*close* da nicht eindeutig klärbar: Personalausweis: Mitführungspflicht?

kopi-marl schrieb:
Da steht: "auf Verlangen" ! D.h. in dem Moment, in dem die zuständige Stelle dieses verlangt. Die zuständige Stelle ist auch der Polizist auf der Straße
Und woraus schliesst Du dann, dass Du das Ding dabei haben musst. Dann sagst Du dem netten Polizisten "Der ist zu Hause" und dann kann der Dich nach Hause begleiten, Dich mitnehmen oder die Sache einfach ignorieren. Wenn er Dich mitnehmen will, braucht er allerdings dafür einen triftigen Grund. Einfach so geht das nicht.

Und ihr könnt mir das ruhig glauben, ich sitze an der Quelle für das Wissen.

Gruss
Marty
 
kopi-marl schrieb:
Da steht: "auf Verlangen" ! D.h. in dem Moment, in dem die zuständige Stelle dieses verlangt. Die zuständige Stelle ist auch der Polizist auf der Straße
b_wink.gif

Also, wenn ich um den See skate habe ich auch keinen Perso dabei, aber mich hat da auch noch nie ein Polizist angehalten und danach gefragt, eigentlich musste ich den nur einmal vorzeigen... und das war bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle zum Vergleich des Lichtbildes.
 
Kann Marty da auch nur zustimmen, da steht nur, dass man
PersAuswG schrieb:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
[...]
2.
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder

Wenn du ihn nicht dabei hast und ihn deshalb nicht vorzeigen kannst ist das ja noch keine Unterlassung. Wenn du jedoch dazu aufgefordert wirst den Perso bei einer Behörde innerhalb einer Frist vorzulegen und du tust das nicht, dann wirds haarig. Wenn ein Polizist auf der Straße meint, dass er ihn unbedingt sehen möchte, darf er dich gerne nachhause oder an einer anderen Ort fahren, an dem du zugriff auf den Perso hast und ihn da kontrollieren. Wenn du jedoch keinen Ort angeben kannst an, dem er ist, wirds auch schon wieder interessant.

HTH Soeren - der immer Perso, Fahrzeug- und Führerschein dabei hat - man weiß ja nie...
 
MartyMcFly schrieb:
Wenn er Dich mitnehmen will, braucht er allerdings dafür einen triftigen Grund. Einfach so geht das nicht.
Och, da findet er im PAG ne ganze Reihe von Gründen. Und vorzugsweise nachts passt da fast jeder. Hier in Bayern ist die Liste dazu noch dummerweise arg lang und die Polizisten irgendwie alle sowas von unfreundlich, das hab ich woanders noch nie erlebt. In anderen Bundesländern ist die Liste teilweise viel kürzer.

MartyMcFly schrieb:
Und ihr könnt mir das ruhig glauben, ich sitze an der Quelle für das Wissen.
Die Quelle würde mich mal interessieren.

anddie
 
MartyMcFly schrieb:
Und woraus schliesst Du dann, dass Du das Ding dabei haben musst.

Aus den Wörtern "aus Verlangen".

Weiter heißt es ja im Abs 2 des § 5 PersAuswG:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.;)

Willst Du also die Owi vermeiden, dann musst Du den Ausweis mitführen.

Das Wort "kann" in dieser Rechtsnorm gibt dieser "verlangenden Stelle" einen Ermessenspielraum, welcher auch die in diesem Thread oft bemängelte Willkür erklärt. Der Polizist vor Ort entscheidet, ob er die Owi ahndet. Der eine gibt sich mit der Überprüfung per Funk zufrieden. Vor allem, wenn andere Dokumente zur Identitätsklärung vorliegen. Sollte der Aufwand nötig sein, jemanden nach Hause zu begleiten, wird aus dem "Kann" ganz schnell ein "Muss", weil der Beamte seine zeitliche Gebundenheit auch erklären muss.

MartyMcFly schrieb:
Wenn er Dich mitnehmen will, braucht er allerdings dafür einen triftigen Grund.

Den wird er schon haben, wenn er Deine Identität feststellen will!
b_wink.gif
 
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kopi-marl schrieb:
Aus den Wörtern "aus Verlangen".

Weiter heißt es ja im Abs 2 des § 5 PersAuswG:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.;)

Willst Du also die Owi vermeiden, dann musst Du den Ausweis mitführen.
Wir haben da anscheinend zwei unterschiedliche Meinungen. Und jetzt immer hin und her zu schreiben, bringt nichts. Lassen wir es dabei. Wir beide haben unseren Ausweis (fast) immer dabei, weil es sinnvoller ist. Aus die Maus.

PS: Schau auch mal in Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis unter "Gerüchte und Legenden" nach.

Gruss
Marty
 
Zuletzt bearbeitet:
LasMiranda schrieb:
Übrigens ergab meine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt
eine Mitführungspflicht
Wie der Zufall so will habe ich heute auch meinen neuen Ausweis abgeholt ;) Abgesehen davon, dass ich gewissen Mitarbeitern auf den Gemeinden gerne ein ähnlich unsicheres Wissen zur Mitführungspflicht andichte, sind das vielleicht von Bundeland zu Bundesland leicht unterschiedliche Gesetze/Auslegungen? Aber ka, kenne mich damit überhaupt nicht aus.

Und so "leicht" er auch sein mag - was einige hier anführten; für mich auch selbstverständlich wenn ich etwas "weiter" wegfahre und sei es nur in die Stadt. Aber wenn ich zwei Strassen weiter düse um was auch immer zu machen, wäre es doch anmaßend mir dann bei einer Kontrolle eine kleine Strafe aufzubrummen. Naja ;)