Darf der Richter das "Kopfschütteln" ahnden ?

ts_hasan

im urlaub
ID: 316379
L
16 Mai 2008
3.011
273
Hello Klammer,

kürzlich las ich in einem Forum, ob "ein Zuhörer im Gerichtssaal über die Äusserungen des Richters den Kopf schütteln darf"? "Darf der Richter das ahnden? Genaues wurde dort jedoch nicht geschrieben, also versuch ichs mal hier.

Rechtsgelehrte Klammer, Ihr habt das Wort..Bin mal gespannt


Gruß
ts_hasan
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich kann der Richter jedes Verhalten von Beteiligten und Zuschauern ahnden, wenn die Verhandlung gestört wird oder es sich um eine Herabwürdigung des Gerichts handelt.

Ob das bei einem Kopfschütteln der Fall ist, ist fraglich. Jedenfalls aber kann der Richter zunächst einmal (nach vorheriger Belehrung) eine Sanktion aussprechen. Dagegen gibt es aber Rechtsmittel.
 
Wieso darf der das? Man stört damit doch nicht die Verhandlung.

Ich würde mich ja auf Artikel 5 GG berufen:

[...] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]

mfg
 
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Ich würde mich ja auf Artikel 5 GG berufen:

[...] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]

mfg

Aber nicht im Gerichtssaal, der Richter kann jederzeit, den Gerichtssaal für die Öffentlichkeit schließen lassen!

Es besteht, die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
 
Wieso darf der das? Man stört damit doch nicht die Verhandlung.

Wenn man soetwas bei jedem 2. Satz macht, dann stört das sehr wohl eine Verhandlung. Zuschauen heißt Augen benutzen und nicht irgendein Kasperle-Theater machen. Und sogar, wenn man - als Zuschauer - nicht eins ist mit dem Richter, dann hält man den Mund bzw. man verhält sich unauffallend. Wenn gar nicht geht, dann verläßt man den Saal. Der Zuschauer ist aber nicht da um den Richter zu kommentieren (verbal oder mit Gesten).