TheRockMan
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- 25 April 2008
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Ich hab schon bessere Witze gehörtDabei ist es gleichgültig ob Sie selbst oder ich Sie gekündigt habe.
Die Kündigung des Seiteninhabers, verbunden mit der Einbehaltung des User-Guthabens, mag zwar in den AGB stehen, nach § 308.7 BGB ist das dennoch nicht rechtens. Ich weise weiterhin auf § 812 ff BGB (ungerechtfertigte Bereicherung hin und empfehle dem User eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, ob hier eine Straftat nach § 242 - 248c BGB vorliegt.
Gaunerige Webmaster haben wir schon viel zu viele.