ich wehle diesen weg da ich auch zu diesen usern gehöre.
hastewas
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hier kommt auch das BGB zum tragen.
so ein rallygewinn ist ein GEWINN und auf gewinne hat man nun mal keinen rechtsanspruch, geschweige denn zinsanspruch
der einzige weg, geht ueber das forum "abuse", wenn du glueck hast und nicht alleine rumschreist, kuemmert sich vielleicht ein admin darum.
gruss
peter
so ein rallygewinn ist ein GEWINN und auf gewinne hat man nun mal keinen rechtsanspruch, geschweige denn zinsanspruch![]()
Das bedeutet, wenn ich beim Lotto 6 Richtige habe und die Lottogesellschaft will einfach nicht zahlen, dann kann ich da gar nichts machen? Ich dachte bisher nur, dass man den Rechtsweg zwar ausschliessen kann, das aber auch vertraglich vereinbart sein muss. Das gesetzlich schon kein Anspruch besteht, war mir zumindest neu. Wo kann ich das nachlesen?
Marty
Könnte es sein, dass Du da Gewinne aus Glückspielen (Spielschulden) und Verlosungen/Lotterien durcheinander bringst?es gab einige urteile, auch in hoeherer instanz, die besagten, auf einen gewinn hat man keinen rechtsanspruch.
gewinn an sich ist natuerlich auslegungssache, die faelle die mir bekannt sind, waren lotterieen mit einem auto als hauptgewinn, die gewinner bekamen das auto nicht.

Mal davon abgesehen, ich würde den "Gewinn" einer Refrally überhaupt mit einem Lotteriegewinn gleichsetzen.