Darf mein Vermieter das?

Bingo.

Einerseits kann ich Vermieter verstehen, die sparen jahrelang auf eine Wohnung, dann zieht ein Mieter ein und wohnt darin nicht so wie die Vermieter es sich vorstellen. Aber das nehmen viele Vermieter zu persönlich, also "der macht meine teure Wohnung kaputt".
Letztendlich ist es aber egal, wie er darin wohnt, sondern wie er die Wohnung am Ende wieder abgibt. Bei immer mehr Berichten über Mietnomaden wurde diese Angst wohl noch gefördert...
 
Liquid meinte das mit dem Auto sicherlich so, [...]
Vielen Dank für die Erklärung! Da stand ich wohl etwas auf dem Schlauch. :LOL:

[...] Letztendlich ist es aber egal, wie er darin wohnt, sondern wie er die Wohnung am Ende wieder abgibt. [...]
Du redest hier immer von einer "Wohnung". Die WG-Bewohner mieten hier aber nicht eine ganze Wohnung, sondern nur ein Zimmer. Wie sie während der Mietdauer in diesem Zimmer wohnen, wurde doch scheinbar auch nicht von der Vermieterin beanstandet.

Richtig ist, dass es nur darauf ankommt, wie die Mietsache am Ende wieder abgegeben wird. Da das Mietverhältnis der einen Mitbewohnerin endete, befand sich die Vermieterin in der Wohnung, um die Mietsache zu überprüfen und die erwähnte "professionelle Reinigung" vorzunehmen.
[...] Meine Vermieterin verlangt am Ende der Mietzeit 40€ für professionelle Reinigung, [...]
Sie war also deswegen in der WG und meinte es sähe aus wie ein einziger Saustall und wäre total eklig. [...]
Da die Vermieterin scheinbar nur die gemeinschaftlich genutzten Räume beanstandet hat ist die Frage, wer ist eigentlich Mieter der gemeinschaftlich genutzten Räume, wie Küche, Bad und Flur? Und wann endet das Mietverhältnis für diese gemeinschaftlichen Räume?

Es könnte beispielsweise bei jedem WG-Mitgliedswechsel eine solches Ende (natürlich nur für den Ausziehenden) vorliegen. Dann wäre doch aber die Beanstandung der Vermieterin rechtens gewesen. Oder endet es womöglich nie, weil ja ständig Leute ein- und ausziehen?

Ich weiß wirklich nicht, wie das Rechtsverhältnis in solchen Fällen ist. Daher meine ich, dass Haku sich in jedem Fall rechtsverbindlich beraten lassen sollte, bevor sie der Vermieterin Dinge vorwirft, die vielleicht rechtlich einwandfrei sind.
 
Du redest hier immer von einer "Wohnung". Die WG-Bewohner mieten hier aber nicht eine ganze Wohnung, sondern nur ein Zimmer. Wie sie während der Mietdauer in diesem Zimmer wohnen, wurde doch scheinbar auch nicht von der Vermieterin beanstandet.

Richtig ist, dass es nur darauf ankommt, wie die Mietsache am Ende wieder abgegeben wird. Da das Mietverhältnis der einen Mitbewohnerin endete, befand sich die Vermieterin in der Wohnung, um die Mietsache zu überprüfen und die erwähnte "professionelle Reinigung" vorzunehmen.
Der Sachverhalt ist ja leider noch nicht ganz geklärt.

Mal abgesehen, dass es für beide Seiten besser wäre, einen einzigen Mietvertrag über die ganze Wohnung zu machen. Für die Mieter um die besagten "Kontrollen" zu vermeiden, und für die Vermieterin, da das Risiko, dass eine der Mieterinnen nicht mehr zahlen kann, auf die anderen Mieter verteilt wird (bei der WG würde es sich dann um eine GbR handeln)... :roll:
 
Also vielleicht nochmal zur Erläuterung,

eine Gesamtschuldnerische Haftung würde ich niemals eingehen, auch wenn das für den Vermieter vielleicht besser ist. Ich kann mir nämlich meine Mitbewohner nicht aussuchen, sonder die werden von der Vermieterin handverlesen.

Laut Mietvertrag vermietet mir der Vermieter "zu Wohnzwecken [...] das möblierte Einzelzimmer, Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad." (wortwörtlich)

Zum Thema Sauberkeit steht da: "Der Mieter ist verpflichtet für ausreichende Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen und die Mieträume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Der Mieter hat die Mietsache nach Überlassung von Ungeziefer frei zu halten."

Zum Thema Betreten der Räume steht da:
"Der Mieter hat zu gewährleisten, dass der Vermieter oder dessen Beauftragte, Sachverständige und Interessenten, die Mietsache während der üblichen Tageszeiten (Werktags bis 19:00 Uhr) - nach Terminvereinbarung - besichtigen können. In Fällen von Gefahr ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen."


Also ich meine, dass es nach dem Vertrag Pflicht ist von dem der auszieht, dass alles sauber übergeben wird. Klar wäre es nicht fair, wenn die anderen beiden alles dreckig machen und einer es dann sauber machen muss, weil derjenige grade auszieht. Aber so ists ja auch eigentlich nicht gewesen. Es sind halt Flecken durch den üblichen Gebrauch der Räume entstanden, und wo nicht noch einmal gereinigt wurde.

Dass sie Freitagabends um 9 bei mir an der Tür klingelt, um mir einen Anschiss zu verpassen, weil die Wohnung nicht sauber war, als jemand anderes ausgezogen ist, finde ich da eigentlich nicht so dolle.

Und ich denke laut Mietvertrag hat sie sich ja selber ausgeschlossen, von wegen unangekündigt die Wohnung zu kontrollieren.

Ich wohne ja nicht zum ersten Mal in einer WG, und es gab noch nie solche Probleme, und ich habe auch nicht innerhalb des letzten Monats mein Sauberkeitsverhalten geändert. Noch dazu denke ich, 1. dass ich in meiner Wohnung eine gewisse Privatsphäre genießen darf und solche Sachen wie Sauberkeit WG-intern geregelt werden können (es gibt bei uns z.B. einen Putzplan), und 2. dass es alles andere als fair ist, nur mich und diejenige die ausgezogen ist zusammenzustauchen und die dritte komplett in Schutz zu nehmen. Und vor allem sich einer 23-jährigen gegenüber als der große Erziehungsberechtigte darzustellen.

Zum Glück ist die Miete nur vom 1.3. - 31.5. Danach bin ich weg, auch wenn ich am liebsten sofort ausziehen würde... aber da würde sie dann meine Miete einbehalten und wahrscheinlich auch noch meine Kaution oder so... Und so viel Geld hab ich nicht, als wenn ich mir das leisten könnte.
 
Zum Glück ist die Miete nur vom 1.3. - 31.5. Danach bin ich weg, auch wenn ich am liebsten sofort ausziehen würde... aber da würde sie dann meine Miete einbehalten und wahrscheinlich auch noch meine Kaution oder so... Und so viel Geld hab ich nicht, als wenn ich mir das leisten könnte.
Dann hast ja nur noch 8 Wochen auszuhalten, das ist ja dann nicht so wild.
Wird die nächste Wohnung dann ne eigene? WG ist doch auf dauer nix :-?
 
das ist keine WG!

da werden nur moebilierte zimmer vermietet, jeder mieter ist nur fuer sich selbst verantwortich, wogegen bei einer WG alle gemeinschaftlich haften.

der vorteil fuer den vermieter ist dabei, das risiko geld zu verlieren ist gesplittet, die einnahmen sind durch die einzelvermietung hoeher als wenn die wohnung als ganzes an eine wg vermietet wuerde.

das aufsuchen um 21 uhr, war auch keine wohnungsbesichtigung, sondern rechtlich gesehen ein besuch!
die wohnungsbesichtigung fand ja schon frueher statt und diese war rechtlich gesehen illegal, da der mieter ja nicht anwesend war.

die vermieterin hat bei dieser vertragskonstellation jederzeit das recht, die gemeinschaftsraeume zu inspizieren.

die vermieteten zimmer allerdings, darf sie nicht betreten, selbst wenn die tueren offen sind!!!!!

peter
 
das ist keine WG!

da werden nur moebilierte zimmer vermietet, jeder mieter ist nur fuer sich selbst verantwortich, wogegen bei einer WG alle gemeinschaftlich haften.

der vorteil fuer den vermieter ist dabei, das risiko geld zu verlieren ist gesplittet, die einnahmen sind durch die einzelvermietung hoeher als wenn die wohnung als ganzes an eine wg vermietet wuerde.

das aufsuchen um 21 uhr, war auch keine wohnungsbesichtigung, sondern rechtlich gesehen ein besuch!
die wohnungsbesichtigung fand ja schon frueher statt und diese war rechtlich gesehen illegal, da der mieter ja nicht anwesend war.

die vermieterin hat bei dieser vertragskonstellation jederzeit das recht, die gemeinschaftsraeume zu inspizieren.

die vermieteten zimmer allerdings, darf sie nicht betreten, selbst wenn die tueren offen sind!!!!!

peter

Du meinst also, da ich nicht alleiniger Mieter der Wohnung bin hat sie das Recht die Gemeinschaftsräume jederzeit zu betreten und mir auch eine Putzfrau aufzudrücken, wenn sie subjektiv der Meinung ist, dass die Gemeinschaftsräume nicht sauber genug gehalten werden?
Wo steht denn das? Ich hab halt bisher nur gefunden, dass ein Vermieter nicht unangemeldet in die Wohnung darf.
 
Dann hast ja nur noch 8 Wochen auszuhalten, das ist ja dann nicht so wild.
Wird die nächste Wohnung dann ne eigene? WG ist doch auf dauer nix :-?

Erstmal gehts zurück in meine alte WG... die ist echt super, und da freu ich mich schon drauf.... Danach... keine Ahnung :) Aber ich denke in absehbarer Zeit wirds auch mal ne eigene Wohnung, nur für ein paar Monate lohnt sich sowas halt nicht
 
Du meinst also, da ich nicht alleiniger Mieter der Wohnung bin hat sie das Recht die Gemeinschaftsräume jederzeit zu betreten und mir auch eine Putzfrau aufzudrücken, wenn sie subjektiv der Meinung ist, dass die Gemeinschaftsräume nicht sauber genug gehalten werden?
Wo steht denn das? Ich hab halt bisher nur gefunden, dass ein Vermieter nicht unangemeldet in die Wohnung darf.


du schreibst es ja schon "wohnung"

du hast keine wohnung gemietet!

das mit der putzfrau is natuerlich quatsch, wenn die allgemeinraeume normal genutzt werden.

peter
 
Mein letzter stand is da schon etwas älter. Aber meines wissens ist das in Deutschland imme rnoch so, dass die Vermieter sich anmelden müssen (Meines erachtens sogar mehrere Wochen im voraus). Ansonsten muss man se nicht reinlassen.
Putzfrau auf eure kosten geht schonmal gar nicht. Da würde ich se einfach reden lassen. Wenn sie die vorbeischickt würde ich mich sogar freuen. Aber bezahlen? ne danke ;)

Aber es kann natürlich sein, dass sich da in letzter zeit was getan hat.. Würde mich aber stark wundern ;)

Frag mal bei dir den nächsten Mieterschutzbund. Die haben fast überall aussenstellen wo man sich schlau machen kann. Ich frag mal nen bekannten. Der kennt sich in der Materie auch ganz gut aus.

Sry für den Fullquote aber: "Ich stimm Dir voll und ganz zu !!!"

Am besten echt zum Mieterschutzbund und da nochmal genaue(re) Infos holen und dem Vermieter die Meinung geigen.
 
ich würde mir in so einem Fall immer Infos vom Mieterschutzbund holen.
Bin aber der Meinung,daß Du zwar nur Mieter bist und aber gerade auch trotzdem nicht den Vermieter unangemeldet hinein lassen musst.
Würde ich generell auch nicht machen denn dann könnte der Vermieter ja jeden Tag kommen und sagen,Er wolle die Wohnung sehen.Gibt's ja garnicht so was!!
 
das mit der putzfrau is natuerlich quatsch, wenn die allgemeinraeume normal genutzt werden.

Sicher? Sie kann doch für die Gemeinschaftsräume eine Putzfrau einstellen und die Kosten auf die Miete aufschlagen, oder nicht?

Bei mir im Haus gibt es auch einen Hausmeister den ich anteilig bezahle (und der auch die Flure putzt). Der war zwar schon zu meinem Einzug da, aber irgendwann muss er ja von der Hausverwaltung eingestellt worden sein. Ich nehme an es gibt Fristen und Sonderkündigungsrechte für die Mieter wenn sowas passiert, aber grundsätzlich ist das bestimmt möglich.

Die Dame will sich halt absichern - was sicherlich verständlich ist, wenn man sich anguckt was für kurzfristige Mietzeiträume sie zulässt. Da baut man bestimmt kein besonders ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zu seinen Mietern auf.

Aber Haku, dir kann das ja nun wirklich mehr oder weniger egal sein. Niemand zwingt dich mit der Dame zu reden und bevor irgendwelche Mieten (rechtmäßig) erhöht werden können bist zu schon längst wieder weg.
 
als mieter,

hast du normal einen zeitvertrag, in dem alle kosten aufgefuehrt sind.

moeglicherweise gibt es eine angleichklausel, fuer strom gas wasser oder es wird einfach anteilig abgerechnet.

ein neuer posten aber, wie putzfrau oder hausmeister, der nicht im vertrag steht, ist waehrend der laufzeit des vertrages ohne zustimmung des mieters nicht moeglich!

peter