Brandschutzverordnung

Drachenjenny

Secrets Schatten
ID: 244899
L
27 Juli 2006
10.784
818
Hi Leute,

ich suche dringend ein Gesetz oder Vorschrift etc.:

(in der Art ca. soll es heißen)
Vorschriften und Verordnung für mehr als 12 Beherbungsstätten

oder

Neueste Brandschutzverordnung für Hotel- und Gaststättengewerbe



Ich such mich jetzt schon seit Stunden dusselig im Internet. Google bringt zwar viel hervor, aber nicht in der Art.
Es interessiert mich für das Land Brandenburg. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich finde es einfach nicht. Aber so in der Art muß es heißen.
 
@Toybaer

Yepp, Genau das, was ich suche. Vielen Lieben Dank.


@Mydoys
Danke dir auch, da hab ich mich gerade durchgewurschelt und auch so einiges gefunden.


Danke schön erstmal, reicht mir schon.
 
Fluchtwege sind zugestellt...

Hallo an alle .....

Kann mir bitte jemand weiterhelfen..

Folgendes Problem:
Wohne in einer 3 Familienhaus und wohne ganz oben (Dachgeschoss).
Hausverwalter unter mir und er hat im Treppenhaus ,was gleichzeitig auch bei Brand mein Fluchtweg wäre,mit Schuhschrank schuhe und jetzt auch noch mit absicht ,weil ich was gesagt habe eine Pflange oben drauf gestellt und die Blätter versperren zusätzlich noch den weg in Brusthöhe.

Für mich ist das der einzige weg nach unten und normalerweise wäre die breite 120cm jetzt durch Schuhschrank 90cm aber wenn die blätter noch wegrechne dann sind es gerade noch 50cm.

Auserdem sind wir eine 4 köpfige Familie....

Nun meine Frage wie kann ich nun dagengen vorgehen...????

Reden bringt nichts.....er meint er ist das Gesetz..

Wo finde ich was über Brandschutz bestimmungen wo auch Rechtskräftig sind und durch Gesetzgeber eventuell schon geregelt ist...

Möchte es erstmals in diesen weg versuchen....
Wird aber wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als vor Gericht zu gehen...

Bedanke mich für jede Antwort von euch....
 
Je nach Bundesland sollte das sowohl im jeweiligen Brandschutzgesetz als auch in der Bauordnung verankert sein.
Die Frage ist halt, ob der Fluchtweg durch den Schrank tatsächlich versperrt wird - das kann man als Unbeteiligter natürlich nicht sagen ;).

Ein klärendes Gespräch bringt aber meist mehr als 100 Paragraphen. Und die Infos hättest du dir auch selbst mit 5 Minuten Google aneignen können ...
 
Je nach Bundesland sollte das sowohl im jeweiligen Brandschutzgesetz als auch in der Bauordnung verankert sein.
Die Frage ist halt, ob der Fluchtweg durch den Schrank tatsächlich versperrt wird - das kann man als Unbeteiligter natürlich nicht sagen ;).

Ein klärendes Gespräch bringt aber meist mehr als 100 Paragraphen. Und die Infos hättest du dir auch selbst mit 5 Minuten Google aneignen können ...

Danke dir erstmals für deine Antwort...dies habe ich auch herausgefunden nur irgendwelche vorstrieften oder gesetz der genau das aussagt das es erlaubt ist oder nicht, finde ich nicht...

Zb. Fluchtwege sind nicht zu verengen ,leicht brennbare Stoffe sind im Treppenhaus nicht erlaubt wegen den Brandschutzordnung...

das Problem bei Google ist wenn man nicht weis wie man was findet kann man lang suchen .....

hier habe ich was gefunden werde es hier mal posten vielleicht hilft es jemand der das gleiche Problem hat....

https://www.feuerwehr-erfurt.de/vb/tips/merkblatt_brandschutzordnung.pdf

https://www.verwaltung.fh-koeln.de/...sg63/brandschutz/teil_b_ausgabe_k_18_3_04.pdf

Danke dir aber für deine Antwort.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Schrank den Fluchtweg behindert, muss der Vermieter den Schrank abbauen. Wenn er das nicht macht, würde ich mal beim Ordnungsamt nachfragen, ob die etwas dagegen unternehmen können.

Wenn durch den engen Weg durch das Treppenhaus die Nutzung Deiner Wohnung eingeschränkt wird, käme auch eine Mietminderung in Betracht. Darüber würde ich mal mit einem Mieterverein sprechen.

Marty
 
Kommt drauf an wie hoch das Haus ist. Wenn der Zweite Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr gesichert ist, wirds schwer ihm das zu verbeten. Wenns zu hoch ist (Kommt drauf an wie da bei euch die Zufahrtswege und Vorschriften sind) darf im Treppenraum nichtmal was Brennbares stehen...

Ist also wieder von vielen kleinigkeiten abhängig. Am einfachsten kannste dich da bei der örtlichen Feuerwehr schlau machen..
 
nicht ganz United

in Mietshäusern muss der DIREKTE Fluchtweg immer frei liegen, es darf nichts behindernd im Weg stehen, bei mehreren Fluchtmöglichkeiten gibt es Ausnahmeregelungen, die ich aber so nicht im Kopf habe

zumindest nach der Bau-Verordnung des Landes NRW (war so vor ca 6-7 Jahren, als ich meinen Meister gemacht habe)

die Breite bei Neuerrichtungen für den gewerblichen Nutzraum setzt sogar Fluchtwege mit einer Mindestbreite von 1,50m vorraus
wie und ob sich in den Jahren da was geändert hat, kann ich nicht sagen, daher unter Vorbehalt
 
Fluchtwege sind zugestellt...

Danke für die vielen Antworten.....

Bei mir gibs keinen 2 Fluchtwege das ist der einzige weg nach unten...

Ich werde nächstes Jahr mal bei der Feuerwehr nach fragen....

und werde berichten was sie gesagt haben..


Allen einen guten rutsch ins Jahr 2010 ;)