld wieder auf mein Bankkonto zurücküberweisen zu lassen.
Frage:
Darf mir nun der Gutscheinanbieter diesen Betrag als Online-Guthaben gutschreiben oder kann ich mit einer Rückbuchung aufs Konto rechnen? Habe ja immer noch die Möglichkeit, den Bankeinzug meinerseits rückgängig zu machen. Haben diese aber die Möglichkeit, in dem Fall etwas gegen mich zu unternehmen?
Liebe Grüße,
Tobias