Das Gesetz sagt, dass der Schuldner kein Recht auf Teilzahlungen hat. Punkt. (Abgesehen von gegebenenfalls abweichenden vertraglichen Vereinbarungen.)Über den Sinn und den häufiger vertretenen Unsinn deutscher Gesetze diskutieren wir ja nicht![]()
Wenn du also nicht über Sinn oder Unsinn des Gesetzes diskutieren willst, ist die Frage doch damit geklärt...