Blinker setzen auf Autobahn um sich Platz zu machen erlaubt?

Lynx72

Well-known member
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L
5 Mai 2006
391
70
Hallo!

Da ich häufiger auf Autobahnen unterwegs bin, stellt sich mir jetzt die Frage: Ist es erlaubt den Blinker auf der Autobahn links zu setzen um sich auf der Überholspur Platz zu schaffen? Ist der Blinker links zu setzen Nötigung wie dichtes Auffahren und Lichthupe?

MfG

Lynx72
 
bin mir nicht sicher aber würde sagen nur dicht auffahren und lichthupe. blinker kann man ja auch vergessen auszumachen.


ich fahre immer mit fernlicht
(am tage wenn eh die sonne scheint)
und blinker *ggg*


ok bin auch auf 2 rädern unterwegs.
 
jegliche Bedrängnis des vorausfahrenden Fahrzeuges, sei es dicht auffahren, Lichthupe oder der Blinker, gilt als Nötigung.

Diese, auch mittlerweile im Gesetz so genannten Drängler müssen seit neuestem für jegliche Art der Nötigung im Straßenverkehr mit empfindlichen Strafen rechnen, das beste Beispiel war ja das in den Medien vordergründig aufgebauschte Auffahren,w as nun zu langen Fahrverboten führen kann.

Kollege hat fürs Drängeln schon einen Punkt und 150€ kassiert, ok, keine Ahnung, wie weit er beim Blinken aufgefahren war, mag also auch noch eine Rolle gespielt zu haben

PS: Als offizielles Warnsignal beim Auffahren bleibt der Vorrausfahrenden sogar die "kurze" Betätigung der Bremse, um durch das Aufleuchten der Bremslichter zu zeigen und zu warnen, dass er zu dicht auffährt ...
 
Das mit Nötigung usw ist ja schön und gut, aber wie soll man nun wirklich laut Gesetz vorgehen wenn vor einem auf der Autobahn ne Oma mit ihrem Corsa auf der linken Spur mit 90 schleicht!?

Edit: Ich habe jetzt bewußt übertrieben ;-)
 
Das mit Nötigung usw ist ja schön und gut, aber wie soll man nun wirklich laut Gesetz vorgehen wenn vor einem auf der Autobahn ne Oma mit ihrem Corsa auf der linken Spur mit 90 schleicht!?

Edit: Ich habe jetzt bewußt übertrieben ;-)

nummernschild merken und anzeigen, das ist nämlich auch nötigung im straßenverkehr und genauso verboten.

stumpi
 
PS: Als offizielles Warnsignal beim Auffahren bleibt der Vorrausfahrenden sogar die "kurze" Betätigung der Bremse, um durch das Aufleuchten der Bremslichter zu zeigen und zu warnen, dass er zu dicht auffährt ...

Wenn jemand schon sehr dicht auffährt, dann auch noch als Vorausfahrender auf die Bremse treten? Wäre es da nicht weniger riskant "kurz" die Nebelschlusleuchte einzuschalten?
 
Wenn jemand schon sehr dicht auffährt, dann auch noch als Vorausfahrender auf die Bremse treten? Wäre es da nicht weniger riskant "kurz" die Nebelschlusleuchte einzuschalten?


tagsüber müsstest du dann erst das Licht einschalten, danach die Nebelschlußleuchte

es wurde per Gericht entschieden, dass es zulässig ist durch KURZES Betätigen der Bremse, also das Antippen, zu warnen.
du sollst natürlich nicht gleich runterbremsen oder gar eine Vollbremsung hinlegen


und zur Oma, die links fährt:
sofern sie, wenn die beiden rechten Spuren ebenfalls belegt sind, mindestens 70 und maximal die erlaubte fährt, kann man nichts machen.
wäre aber dagegen ein Ausweichen gemäß dem Rechtsfahrgebot möglich, so hat der linksfahrende die nächste rechte Spur zu nutzen.
also pauschal zu sagen, dass die Oma mit 100 in der linken Spur nötigt ist sachlich falsch.
 
Das mit Nötigung usw ist ja schön und gut, aber wie soll man nun wirklich laut Gesetz vorgehen wenn vor einem auf der Autobahn ne Oma mit ihrem Corsa auf der linken Spur mit 90 schleicht!?

Rechts überholen :ugly:

Nee, Spaß beiseite.

Ich denke in so einem Fall kann man ruhig schonmal KURZ die Lichthupe benutzen- das wird kein Problem darstellen, auf der Landstraße ist es ja auch erlaubt. Wenn man natürlich bis auf 5m auffährt, kann man sich das auch verkneifen. Aber wenn man angeflogen kommt und mal aus der Entfernung Lichthupe gibt oder wenn man den entsprechenden Sicherheitsabstand einhällt, passt das schon, solange man kein Leuchtkonzert veranstaltet ;)
 
Aber wenn man angeflogen kommt und mal aus der Entfernung Lichthupe gibt oder wenn man den entsprechenden Sicherheitsabstand einhällt, passt das schon, solange man kein Leuchtkonzert veranstaltet
Meinst du?

Wenn gerade ein Polizeiwagen in Zivil mit einer schönen Kamera da rumfährt, dann sehen die Beamten das bestimmt etwas anders.

Jegliche Art des Drängelns ist nunmal verboten. Wenn jemand links schleicht muss man sich eben gedulden. Da hilft auch kein großes Aufregen, denn das macht nur aggressiv und man kann die Situation sowieso nicht ändern.
 
Meinst du?

Wenn gerade ein Polizeiwagen in Zivil mit einer schönen Kamera da rumfährt, dann sehen die Beamten das bestimmt etwas anders.

Jegliche Art des Drängelns ist nunmal verboten. Wenn jemand links schleicht muss man sich eben gedulden. Da hilft auch kein großes Aufregen, denn das macht nur aggressiv und man kann die Situation sowieso nicht ändern.

Also wenn man aus der Entfernung mal kurz die Lichthupe betätigt, dann ist das für mich kein drängeln, sondern eher ein Hinweis. Wie eben auf der Landstraße auch- da darf man ja auch die Lichthupe benutzen um den Vordermann darauf hinzuweißen, dass man gerne überholen möchte. Drängeln ist für mich immer mit sehr nah auffahren verbunden- und wenn du wirklich nur 1-2 mal die Lichthupe antippst, wird dir da kein Bulle nen Strick draus drehen- das kann ich mir nicht vorstellen- solang du den Sicherheitsabstand einhältst.
 
Also wenn man aus der Entfernung mal kurz die Lichthupe betätigt, dann ist das für mich kein drängeln .... und wenn du wirklich nur 1-2 mal die Lichthupe antippst, wird dir da kein Bulle nen Strick draus drehen


doch, denn die Lichthupe ist gemäß Straßebverkehrsordnung ein Warnsignal und als solches als Warnung vor Gefahr einzusetzen.
Ein langsam fahrendes Fahrzeug is aber keine Gefahr, ergo ist die Benutzung der Lichthupe, ganz gleich, aus welcher Entfernung, ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Es ist unerheblich, ob du nun 5m oder 50m hinter einem die Lichthipe mißbrauchst, ein Mißbrauch bleibt es
 
Ein langsam fahrendes Fahrzeug is aber keine Gefahr, ergo ist die Benutzung der Lichthupe, ganz gleich, aus welcher Entfernung, ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Nein, ich habe mal so einen Verkehrsrichter im Fernsehn gesehen, bei Stern TV oder etwas in der Art (vllt kennen den welche, der war auch mal bei Tv Total und hat gesagt was für Schimpfwörter wieviel Strafe kosten etc). Der hat gesagt, dass einmal Lichthupe erlaubt ist, um den anderen auf sich aufmerksam zu machen. Blinken und mehrfach Lichthupe oder zu dicht auffahren und rechts überholen ist verboten
 
doch, denn die Lichthupe ist gemäß Straßebverkehrsordnung ein Warnsignal und als solches als Warnung vor Gefahr einzusetzen.
Ein langsam fahrendes Fahrzeug is aber keine Gefahr, ergo ist die Benutzung der Lichthupe, ganz gleich, aus welcher Entfernung, ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Es ist unerheblich, ob du nun 5m oder 50m hinter einem die Lichthipe mißbrauchst, ein Mißbrauch bleibt es

Aber wenn ich die auf der Landstraße benutze, warne ich auch nicht vor einer Gefahr, sonder zeige nur an, dass ich überholen will und da ist es definitiv erlaubt.
 
ich habe mal irgendwann gelernt, dass dieLichthupe international wie national nur als Warnzeichen genutzt werden darf.
In der Straßenverkehrsordnung steht auch keine Anzahl drin, sondern lediglich die Benutzung, von daher kann ich mir nicht denken, dass einmal erlaubt sei, zweimal dann verboten, denn auch einmal ist ja bereits "benutzt" (oder willst du mir sagen, dass ein einmal benutztes Kondom noch neu ist :ugly: )