Regimegegner
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- 13 November 2012
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Das Märchen vom Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und die Realität des Machtmissbrauchs.
Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG der BRD
Vorschlag gegen die irrige Praxis, mit obrigkeitsstaatlichen Strukturen Menschenrechte gewähren zu wollen:
Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Unterobrigkeiten (Amtsträger) wie Richterinnen, Richter sowie der Beamtinnen und Beamten sollten durch eine Gruppe aus Untergeordneten (ehemaligen Bittstellern) entschieden werden.
Begründungen und weitere Vorschläge:
Nachstehend einige Zitate von Erfahrenen zum Standesrecht bzw. dem modernen „Raubrittertum“ der Entscheidungsträger in unserem 'Rechtssystem':
"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"*[......]*"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht. – es sind offenbar Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung
Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!"
Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres "Rechtsstaates" vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom
ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt.
Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Idea
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.
Über Richterkumpanei gibt es auch Büche
Nachstehend einige Zitate / Nachweise zum existierenden Obrigkeitsstaat bzw. zur existenten Oligarchie:
Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers lesen.
Wir befinden uns auch nach Angaben des ehemaligen Richters Wassermann in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. Glaubwürdig erscheint auch die Feststellung, dass Einzelnen kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen würden
Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschließenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden.
Vorstehenden Aussagen ist zu entnehmen, dass die Untertanen selbst eine zumutbare Rechtsordnung schaffen müssen. Der Schutz von oben wird den Unterobrigkeiten jeweils von den höheren Instanzen (Rechtsmittelinstanzen) und zuletzt von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht mit der Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % gewährt
Die Schweiz ist übrigens nicht besser: Was wir heute haben, ist so etwas wie eine Monarchie, die Demokratie spielt. Man könnte auch sagen: eine veritable «Staats-Oper», mit wenigen Stars im Opernhaus am Bundesplatz in Bern und 7,5 Millionen Statisten im ganzen Land, die ihre Rolle als souveränes Staatsvolk so selbstvergessen spielen, dass sie meinen, es sei Wirklichkeit. In Tat und Wahrheit wird dieser landesweite Gefangenenchor noch immer beherrscht von einer Machtelite, die nicht größer ist, als es ein königlicher Hofstaat war...Kein Wunder, tischt der heutige Staat seinen Untertanen recht abenteuerliche Gründe für seine Legitimation auf.
Der Adel hatte schon früher gewusst und unsere Obrigkeiten wissen auch, was ihnen am besten in den Kram passt: „Wenn nämlich das Ansehen der Unterobrigkeiten geschwächt würde, fehle diesen das Ansehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Gesetze" (aus Adelsprobe an*der*Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 – siehe Internet).
Zum Ansehen und Schutz der Unterobrigkeiten in unserem obrigkeitsstaatlichen, menschenverachtendem System:
Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren." Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann
In dem Video „Unser täglich Gift“ kommt auch zum Ausdruck, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
So werden zum Schutz der Herrschenden den Bürgern Rechte verweigert und sogar Gesundheitsschäden zugemutet.
Hier eine Info über einen experimentellen Nachweis dahingehend, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften einer Unterobrigkeit (Richter) von den weiteren Obrigkeiten bis zur Bundesregierung gedeckt wurden und somit der Rechtsstaat nur Fiktion ist, kann nachgelesen werden. Auch Kommentare von Geschädigten sind dort genügend zu finden.
Für dieses menschenverachtende Management wird der Bürger auch noch kräftig zu Kasse gebeten. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat
Beispiele zum korrupten Finanzwesen in unserem Raubtierkapitalismus:
Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch . Das Ergebnis ist die Finanzkrise.
Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen.. Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.
Die Kinder, deren Eltern, Einkommensschwache und das Standesrecht der wertvolleren Menschengattung der Beamten und Richter:
Unsere „Halbgötter in schwarz“ , die Richter und Richterinnen sowie unsere Prinzen und Prinzessinnen, die Beamten und Beamtinnen, erhalten von der Staatskasse z.B. nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG ohne Einschränkungen Kosten für Fahrten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer mit dem Privat-Kfz erstattet, aber Schüler und deren Eltern erhalten nach dem Willen des höheren Standes der Beamten und Richter keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz auch nicht wenigstens in Höhe der Buskosten erstattet, wenn Umwege bzw. lange Wegzeiten mit einem um eine Stunde früherem Aufstehen (z.B. wegen umständlichen Busverbindungen) nicht akzeptabel sind. Meine Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe wird offenbar regelmäßig ignoriert. Einkommensschwache dürfen übrigens nur 1/3 der besseren Menschengattung der Beamten und Richter, nämlich 0,10 € pro Kilometer absetzen. Beamte und Richter haben offenbar nur ihre Vorteile und die Vorteile „ihrer“ Staatskasse im Sinn und Rechte werden entsprechend gebeugt. Unsere Kinder sollen sogar mit einer schweren Schultasche, die nicht selten 8, 10 bis 11 kg wiegt und damit teilweise um 30% des Körpergewichts des Kindes schwer ist, nach den Bestimmungen bis 2 bzw. 3 km zur Schule laufen, was man als Folter bezeichnen kann. Folter ist bekanntlich verboten, aber das interessiert die Höhergestellten offenbar nicht. Da müsste z.B. eine zierliche Beamte oder Richterin mit 50 bzw. 60 kg Gewicht einen 18 kg schweren Kasten mit Getränken zweimal täglich bis 3 km tragen. Die Verantwortlichen scheinen mit ihrem Machtbesitz, ihrer Selbstsucht und ihren Gruppeninteressen den Blick zur Realität verloren zu haben.
Es bestehen zwischen beiden Gruppen, nämlich der Gruppe der Amtsträger und der Gruppe der Kinder des Volkes keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, z.B. Art. 118 Abs. 1 der Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 der Bayer. Verfassung- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).
Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal.
Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:
Man kann einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.
Rheuma wahre Ursachen sind Amalgam, Gold, Palladium
Pharmakonzerne betreiben kriminelle Machenschaften zu Lasten unserer Gesundheit
Der Schutz der Umweltgift-Industrie ist von staatlicher Seite perfektioniert, indem für Vergiftungen durch Umweltgifte Ärzte keine Abrechnungsziffer und keine Ausbildung bekommen haben. Patienten müssen alles selbst tun, denn es wird ihnen nicht geholfen. Zuständig ist in Deutschland nur der Psychiater für Vergiftete!
Nachstehend einige Vorschläge zu Verbesserungen, in der Hoffnung dass irgendwas ankommt:
1. Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
2. Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen, kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
4. Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Richterinnen, Richter und Beamtinnen sowie Beamten durch die Untergeordneten und nicht- wie bisher- durch Übergeordnete bzw. Obrigkeiten.
5. Bundestagsabgeordneten, Beamten und Richtern persönlich „auf den Geist gehen“. Bundestagsabgeordnete anrufen, anschreiben oder überschreiben.
7. Gründung einer Partei mit einem werbenden Namen wie z.B. „Partei für Behörden-, Justiz- und Korruptionsgeschädigte“ als Gegenpol zu den Lobbyinteressen.
8. Zulassung von Vereinen, die sich für Menschenrechte einsetzen als Opposition gegen die Parteilobby im Bundestag.
9. Beteiligung z.B. an Petitionen von AVAAZ
10. Einschaltung der Verhaltensforschung zum Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung, die Machtmissbrauchsinteressen weitestgehend verhindert.
Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG der BRD
Vorschlag gegen die irrige Praxis, mit obrigkeitsstaatlichen Strukturen Menschenrechte gewähren zu wollen:
Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Unterobrigkeiten (Amtsträger) wie Richterinnen, Richter sowie der Beamtinnen und Beamten sollten durch eine Gruppe aus Untergeordneten (ehemaligen Bittstellern) entschieden werden.
Begründungen und weitere Vorschläge:
Nachstehend einige Zitate von Erfahrenen zum Standesrecht bzw. dem modernen „Raubrittertum“ der Entscheidungsträger in unserem 'Rechtssystem':
"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"*[......]*"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht. – es sind offenbar Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung
Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!"
Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres "Rechtsstaates" vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom
ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt.
Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Idea
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.
Über Richterkumpanei gibt es auch Büche
Nachstehend einige Zitate / Nachweise zum existierenden Obrigkeitsstaat bzw. zur existenten Oligarchie:
Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers lesen.
Wir befinden uns auch nach Angaben des ehemaligen Richters Wassermann in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. Glaubwürdig erscheint auch die Feststellung, dass Einzelnen kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen würden
Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschließenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden.
Vorstehenden Aussagen ist zu entnehmen, dass die Untertanen selbst eine zumutbare Rechtsordnung schaffen müssen. Der Schutz von oben wird den Unterobrigkeiten jeweils von den höheren Instanzen (Rechtsmittelinstanzen) und zuletzt von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht mit der Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % gewährt
Die Schweiz ist übrigens nicht besser: Was wir heute haben, ist so etwas wie eine Monarchie, die Demokratie spielt. Man könnte auch sagen: eine veritable «Staats-Oper», mit wenigen Stars im Opernhaus am Bundesplatz in Bern und 7,5 Millionen Statisten im ganzen Land, die ihre Rolle als souveränes Staatsvolk so selbstvergessen spielen, dass sie meinen, es sei Wirklichkeit. In Tat und Wahrheit wird dieser landesweite Gefangenenchor noch immer beherrscht von einer Machtelite, die nicht größer ist, als es ein königlicher Hofstaat war...Kein Wunder, tischt der heutige Staat seinen Untertanen recht abenteuerliche Gründe für seine Legitimation auf.
Der Adel hatte schon früher gewusst und unsere Obrigkeiten wissen auch, was ihnen am besten in den Kram passt: „Wenn nämlich das Ansehen der Unterobrigkeiten geschwächt würde, fehle diesen das Ansehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Gesetze" (aus Adelsprobe an*der*Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 – siehe Internet).
Zum Ansehen und Schutz der Unterobrigkeiten in unserem obrigkeitsstaatlichen, menschenverachtendem System:
Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren." Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann
In dem Video „Unser täglich Gift“ kommt auch zum Ausdruck, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
So werden zum Schutz der Herrschenden den Bürgern Rechte verweigert und sogar Gesundheitsschäden zugemutet.
Hier eine Info über einen experimentellen Nachweis dahingehend, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften einer Unterobrigkeit (Richter) von den weiteren Obrigkeiten bis zur Bundesregierung gedeckt wurden und somit der Rechtsstaat nur Fiktion ist, kann nachgelesen werden. Auch Kommentare von Geschädigten sind dort genügend zu finden.
Für dieses menschenverachtende Management wird der Bürger auch noch kräftig zu Kasse gebeten. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat
Beispiele zum korrupten Finanzwesen in unserem Raubtierkapitalismus:
Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch . Das Ergebnis ist die Finanzkrise.
Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen.. Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.
Die Kinder, deren Eltern, Einkommensschwache und das Standesrecht der wertvolleren Menschengattung der Beamten und Richter:
Unsere „Halbgötter in schwarz“ , die Richter und Richterinnen sowie unsere Prinzen und Prinzessinnen, die Beamten und Beamtinnen, erhalten von der Staatskasse z.B. nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG ohne Einschränkungen Kosten für Fahrten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer mit dem Privat-Kfz erstattet, aber Schüler und deren Eltern erhalten nach dem Willen des höheren Standes der Beamten und Richter keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz auch nicht wenigstens in Höhe der Buskosten erstattet, wenn Umwege bzw. lange Wegzeiten mit einem um eine Stunde früherem Aufstehen (z.B. wegen umständlichen Busverbindungen) nicht akzeptabel sind. Meine Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe wird offenbar regelmäßig ignoriert. Einkommensschwache dürfen übrigens nur 1/3 der besseren Menschengattung der Beamten und Richter, nämlich 0,10 € pro Kilometer absetzen. Beamte und Richter haben offenbar nur ihre Vorteile und die Vorteile „ihrer“ Staatskasse im Sinn und Rechte werden entsprechend gebeugt. Unsere Kinder sollen sogar mit einer schweren Schultasche, die nicht selten 8, 10 bis 11 kg wiegt und damit teilweise um 30% des Körpergewichts des Kindes schwer ist, nach den Bestimmungen bis 2 bzw. 3 km zur Schule laufen, was man als Folter bezeichnen kann. Folter ist bekanntlich verboten, aber das interessiert die Höhergestellten offenbar nicht. Da müsste z.B. eine zierliche Beamte oder Richterin mit 50 bzw. 60 kg Gewicht einen 18 kg schweren Kasten mit Getränken zweimal täglich bis 3 km tragen. Die Verantwortlichen scheinen mit ihrem Machtbesitz, ihrer Selbstsucht und ihren Gruppeninteressen den Blick zur Realität verloren zu haben.
Es bestehen zwischen beiden Gruppen, nämlich der Gruppe der Amtsträger und der Gruppe der Kinder des Volkes keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, z.B. Art. 118 Abs. 1 der Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 der Bayer. Verfassung- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).
Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal.
Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:
Man kann einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.
Rheuma wahre Ursachen sind Amalgam, Gold, Palladium
Pharmakonzerne betreiben kriminelle Machenschaften zu Lasten unserer Gesundheit
Der Schutz der Umweltgift-Industrie ist von staatlicher Seite perfektioniert, indem für Vergiftungen durch Umweltgifte Ärzte keine Abrechnungsziffer und keine Ausbildung bekommen haben. Patienten müssen alles selbst tun, denn es wird ihnen nicht geholfen. Zuständig ist in Deutschland nur der Psychiater für Vergiftete!
Nachstehend einige Vorschläge zu Verbesserungen, in der Hoffnung dass irgendwas ankommt:
1. Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
2. Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen, kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
4. Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Richterinnen, Richter und Beamtinnen sowie Beamten durch die Untergeordneten und nicht- wie bisher- durch Übergeordnete bzw. Obrigkeiten.
5. Bundestagsabgeordneten, Beamten und Richtern persönlich „auf den Geist gehen“. Bundestagsabgeordnete anrufen, anschreiben oder überschreiben.
7. Gründung einer Partei mit einem werbenden Namen wie z.B. „Partei für Behörden-, Justiz- und Korruptionsgeschädigte“ als Gegenpol zu den Lobbyinteressen.
8. Zulassung von Vereinen, die sich für Menschenrechte einsetzen als Opposition gegen die Parteilobby im Bundestag.
9. Beteiligung z.B. an Petitionen von AVAAZ
10. Einschaltung der Verhaltensforschung zum Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung, die Machtmissbrauchsinteressen weitestgehend verhindert.
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