Bürge und Schuldner

Luckyze

Well-known member
31 Mai 2006
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Liebe Gemeinde von Klamm,

ich muss jetzt doch mal hier Eure Ratschläge und mir Informationen Einholen was Bürge und Schuldner angeht.

Folgender Sachverhalt: Ich war so zu Sagen im Zwangs Urlaub weil ein enger Familienangehöriger ( Vater ) Verstorben ist und er als Bürge für seinen Sohn ( mein Bruder ) sich geopfert hat.

Wir Reden hier von einer beachtlichen Summe welche sich in einen 5 stelligen bereich bewegt. Ich selber habe auf seinen PC zu Hause einiges gefunden was nicht mal die Frau ( meine Mama ) wusste bzw. nur Teils wusste.

Er der Schuldner ( Bruder ) hat seit letztens Jahres Januar keinen Cent mehr bezahlt. Seit dieser Zeit hat mein Vater die Raten getilgt. Hinzu kommt das der Schuldner schon in der Schufa drinnen steht, was aber auch keiner wusste.

Es gibt aber Dokumente das beide für diesen Kredit unterschrieben haben.

Wie stehen da jetzt die Chancen? Muss die Ehefrau ( meine Mama, jetzt Witwe ) die Schulden weiter für mein Bruder bezahlen weil Er nicht Zahlt, oder wird mein Bruder jetzt alleine dafür seinen Arsch hinhalten müssen?

Eine Mail mal als Zitat. Namen und Mail habe ich weg gelassen.

Hallo Vater, ich kann die 2 Raten nicht zahlen sonst hätte ich sie Dir gezahlt, ich kann die 3 Raten nicht zahlen, meine jetzige Finanzlage gibt es nicht her, ich bekomme bei der Bank auch kein Dispo, da ich eine Nekative Schufa habe. Ich will und kann auch Dir keine leere Versprechungen machen wann ich die Raten ausgleichen kann. Gruß xxx


----- Original Nachricht ----
Von:
An:
Datum: 18.01.2011 16:45
Betreff: Raten

> Hallo xxx, ich hatte Dir doch geschrieben, daß ich 2 Raten im Januar
> benötige damit ich meine Gartenabrechnung 2010 begleichen kann. Leider finde
> ich keine 2. Rate auf meinem Konto. Wie hast Du Dir das gedacht?.Ich habe
> meine Finanzen genau geplant, auch mit den planmäßigen Eingängen von Dir,
> aber daran hast Du Dich ein Vierteljahr nicht daran gehalten und mich in
> enorme finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Ich verlange von Dir, daß Du
> kurzfristig die noch offenen 3 Raten in Höhe von 561 Euro begleichst, damit
> ich wieder einen Durchblick bekomme und meine noch offenen Rechnungen
> begleichen kann. Gruß Vater

Hallo Vater, Du kannst eine Ratenaussetzung mit der Bank für 3 Monate vereinbarchen, bis dahin habe ich meine Finanzlage so geklärt das ich die Offenen Raten begleichen kann.

----- Original Nachricht ----
Von:
An:
Datum: 06.02.2011 19:42
Betreff: Re: Raten

> Hallo xxxx schön daß Du so schnell geantwortet hast, nun weis ich
> wenigstens woran ich bin, aber ich weiß trotzdem noch lange nicht wie ich
> allein den Restkredit begleichen soll, villeicht kannst Du mir das mitteilen
>
> wie es nun weitergehen soll, denn mit meiner Finanzplanung und meiner Rente
>
> bin ich nicht in der Lage den Restkredit zu tilgen, aber mir scheint Dir ist
>
> das egal, aber mir nicht ich erwarte von Dir eine plausible Erklärung wie Du
>
> den Restkredit tigen willst. Gruß xxx
> From:
> To:
> Sent: Saturday, February 05, 2011 9:47 PM
> Subject: Aw: Raten

> Hallo Vater, sory aber ich habe zur Zeit kein Einkommen ich weis nicht wo
> ich das Geld herbekomme. Gruß xxx
>
> ----- Original Nachricht ----
> Von:
> An:
> Datum: 04.02.2011 19:54
> Betreff: Raten
>
> > Hallo xxx,es wird mir langsam leid, Dich ständig an Deine Pflichten zu
> > erinnern, aber ich kann es mir einfach finanziell nicht leisten ständig
> > Deine Raten zu begleichen, die mittlerweile wieder auf 4 Raten Rückstand
> > angewachsen sind, ich brauche mein Geld dringend. Gruß Vater
>
>

Ich hoffe auf gute Infos.

Lieben dank in voraus.

greetz Luckyze
 
also grundsätzlich werden auch Schulden vererbt, also wird die Mutter auch zahlen müssen, da die Bürgschaft dann auf sie als Erbe übergeht, theoretisch sogar der 2. Sohn, wobei ich da jetzt keine Ahnung von der genauen Aufteilung vom Erbe habe

genaue Informationen kann sowieso nur ein Anwalt geben, da Rechtsberatungen nicht erlaubt sind
 
Du willst *hier* Informationen und Tipps ???

sorry, aber 70% der Antworten werden beginnen mit "ich glaube, mal gehört zu haben, dass ...", "Der Onkel meines Schwagers hatte mal ein ähnliches Problem, damals hat ihm dann der Enkel des Zahnarztes von der Kassiererin im Supermarkt ..." ,
40% der Antorten lauten sinngemäß "Ich bin 100% sicher, dass.... so ist es und nicht anders... , ich bin übrigens ein 12 jähriger Schüler aber ich weiss das unumstößlich"
und 12% zitieren irgendwelche Paragraphen, und sei es das BImSchG.

Du meinst, das wärten insgesamt 122% .. da siehst Du mal, wie sehr Du Dich auf Angaben aus diesem Forum verlassen kannst ;-)
 
also grundsätzlich werden auch Schulden vererbt, also wird die Mutter auch zahlen müssen, da die Bürgschaft dann auf sie als Erbe übergeht

Hm dann wäre doch, die einfache Lösung, das Erbe abzulehnen. Wobei ich betonen muss, zu Erben gibt es eh nichts.
 
Hm dann wäre doch, die einfache Lösung, das Erbe abzulehnen. Wobei ich betonen muss, zu Erben gibt es eh nichts.
Wenn es nichts zu erben gibt, sollte man das Erbe grundsätzlich ablehnen... Schon alleine um vor Überraschungen wie hier geschützt zu sein.

Notfalls gibt es u.U. noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz wenn sich raus stellen sollte, daß das Erbe doch überschuldet ist.

Gruß Aru
 
Es geht gar nicht um ein Erbe. In einer Ehe sind die Schulden eh gesamtschuldnerisch. Deswegen will auch ein Möbelhaus oder Autohaus nicht unbedingt beide Ehepartner in der Finanzierung haben. Das ist nur mehr Aufwand und vom Ergebnis her egal. Im Nichtzahlungsfall wird eh auf das Gesamteinkommen zugegriffen, es sei denn es wurde strikte Gütertrennung vereinbart. Das macht aber kaum jemand.

Der Sohn könnte ein Erbe ablehnen, da es ja als Belastung zu erwarten ist. Ob dieser Anteil dann auch an der Mutter hängen bleibt, ist aber eine Frage für einen Anwalt. Und der kann sich dann auch gleich mal die Unterlagen zu den Bürgschaften ansehen. Vielleicht gibt es da auch Möglichkeiten der Anfachtung bzw. Formfehler die einen Ausweg möglich machen. Das Geld für eine ordentliche Beratung sollte es einem Wert sein, auch wenn man im Moment einen Berg an anderen Problemen hat. Ein Forum ist da nur ein billiger und schlechter Ersatz.
 
In einer Ehe sind die Schulden eh gesamtschuldnerisch.
Siehste ... und genau wegen so extrem falschen Aussagen sollte man nicht in einem belieben Internetforum so wichtige und umfangreiche Dinge ausloten :mrgreen:

Es wäre selbst für Fachleute hier nicht möglich dir zu helfen.
Wer ist/wird Erbe? Ist die Ausschlagung überhaupt noch möglich? Wie genau ist das Schuldverhältnis deines Bruders, wie genau die Bürgschaft deines Vaters? Wie hoch die Restschuld und die restlichen Sicherheiten soweit vorhanden? Wie ist die wirtschaftliche Situation (mit Ausblick) deines Bruders, wurde mal mit der Bank gesprochen? usw. usw.

Da es um viel Geld geht und dich hier vermutlich eh keiner beraten DARF (können vermutlich auch nicht, siehste ja :ugly:) wende dich einfach an einen (Fach)Anwalt ;)

Deswegen will auch ein Möbelhaus oder Autohaus nicht unbedingt beide Ehepartner in der Finanzierung haben. Das ist nur mehr Aufwand und vom Ergebnis her egal.
Bitte WAS?! O_O Oh man ...

Im Nichtzahlungsfall wird eh auf das Gesamteinkommen zugegriffen, es sei denn es wurde strikte Gütertrennung vereinbart. Das macht aber kaum jemand.
Wird es nicht. Bei einer Zugewinngemeinschaft herscht (bis zur Trennung) eine quasi-Gütertrennung.

Der Sohn könnte ein Erbe ablehnen, da es ja als Belastung zu erwarten ist.
Der Sohn erbt nicht seine eigene Bürgschaft ... Und nach der Interpretation des Threaderstellers dürfte ja die Mutter geerbt haben und nicht er/die Nachkommen. Aber wie oben beschrieben, konkret dargestellt wurd das nich.
 
Wir haben eh jetzt am Dienstag einen Termin bei der Bank auf die schnelle bekommen. Mal schauen dann.

Ich halte Euch auf den Laufenden falls ihr Interessiert seit. ;)

greetz Luckyze
 
In einer Ehe sind die Schulden eh gesamtschuldnerisch. Deswegen will auch ein Möbelhaus oder Autohaus nicht unbedingt beide Ehepartner in der Finanzierung haben. Das ist nur mehr Aufwand und vom Ergebnis her egal. Im Nichtzahlungsfall wird eh auf das Gesamteinkommen zugegriffen, es sei denn es wurde strikte Gütertrennung vereinbart.

So etwas sollte man nicht schreiben, wenn man es nicht sicher weiß. Das ist vollkommen Quatsch. In den meisten Fällen drängen die Banken darauf, von beiden Ehepartnern eine Unterschrift zu bekommen, mit dem Hinweis es sei reine Formsache. Dem ist aber überhaupt nicht so. Es wäre ja auch fatal, wenn ein Ehepartner vollkommen ohne das Wissen des anderen Kredite aufnehmen kann, dann verschwindet und der andere Ehepartner soll dann für die entstandenen Kosten aufkommen.

Siehe dazu auch folgende Informationen:
www.finanztip.de schrieb:
https://www.finanztip.de/recht/familie/haftet-ehegatte-fuer-partner.htm
Wenn Sie nicht ausdrücklich für die Schulden mitunterschrieben haben, haften Sie nicht für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins entsteht keine gegenseitige Haftung.

Viele denken, man könne die Haftung für Schulden des Ehegatten nur durch Gütertrennung aufheben. Das ist grundlegend falsch. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haftet man für die Schulden des anderen nur dann, wenn man sich explizit hierzu z.B. gegenüber der Bank verpflichtet hat.

Gleichwohl gibt es eine mittelbare Haftung für die Schulden des anderen Ehegatten. Durch die Zins- und Tilgungsleistungen kann er weniger Unterhalt zahlen oder ist nicht zum Vermögensausgleich verpflichtet. Eine direkte Haftung gegenüber der Bank besteht dann aber nicht.

Aber nun zurück zum eigentlichen Thema.

Wir haben eh jetzt am Dienstag einen Termin bei der Bank auf die schnelle bekommen. Mal schauen dann.

Ich kann dir nur raten trotzdem einen Anwalt aufzusuchen. Du solltest bedenken, dass die Bank ihr Geld zurückhaben möchte. Sie wird euch keine Tipps geben, wie ihr die Schulden möglichst NICHT übernehmen/zahlen müsst. Ein Anwalt wird den Sachverhalt aus einer ganz anderen Sichtweise heraus betrachten. Falls die Bank euch also sagt, dass einer von euch diese Bürgschaft nun erbt oder übernehmen muss, würde ich in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich mit Erbrecht auskennt.

Gruß,
sunnymay
 
Wenn Sie nicht ausdrücklich für die Schulden mitunterschrieben haben, haften Sie nicht für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins entsteht keine gegenseitige Haftung.

Unterschrieben hat sie nicht. Gütertrennung haben beide. Also getrennte Kontos.

greetz Luckyze