conneryweb.de, Staconweb.de, Starsun24.de, stagelo.net AGB-Änderung

Dabei ist es gleichgültig ob Sie selbst oder ich Sie gekündigt habe.
Ich hab schon bessere Witze gehört :evil:

Die Kündigung des Seiteninhabers, verbunden mit der Einbehaltung des User-Guthabens, mag zwar in den AGB stehen, nach § 308.7 BGB ist das dennoch nicht rechtens. Ich weise weiterhin auf § 812 ff BGB (ungerechtfertigte Bereicherung hin und empfehle dem User eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, ob hier eine Straftat nach § 242 - 248c BGB vorliegt.

Gaunerige Webmaster haben wir schon viel zu viele.
 
Dabei ist es gleichgültig ob Sie selbst oder ich Sie gekündigt habe. Sie haben die Auszahlungsgrenze nicht erreicht und somit kein Rechtsanspruch auf das Guthaben.
Na das ist ja praktisch, dann baue ich mir einen Mailer, der bei jedem Zugriff eines Users dessen Konto prüft, und wenn es 97% der Auszahlungsgrenze erreicht, wird es automatisch gekündigt. Weil es ist ja egal, ob ich kündige oder der User, wenn die Auszahlungsgrenze bei Vertragsende noch nicht erreicht wurde, verfällt das Guthaben...
 
Sie hätten genauso der neuen AGB zustimmen und die fehlenden 1-2 € verdienen können um über die Auszahlunggrenze zu kommen. Diese sich auszahlen lassen und dann Ihren Account kündigen. Wenn Sie ordentlich gefragt hätten, wäre es sich möglich gewesen das Geld auszuzahlen ohne das Sie 4 Monate warten müssen. Aber wie man in den Wald ruft so schallt es heraus.
Mit welcher Begründung hätte MaximoLider dieser AGB-Änderung zustimmen sollen, weil es vielleich so für Sie am besten ist :?:

Irrtum, denn diese AGB-Änderung dürfen schon von vornherein unwirksam sein laut diesen Urteil:

Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers so deutlich von diesem gesetzlichen Leitbild ab, weil er sich gegenüber seinem Vertragspartner ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumt, ist darin eine unangemessene Benachteiligung des Anderen zu sehen.
Eine solche Klausel ist demnach unwirksam.

Die gesetzliche Verzugsregelung soll gerade kleinere und mittlere Unternehmen schützen.

Dieser Gesetzeszweck würde durch die formularmäßige Vereinbarung eines derart "großzügigen" Zahlungsziels unterlaufen.

Eine solche Fristverlängerung kann nur durch eine Individualvereinbarung getroffen werden. Beschluss des OLG Köln vom 01.02.2006 11 W 5/06 OLGR Köln 2006, 271
Auch noch interssant dürfte dieser Link sein ;)

https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
 
Wenn Sie ordentlich gefragt hätten, wäre es sich möglich gewesen das Geld auszuzahlen ohne das Sie 4 Monate warten müssen. Aber wie man in den Wald ruft so schallt es heraus.

Dann frage ich auch mal höflich-ordentlich, was meine 25 EUR machen, die wohl gesichert über der Auszahlungsgrenze liegen. Bei der Bestätigung der Auszahlung war von 6 Wochen die Rede, aber selbst 4 Monate sind seit dem 14.3.2010 nun längst vorbei.

 
Leute was sollen den die ganzen Tipps bringen?

Ihr gebt Tipps wie verklage den Betreiber obwohl die Entscheidung bereits getroffen ist, wie geil ist das denn.


Es hat ein Gericht entschieden und dieses hat sicher auch seine Gründe für die Entscheidung gehabt. Es hat eben nicht immer der "User" recht.

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Gaunerige Webmaster haben wir schon viel zu viele.


@LordRoscommon was meinste wieviel "brave User" sich als "Gauner" entpuppen bei genaueren hinsehen. :roll: Und da sind Doppelaccounts oder Klickhelfer noch das absolut harmloseste womit geschummelt wird.
 
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Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Wann ist eine Auszahlung eines Paid4-Anbieters fällig?

Ist eine Auszahlung eines Paid4-Anbieters zum Zeitpunkt der Beantragung der Auszahlung fällig?

Ist der Fälligkeitstermin, der Tag der Beantragung der Auszahlung plus des in den AGB bestimmten Zeitraumes?
 
@ewin12000: Klar gibt es auch gaunerige User, aber die wären dann Thema eines anderen Threads. Hier in diesem Thread reg ich mich ja auch nicht über Merkel, Westerwelle & Cie. auf.

@karpow: Ja, Fälligkeit entsteht bei Beantragung der Auszahlung. Und dann max. + 30 Tage (zzgl. Bank-Laufzeit, aber auf die Wertstellung achten!).