Bernie1969
Klamm.... an Losen
- 31 Dezember 2006
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Das mit den 12 Tagen ist durchaus möglich. Es gibt in manchen Bundesländern eine Initiative, bei "geringen" Straftaten ohne großen Ermittlungsbedarf, dass die Verhandlung möglichst zeitnah an die Tat gelegt wird, um dem Delinquenten direkter das Verhältnis Tat-Konsequenz klar zu machen. (Bitte nicht prügeln für den Vergleich: Tiere muss man auch sofort "bestrafen", wenige sekunden später ist es schon zu spät)
@Black_Kaktus: das mit den Sozialstunden habe ich Dir ja weiter oben schon angekündigt. Denk aber dran: Du bist jetzt aktenkundig. Das taucht zwar nicht in Deinem "klassischen" Führungszeugnis (das Du für Bewerbungen z.B. brauchst) auf, aber im Bundeszentralregister bleibt der Eintrag stehen, sprich, wenn Du mal wieder vor Gericht stehen solltest, steht das noch drin.
Im BZR steht dann bei solchen Dingen: "Nicht in ein Führungszeugnis für Privat oder Behörden eintragen"
@Black_Kaktus: das mit den Sozialstunden habe ich Dir ja weiter oben schon angekündigt. Denk aber dran: Du bist jetzt aktenkundig. Das taucht zwar nicht in Deinem "klassischen" Führungszeugnis (das Du für Bewerbungen z.B. brauchst) auf, aber im Bundeszentralregister bleibt der Eintrag stehen, sprich, wenn Du mal wieder vor Gericht stehen solltest, steht das noch drin.
Im BZR steht dann bei solchen Dingen: "Nicht in ein Führungszeugnis für Privat oder Behörden eintragen"
