Bilanzierung - Verbrauchsfolgeverfahren (FIFO, Lifo, ...)

Scowl

Pro-Rauchfrei e.V.
4 Mai 2006
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Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen zu den Verbrauchsfolgeverfahren (FIFO, LIFO, ...).

1.) Jede Gruppe (von gleichen Gütern) kann unterschiedlich bewertet werden, oder?

Also... Fernseher zum Beispiel nach dem FIFO-Verfahren... und Videorecorder nach dem LIFO-Verfahren.

2.) Wann kann das Verfahren gewechselt werden?
Aus Gründen der Bilanzkontinuität kann der gewählte ja nicht dauernd gewechselt werden, oder? Aber irgendwann muss es ja auch wieder möglich sein...

Wäre echt klasse, wenn mir das jemand beantworten könnte.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Scowl
 
1) ja, kannst du. Du verkaufst diese Geräte im Normalfall ja getrennt voneinander. Sozusagen als selbstständiges Produkt.

2) Die Antwort hier ist: nur aus triftigen Grund. Und bei einer Betriebsprüfung muss dieser einleuchtend sein. Sonst könnte man ja je nach wirtschaftlicher Lage (günstiger Einkaufspreis bzw. teurer Einkaufspreis) immer die Art der Bewertung gewechselt werden um besser dazustehen. Aus diesem Grund kann man eigtl. nicht wechseln. Du könntest höchstens dann wechseln, wenn man allgemeine Bestimmungen einführt, wie Elektronische Geräte der Unterhaltungsindustrie werden ab sofort nach Methode (z.B.) Lifo bewertet.

Diese Schritte sollte man sich deshalb natürlich ausreichend überlegen und nicht einfach aus einer Laune heraus entscheiden.