Betrieb will Fahrtkosten nach Vorstellungsgespräch nicht erstatten

Naja wenn ich dich nun noch ernst nehmen könnte nach deinem posting, dann würde ichs icherlich auch ausführlicher Antworten. Aber auf kindliche Trotztur alla "Klingt komisch, ist aber so" erwartest du sicherlich nicht mehr ernst genommen zu werden.

Ansonsten glaube ich nicht, dass bei einer Zahnarzthelferin die akademische Bildung deiner Freundin um lichtjahre besser ist als bei vergleichbaren Zahnarzthelferin aus der Region. So das irgendeine Firma/ein Zahnarzt sich da wirklich sein Fachpersonal von wo anders holen muss.

Und was du so mitbekommst kannst du ja dann stolz deiner Freundin mit der Sendung mit der Maus erklären, damit sie auch ja immer ihr recht in dieser Welt durchgesetzt bekommt , Klingt komisch, ist aber so :roll:
 
Das steht im §670 BGB.
Ausnahme gibt es nur, wenn man eine Initiativbewerbung gemacht hat, ...
also der §670 BGB gilt nur bei einem Auftrag, welcher unter §662 BGB definiert wird als:
"Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen."

So, wo bitte ist ein Vorstellungsgespräch ein Geschäft?

Ja, wie erklär ich Dir das jetzt am besten. In unserem Rechtssystem existiert nun mal die Auffassung dass die Aufwendungen, die man für einen Dritten macht, auch von diesem Dritten zu erstatten sind. Bei Bewerbungsgesprächen, die auf Einladung des Unternehmens erfolgen, stellen die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch derartige Aufwendungen dar. Klingt komisch, ist aber so ;) . Und Du solltest nicht beliebige aus dem TV aufgeschnappte Phrasen wie "freie Marktwirtschaft" in Deine Aussagen einbauen, obwohl sie in spezifischen Thema kaum Sinn machen.

Und soweit ich das als Arbeitnehmer mit akademischer Bildung bis jetzt mitbekommen habe, ist die Fahrtkostenerstattung in den allermeisten Unternehmen, vorallem in jenen die hochqualifizierte Kräfte suchen, selbstverständlich!
tjo, es ist selbstverständlich, aber niemand ist verpflichtet, dir die Kosten zu zahlen, außer vielleicht die Bundesagentur für Arbeit, wenn du es vrher beantragt hast

also ich würde mir keine Hoffnungen machen, dass du das Geld wieder kriegst, vielleicht habt ihr auch nen super netten Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit, der es euch noch im nachhinein genehmigt, was ich aber weniger glaube...

Wünsche noch viel Erfolg beim weiteren Bewerben!


MfG kbot
 
Zuletzt bearbeitet:
So, wo bitte ist ein Vorstellungsgespräch ein Geschäft?
Klammer dich mal nicht so an die normale Vorstellung von Geschäft.
Die Firma (Auftraggeber) gibt den Bewerber (Beauftragter) den Auftrag, sich zum Vorstellungsgespräch bei Ihnen einzufinden.
Wie das Ganze formuliert wird, ist für die rechtliche Betrachtung erstmal unwichtig.

Und das hier diese Paragraphen greifen, ist die von allen Juristen (und Gerichten) einstimmig vertretene Meinung, wenn es um Vorstellungsgespräche und Fahrtkosten geht.

anddie
 
Ansonsten glaube ich nicht, dass bei einer Zahnarzthelferin die akademische Bildung deiner Freundin um lichtjahre besser ist als bei vergleichbaren Zahnarzthelferin aus der Region. So das irgendeine Firma/ein Zahnarzt sich da wirklich sein Fachpersonal von wo anders holen muss.

Sag mal, wie alt bist Du eigentlich? Um Zahnarzthelferin zu werden braucht man auch keine akademische Bildung, da langt ein Hauptschulabschluss. In Sachen akademische Bildung (die Du nicht zu haben scheinst) hab ich von mir gesprochen, Du solltest mal genauer lesen.

Und leider ist es nun mal so dass besonders bei Jobs in denen niedrigere Qualifikationen gefragt sind, die Fahrkosten öfters nicht erstattet werden als z.B. bei Arbeitsplätzen die eine akademische Bildung voraussetzen. D.h. gerade diejenigen, die über geringere finanzielle Mittel verfügen, müssen die Fahrtkosten öfter selber tragen als hochqualifizierte Bewerber. Hat natürlich auch verständliche Gründe, denn der "Kampf" um die "High Potentials" ist in bestimmten Branchen sehr groß und das Unternehmen will natürlich einen möglichst guten Eindruck beim Bewerber hinterlassen.


tjo, es ist selbstverständlich, aber niemand ist verpflichtet, dir die Kosten zu zahlen, außer vielleicht die Bundesagentur für Arbeit, wenn du es vrher beantragt hast
Gib einfach mal bei Google "+Fahrtkosten +Erstattung +Vorstellungsgespräch" ein (oder ähnliches) und Du wirst sehen dass das Unternehmen sehr wohl dazu verpflichtet ist die Fahrtkosten zu erstatten, außer die Erstattung wird von vornherein ausgeschlossen. Wurde aber alles auch schon hier im Thema erwähnt ;-)
 
Sag mal, wie alt bist Du eigentlich? Um Zahnarzthelferin zu werden braucht man auch keine akademische Bildung, da langt ein Hauptschulabschluss. In Sachen akademische Bildung (die Du nicht zu haben scheinst) hab ich von mir gesprochen, Du solltest mal genauer lesen.

Genau das hab ich auch raus gelesen. Und da es um deine Freudin und ihren Job ging hinkte dein Vergleich mit deiner achso tollen akademischen Bildung. Aber du kannst ja weiter auf die persönliche Schiene gehen mit deiner Sendung mit der Maus alle herablassung oder nun dem Alter, das sicherlich immer eine gute Basis zum miteinander kommunizieren :)
 
Für mich liest es sich eindeutig so als beziehst Du die akademische Bildung auf den Beruf Zahnarzthelferin:
"Ansonsten glaube ich nicht, dass bei einer Zahnarzthelferin die akademische Bildung deiner Freundin um lichtjahre besser ist als bei vergleichbaren Zahnarzthelferin aus der Region. So das irgendeine Firma/ein Zahnarzt sich da wirklich sein Fachpersonal von wo anders holen muss."

Und dass man sich sein "Fachpersonal von wo anders holen muss", passiert doch tagtäglich, in allen Branchen und Berufsgruppen.
Beispiele:
- Die berühmten Green-Cards für IT-Fachkräfte
- vorallem in strukturschwachen Regionen Bayerns gibt es einen Mangel an Ausbildungsplätzen, während in der Region München sogar ein leichter Überschuss besteht.

Dieser Überschuss sollte doch wenn möglich gedeckt werden. Wenn man es so betrachtet, unterstützt die Fahrtkostenerstattung sogar Deine "freie Marktwirtschaft" da sie die freie Bewegung/Mobilität von Arbeitskraft fördert.

Ich hab auch noch keinen Personaler erlebt der stöhnt: "Uff, schon wieder insgesamt 200 € an Fahrtkostenerstattung für die 6 Bewerber die wir uns eingeladen haben, irgendwann geht unsere Firma noch daran zugrunde."
 
Also das mit dem akademisch und deiner Freundin war Ironie, weil dies ja das eigentliche Thema war und ich dir im Grunde in einem posting sogar zugestimmt habe das bei höher Qualifizierten Jobs das sicherlich üblicher ist weil man dort um die Gunst eines Mitarbeiters kämpft.

Ansonsten hab ich grundlegend nichts anderes in meinen knappen Äußerungen geschrieben wie du in deinen letzten postings.

Es sollte nur meines Erachtens nach immer eine Frage von Angebot und Nachfrage sein und nicht von staatlicher Reglementierung. Auch wenn ein Zusatz unter der Einladung ausreicht um solch wede Zusatzleistungen zu streichen. Ich persönlich kannte das überhaupt nicht, dass ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist und habe auch kein Problem damit dies zuzugeben. Ich empfinde es halt nur als unnötig. ICh möchte vom Arbeitgeber diesen Job, entweder er benötigt mich so dringend, dass er mir gute angebote macht (ist dann eine Sache des Aushandelns) oder aber ich möchte den Job so dringend, dass ich eventuell auf so kleinigkeiten wie Fahrtkosten pfeiffen sollte ( weil ebenso wie eine Firma das nicht unbringt 200€ für 6 Bewerber zu zahlen, so bringt es auch mich nicht um ).

Firmen wie Bayer zahlen dir sogar Unterkunft und Anfahrt, wenn du von Außerhalb zu Einstellungsgesprächen kommst, vorrausgesetzt zumindest man Bewirbt sich um duale Studiengänge. Das würd mich als privatperson natürlich immer Freuen, nichts desto trotz finde ich derartige Studienangebote so lohnenswert für mich als Person, dass ich diese Kosten auch selbst tragen würde.